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   BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16   

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BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16 (https://dejure.org/2017,35017)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2017 - 3 StR 445/16 (https://dejure.org/2017,35017)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 3 StR 445/16 (https://dejure.org/2017,35017)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266 StGB; § 52 StGB
    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat gegenüber einem Betrug begangenen Untreue (Eintritt oder Vertiefung eines Vermögensnachteils); Vermögensschaden bei Investition in Kapitalanlagen (zweckwidrige Verwendung der Anlagesumme; auf ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154a StPO, § 52 StGB, § 263 StGB, § 266 StGB
    Strafbarkeit wegen Untreue: Nichteintritt eines weiteren Vermögensnachteils durch eine einem Betrug nachfolgende Untreuehandlung

  • IWW

    § 266 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vermögensnachteils als Taterfolg der Untreue; Vergleich des gesamten Vermögens des Geschädigten vor und nach der pflichtwidrigen Handlung des Vermögensbetreuungspflichtigen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten; Abgrenzung zwischen der tateinheitlichen ...

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen Untreue: Nichteintritt eines weiteren Vermögensnachteils durch eine einem Betrug nachfolgende Untreuehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des Vermögensnachteils als Taterfolg der Untreue; Vergleich des gesamten Vermögens des Geschädigten vor und nach der pflichtwidrigen Handlung des Vermögensbetreuungspflichtigen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten; Abgrenzung zwischen der tateinheitlichen ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 266 Abs. 1
    Prüfung des Vermögensnachteils als Taterfolg der Untreue; Vergleich des gesamten Vermögens des Geschädigten vor und nach der pflichtwidrigen Handlung des Vermögensbetreuungspflichtigen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten; Abgrenzung zwischen der tateinheitlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafbarkeit wegen Untreue: Nichteintritt eines weiteren Vermögensnachteils durch eine einem Betrug nachfolgende Untreuehandlung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Untreue - als nicht mehr mitbestrafte Nachtat eines Betruges

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Strafbarkeit wegen Untreue als mitbestrafte Nachtat eines Betruges bei fehlendem weiterem Vermögensnachteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 382
  • StV 2018, 34
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11

    Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt;

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Die hierauf basierende Aussicht auf Erfüllung der vom Angeklagten eingegangenen Verpflichtung war nicht die versprochene Gegenleistung, sondern ein "aliud' ohne wirtschaftlichen Wert, denn eine auf die Begehung von Straftaten aufgebaute Aussicht auf Vertragserfüllung ist an sich schon wertlos (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 204; vom 27. März 2012 - 3 StR 447/11, juris Rn. 16).

    Auch in diesem Fall wäre die insoweit betroffene Leistung der A., der eine sichere und hochrentable Anlage versprochen worden war, in voller Höhe als Schaden anzusehen, da dieses Anlagekonzept von dem von ihr verfolgten Zweck derart abwich, dass sie hieraus keinen Nutzen ziehen konnte ("aliud'), die empfangene Leistung also in vollem Umfang unbrauchbar gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 15 ff. mwN; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 447/11, juris Rn. 16).

  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Dem stünde nicht entgegen, dass es sich bei dieser Untreue ursprünglich um eine mitbestrafte Nachtat des aus dem Verfahren ausgeschiedenen Betruges handeln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, GA 1971, 83 f.; ferner BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586; vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93, BGHSt 39, 233, 235; vom 17. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, 368 f.; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 163 f. mwN auch zur Gegenansicht).

    c) Soweit Entscheidungen des Senats, die sich mit der Abgrenzung zwischen der tateinheitlichen Verwirklichung von Betrug und Untreue (bei Vertiefung des durch den Betrug entstandenen Schadens) und Untreue als mitbestrafter Nachtat zu einem vorangegangenen Betrug (bei bloßer Sicherung und Verwertung der durch den Betrug erlangten Stellung) beschäftigen, demgegenüber so verstanden werden könnten, das Vorliegen eines eigenen, durch die Untreuehandlung hervorgerufenen Vermögensnachteils sei in Fällen der Untreue als mitbestrafter Nachtat zum Betrug nicht erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, GA 1971, 83, 84 f.: grundsätzlich mitbestrafte Nachtat, wenn nicht "Hinzufügung eines besonderen Schadens"; vom 26. Mai 1999 - 3 StR 97/99, juris Rn. 4: Untreue als mitbestrafte Nachtat, "falls sie sich ohne Zufügung eines neuen Nachteils lediglich als die Weiterführung des Betruges darstellt"; Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195, 196: mitbestrafte Untreue, wenn diese "nur zur Sicherung oder Verwertung der durch den Betrug erlangten Stellung' - im Gegensatz zur "Hinzufügung eines besonderen Schadens' - dient), würde der Senat hieran nicht festhalten (vgl. zum Erfordernis der Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale auch bei der mitbestraften Nachtat LK/Rissing-van Saan, StPO, 12. Aufl., Vorb. §§ 52 ff. Rn. 151; MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., Vorb. § 52 Rn. 56).

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten Vermögens des Geschädigten vor und nach der pflichtwidrigen Handlung des Vermögensbetreuungspflichtigen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2592 (in BGHSt 61, 48 nicht abgedruckt); vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379).
  • BGH, 08.05.1984 - 1 StR 835/83

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Untreue - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Denn entweder käme der Senat bei hier vertretener Rechtsauffassung zum gleichen Ergebnis wie die anderen Senate (4. Strafsenat, Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67 f.: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue, die dem durch die Vortat eingetretenen Nachteil keinen "neuen Rechtsschaden' hinzufügt, als lediglich mitbestrafte Nachtat; 1. Strafsenat, Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75, juris Rn. 13, 15: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue bei fehlender Schadensvertiefung, weil "allenfalls' mitbestrafte Nachtat) oder es handelt sich um Konstellationen, in denen die Frage nicht entscheidungserheblich war, weil durch die Untreuehandlung ein eigener Vermögensnachteil eingetreten ist (1. Strafsenat, Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 StR 835/83, StV 1984, 513 f.).
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Denn entweder käme der Senat bei hier vertretener Rechtsauffassung zum gleichen Ergebnis wie die anderen Senate (4. Strafsenat, Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67 f.: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue, die dem durch die Vortat eingetretenen Nachteil keinen "neuen Rechtsschaden' hinzufügt, als lediglich mitbestrafte Nachtat; 1. Strafsenat, Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75, juris Rn. 13, 15: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue bei fehlender Schadensvertiefung, weil "allenfalls' mitbestrafte Nachtat) oder es handelt sich um Konstellationen, in denen die Frage nicht entscheidungserheblich war, weil durch die Untreuehandlung ein eigener Vermögensnachteil eingetreten ist (1. Strafsenat, Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 StR 835/83, StV 1984, 513 f.).
  • OLG Hamm, 02.02.1968 - 1 Ss 1566/67
    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Wenn daher ein weiterer Vermögensnachteil durch eine einem Betrug nachfolgende Untreuehandlung, die der Verwertung des betrügerisch Erlangten dient, nicht eintritt, weil es nicht zu einer Vertiefung des Betrugsschadens kommt, scheidet eine Strafbarkeit nach § 266 Abs. 1 StGB aus (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 1991 - 3 StR 365/90, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 5 unter Verweis auf die Rechtsprechung zur "Tatbestandslösung' bei wiederholter Zueignung im Rahmen der Unterschlagung (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38); skeptisch hinsichtlich des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen der Untreue in solchen Fällen wohl auch OLG Hamm, Urteil vom 2. Februar 1968 - 1 Ss 1566/67, MDR 1968, 779).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Dem stünde nicht entgegen, dass es sich bei dieser Untreue ursprünglich um eine mitbestrafte Nachtat des aus dem Verfahren ausgeschiedenen Betruges handeln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, GA 1971, 83 f.; ferner BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586; vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93, BGHSt 39, 233, 235; vom 17. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, 368 f.; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 163 f. mwN auch zur Gegenansicht).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Die hierauf basierende Aussicht auf Erfüllung der vom Angeklagten eingegangenen Verpflichtung war nicht die versprochene Gegenleistung, sondern ein "aliud' ohne wirtschaftlichen Wert, denn eine auf die Begehung von Straftaten aufgebaute Aussicht auf Vertragserfüllung ist an sich schon wertlos (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 204; vom 27. März 2012 - 3 StR 447/11, juris Rn. 16).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Denn entweder käme der Senat bei hier vertretener Rechtsauffassung zum gleichen Ergebnis wie die anderen Senate (4. Strafsenat, Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67 f.: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue, die dem durch die Vortat eingetretenen Nachteil keinen "neuen Rechtsschaden' hinzufügt, als lediglich mitbestrafte Nachtat; 1. Strafsenat, Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75, juris Rn. 13, 15: Wegfall der tateinheitlich zum Betrug verurteilten Untreue bei fehlender Schadensvertiefung, weil "allenfalls' mitbestrafte Nachtat) oder es handelt sich um Konstellationen, in denen die Frage nicht entscheidungserheblich war, weil durch die Untreuehandlung ein eigener Vermögensnachteil eingetreten ist (1. Strafsenat, Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 StR 835/83, StV 1984, 513 f.).
  • BGH, 20.05.1994 - 2 StR 202/94

    Untreue - Fortgesetzte Tat - Tatzeitraum

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16
    Dem stünde nicht entgegen, dass es sich bei dieser Untreue ursprünglich um eine mitbestrafte Nachtat des aus dem Verfahren ausgeschiedenen Betruges handeln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, GA 1971, 83 f.; ferner BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586; vom 26. Mai 1993 - 5 StR 190/93, BGHSt 39, 233, 235; vom 17. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, 368 f.; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 163 f. mwN auch zur Gegenansicht).
  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

  • BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06

    Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00

    Konkurrenzverhältnis von Betrug und Untreue; Mitbestrafte Nachtat; Tat im

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 97/99

    Tatbestand der Untreue

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

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