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   BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09   

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https://dejure.org/2009,6830
BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09 (https://dejure.org/2009,6830)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2009 - 3 StR 44/09 (https://dejure.org/2009,6830)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09 (https://dejure.org/2009,6830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen niedergelassenen Arzt); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Bestimmung der Verzögerung im Einzelnen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausnahmen von der Erlaubnispflicht des § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für einen auch in der Drogensubstitution tätigen, niedergelassenen Arzt; Analoge Anwendung des § 13 BtMG bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine sog. Take-Home-Verschreibung gem. § 5 Abs. 8 ...

  • Judicialis

    BtMG § 3; ; BtMG § 13; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMVV § 5; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahmen von der Erlaubnispflicht des § 3 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) für einen auch in der Drogensubstitution tätigen, niedergelassener Arzt; Analoge Anwendung des § 13 BtMG bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine sog. Take-Home-Verschreibung gem. § 5 Abs. 8 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09 - hierzu Folgendes ausgeführt:.

    Sollte der neue Tatrichter auf neu festzustellender Tatsachengrundlage ebenfalls eine der Justiz zuzurechnende Verzögerung des Verfahrens für gegeben erachten, wird er mit Blick auf das gebotene Maß der Kompensation die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit entwickelten Rechtsgrundsätze zu beachten haben (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; Senatsurteil vom 18. Juni 2009 aaO Rdn. 35 f.).

  • BGH, 04.06.2008 - 2 StR 577/07

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09
    Das Gesetz sieht weder eine generelle Befreiung eines Substitutionsarztes von dieser Erlaubnispflicht vor noch unter fällt die vom Angeklagten geübte Abgabepraxis der Ausnahmeregelung des § 13 BtMG (BGHSt 52, 271).

    Diese Vorschriften entfalten keine Sperrwirkung, wenn ein Substitutionsarzt, wie hier, zum Zweck der Substituierung mit Betäubungsmitteln verkehrt, ohne dass die Voraussetzungen des § 13 BtMG oder der BtMVV gegeben sind (BGHSt 52, 271, 273).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09
    Sollte der neue Tatrichter auf neu festzustellender Tatsachengrundlage ebenfalls eine der Justiz zuzurechnende Verzögerung des Verfahrens für gegeben erachten, wird er mit Blick auf das gebotene Maß der Kompensation die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit entwickelten Rechtsgrundsätze zu beachten haben (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; Senatsurteil vom 18. Juni 2009 aaO Rdn. 35 f.).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09
    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 7 a m. w. N.).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09
    Nicht eingerechnet werden auch solche Zeiträume, die bei zeitlich angemessener Verfahrensgestaltung beansprucht werden durften (vgl. BGH NStZ 2008, 478).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09
    Zu beachten ist ferner, dass eine Verzögerung während eines einzelnen Verfahrensabschnitts für sich allein keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet, wenn das Strafverfahren insgesamt in angemessener Zeit abgeschlossen wurde (vgl. BGH StraFo 2008, 513 m. w. N.).".
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Die Verurteilung des Angeklagten wegen Abgabe von Betäubungsmitteln in 49 Fällen, bei der das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273 f.; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1) zugrunde gelegt hat, hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand.

    a) Das Landgericht ist für sich genommen rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, der Angeklagte könne in diesen drei Fällen nicht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen werden, weil ihm ein eigennütziges Verhalten als Voraussetzung eines täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 479/10, juris; st. Rspr.) nicht nachweisbar sei.

  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

    vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 StR 44/09 -, Rn. 5, juris; Patzak , in: Körner, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage 2012, § 13 BtMG, Rn. 6, § 29 BtMG, Rn. 100; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Auflage 2001, § 29 BtMG, Rn. 1255; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage 2009, § 13 BtMG, Rn. 11.

    vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 StR 44/09 -, Rn. 5 f., juris; VGH Bayern, Beschluss vom 20.01.2009 - 21 CS 08.2921 -, Rn. 16 ff., juris.

    In diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 StR 44/09 -, Rn. 6, juris.

  • LG Bonn, 02.09.2014 - 23 KLs 19/14

    Unerlaubte Abgabe eines Arztes von Betäubungsmitteln in 705 Fällen anlässlich der

    Aus diesem Grund liegt keine Verbrauchsüberlassung, sondern eine Abgabe von Betäubungsmitteln vor, wenn der Patient über das Betäubungsmittel frei verfügen kann und an diesem Besitz erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.09, Az: 3 StR 44/09, zitiert nach juris; Patzak, in: Körner, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage 2012, § 13 BtMG, Rn. 6, § 29 BtMG, Rn. 100; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Auflage 2001, § 29 BtMG, Rn. 1255; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage 2009, § 13 BtMG, Rn. 11).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Frage in seinem Beschluss vom 28.07.09 offen gelassen, allerdings bereits seine Zweifel insoweit im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 13 Abs. 1 und 2 BtMG geäußert (vgl. Beschluss vom 28.08.09, 3 StR 44/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer

    Die Abgabe der Substitutionsmittel war dem Angeklagten auch nicht in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 2 BtMVV erlaubt (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1).
  • LG Bonn, 14.01.2013 - 21 KLs 36/10

    Möglichkeit analoger Anwendung von § 13 BtMG

    Aus diesem Grund liegt keine Verbrauchsüberlassung, sondern eine Abgabe von Betäubungsmitteln vor, wenn der Patient über das Betäubungsmittel frei verfügen kann und an diesem Besitz erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.09, Az: 3 StR 44/09, zitiert nach juris; Patzak, in: Körner, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage 2012, § 13 BtMG, Rn. 6, § 29 BtMG, Rn. 100; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Auflage 2001, § 29 BtMG, Rn. 1255; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage 2009, § 13 BtMG, Rn. 11).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof diese Frage in seinem Beschluss vom 28.07.09 offen gelassen, allerdings bereits seine Zweifel insoweit im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 13 Abs. 1 und 2 BtMG geäußert (vgl. Beschluss vom 28.08.09, 3 StR 44/09, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Zu beachten ist ferner, dass eine Verzögerung während eines einzelnen Verfahrensabschnitts für sich allein keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet, wenn das Strafverfahren insgesamt in angemessener Zeit abgeschlossen wurde (vgl. Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Anh 4 EMRK, Art. 6 Rn. 7a, 9b; BVerfG, Beschluss vom 25.09.2012 - 2BvR 2819/11 -, juris; BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - 1 StR 531/12 -, juris; BGH, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 StR 44/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Dem Arzt wird mithin nur eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Aushändigung einer Verschreibung an den Patienten nach § 5 Abs. 5 BtMVV 2001 eröffnet (vgl. BGH, Beschl v. 27.5.2014 - 2 StR 354/13 -, jeweils Rn. 11 ff.; Beschl. v. 28.7.2009 - 3 StR 44/09 -, juris Rn. 5 f.; Weber, BtMG, 2. Aufl. 2003, BtMVV § 5 Rn. 73 f.).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Zu beachten ist ferner, dass eine Verzögerung während eines einzelnen Verfahrensabschnitts für sich allein keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet, wenn das Strafverfahren insgesamt in angemessener Zeit abgeschlossen wurde (vgl. Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, Anh 4 EMRK, Art. 6 Rn. 7a, 9b; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2012 - 2BvR 2819/11, in: juris; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 531/12, in: juris; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, in: juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 56/10

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach der Verletzung

    Gemäß § 5 Abs. 6 und 7 BtMVV ist das Substitutionsmittel dem Patienten vom behandelnden Arzt oder einer qualifizierten Hilfsperson in der Praxis unmittelbar zu überlassen, dh zum sofortigen Gebrauch auszuhändigen ( Bundesgerichtshof , Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09 - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 3 KA 67/11
    Gemäß § 5 Abs. 6 und 7 BtMVV ist das Substitutionsmittel dem Patienten vom behandelnden Arzt oder einer qualifizierten Hilfskraft in der Praxis unmittelbar zu überlassen, dh zum sofortigen Gebrauch auszuhändigen (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09 - juris).
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