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   BGH, 24.01.2017 - 3 StR 447/16   

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https://dejure.org/2017,4115
BGH, 24.01.2017 - 3 StR 447/16 (https://dejure.org/2017,4115)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2017 - 3 StR 447/16 (https://dejure.org/2017,4115)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16 (https://dejure.org/2017,4115)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 45 Abs 2 StPO, § 345 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Auswirkungen einer unwirksamen Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist

  • IWW

    § 45 Abs. 2 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen ein landgerichtliches Urteil

  • rewis.io

    Strafverfahren: Auswirkungen einer unwirksamen Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen ein landgerichtliches Urteil

  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 2 ; StPO § 345 Abs. 1
    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen ein landgerichtliches Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Auswirkungen einer unwirksamen Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Dummheit des Verteidigers und des Gerichts kann dem Angeklagten nicht angelastet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versehentlich gewährte Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedereinsetzung bei richterlicher Fristverlängerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 148
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 3 StR 447/16
    Damit wurde aber der durch das Gericht verursachte Irrtum über den Fristablauf, der hier den Wiedereinsetzungsgrund darstellt, nicht hinreichend ausgeräumt; dazu hätte es vielmehr eines Hinweises auf die Unwirksamkeit der gewährten Fristverlängerung bedurft, gegebenenfalls verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrags (vgl. zu Belehrungspflichten in Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund aus einem gerichtlichen Fehler resultiert, BVerfG, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03, NStZ-RR 2005, 238, 239 mwN).
  • BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (unverschuldete Fristversäumnis: keine

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 3 StR 447/16
    Dadurch ist der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Duisburg vom 19. September 2016 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
  • BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Der Vorsitzende hat am 24. August 2023 die Aktenübersendung an Rechtsanwalt S.     verfügt und ihm mit Schreiben vom selben Tag unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148 mwN) mitgeteilt, dass die Frist des § 345 Abs. 1 StPO nicht verlängerbar sei.

    Die in den Ablehnungsgesuchen thematisierten Mitteilungen des Vorsitzenden an den Angeklagten und an seinen Verteidiger Rechtsanwalt S.     , wonach eine Fristverlängerung nicht in Betracht komme, entsprechen - sowohl im Hinblick auf die Frist des § 345 Abs. 1 StPO als auch des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO - der Gesetzeslage (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2021 - 2 StR 189/21, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07, juris Rn. 4).

  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO ergangene Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Hagen vom 15. Mai 2019 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2019 - 4 StR 41/19, NStZ 2019, 460; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

    Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO erfolgte Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Zweibrücken vom 4. Januar 2019 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 54/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der

    Damit ist der gemäß § 346 Abs. 1 StPO ergangene Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Hanau vom 14. Januar 2020 gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148, und vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15, wistra 2016, 163, 164).
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