Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2001 - 3 StR 45/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5975
BGH, 10.05.2001 - 3 StR 45/01 (https://dejure.org/2001,5975)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - 3 StR 45/01 (https://dejure.org/2001,5975)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01 (https://dejure.org/2001,5975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung - Notwehr - Entschuldigender Notstand - Schußabgabe - Fahrlässigkeit - Sorgfaltspflicht - Unerlaubter Waffenbesitz

  • Judicialis

    StGB § 34; ; StGB § 35; ; StPO § 349 Abs. 4; ; WaffG § 28 Abs. 4 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15, § 229; WaffG § 28 Abs. 4 Nr. 3
    Grundsätze zur Fahrlässigkeit; straffreie Verwahrung oder Beförderung einer Waffe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 45/01
    Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 143, 145; Jähnke in LK-StGB, 11. Aufl. § 222 Rdn. 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.2001 - 3 StR 45/01
    Die Vorwerfbarkeit entfällt, wenn dem Täter ein anderes Handeln nicht zugemutet werden kann, wobei sich die Zumutbarkeit auch nach der Größe der drohenden Gefahr richtet (vgl. BGHSt 4, 20, 23; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 15 Rdn. 16; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 15 Rdn. 204).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    a) Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg herbeigeführt hat (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01; Urteile vom 29 30 31 32 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174; vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 58).

    Die Vorhersehbarkeit erfordert nicht, dass der Angeklagte die Folgen seines Nicht-Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGH, Urteile vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322, 324; vom 38 39 40 41 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174; Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01; Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 59).

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    (2) Tritt der Erfolg erst durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, so müssen auch diese Umstände für den Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07, BGHR StGB § 222 Vorhersehbarkeit 1; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01 (nicht veröffentlicht); BGH, Urteil vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht