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   BGH, 09.06.2015 - 3 StR 45/15   

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https://dejure.org/2015,17372
BGH, 09.06.2015 - 3 StR 45/15 (https://dejure.org/2015,17372)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2015 - 3 StR 45/15 (https://dejure.org/2015,17372)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 3 StR 45/15 (https://dejure.org/2015,17372)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB; § 261 StPO
    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten; Lastschriftverfahren; Zulassung zum Einzugsermächtigungsverfahren; Eingabe einer Ziffer zur Bestimmung des anzuwendenden Verfahrens); Beurteilung der Richtigkeit einer Einlassung (Zweifelssatz; Gesamtergebnis der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263a Abs 1 Alt 2 StGB, § 263a Abs 1 Alt 4 StGB
    Computerbetrug: Verwendung von erteilten Lastschrifteinzugsermächtigungen für die Teilnahme an Gewinnspielen; erforderliche Feststellungen zur Täuschung über die Leistungswilligkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 357 Satz 1 StPO, § 263a Abs. 1 StGB, § 263a Abs. 1 Var. 2 StGB, § 263a Abs. 1 Var. 4 StGB, § 266b StGB, § 263a Abs. 1 Var. 1 StGB, § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB, § 263a Abs. 1 Var. 5 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Begehung eines Computerbetruges im Rahmen der Erteilung einer Einzugsermächtigung

  • Glücksspiel & Recht

    Kein Computerbetrug bei Vortäuschen eines kostenpflichtigen Gewinnspiel-Eintragungs-Service

  • rewis.io

    Computerbetrug: Verwendung von erteilten Lastschrifteinzugsermächtigungen für die Teilnahme an Gewinnspielen; erforderliche Feststellungen zur Täuschung über die Leistungswilligkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263a Abs. 1 2. Var.
    Voraussetzungen für die Begehung eines Computerbetruges im Rahmen der Erteilung einer Einzugsermächtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unberechtigten Lastschriften - und der Computerbetrug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Computerbetrug im Rahmen der Erteilung einer Einzugsermächtigung

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Computerbetrug bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 154
  • StV 2016, 358
  • K&R 2015, 659
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 45/15
    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob er der Auffassung des 1. Strafsenats folgen könnte, wonach in der Eingabe einer Ziffer zur Bestimmung des anzuwendenden Lastschriftverfahrens regelmäßig eine Erklärung über die Tatsache der Ermächtigung hierzu liege (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119, 126; insoweit zustimmend: Heghmanns, ZJS 2013, 423, 425; MüKo-StGB/Wohlers/Mühlbauer, 2. Aufl., § 263a Rn. 28), oder ob es sich insoweit lediglich um einen Steuerungscode handelt, der als solcher weder richtig noch unrichtig sein kann (so Schuhr, JR 2013, 579).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 45/15
    Vielmehr muss die Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer Behauptung aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme gewonnen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 303/80, NJW 1980, 2423, 2424).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 45/15
    Insoweit besteht kein Unterschied zu den Fallgestaltungen, in denen eine EC-Karte durch ihren Inhaber vertragswidrig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162 ff. unter Hinweis auf § 266b StGB) oder eine vom Berechtigten einem Dritten überlassene EC-Karte absprachewidrig eingesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 412/02

    Betrug; Computerbetrug (Verwendung unbefugter Daten; absprachewidrige Abhebung)

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 45/15
    Insoweit besteht kein Unterschied zu den Fallgestaltungen, in denen eine EC-Karte durch ihren Inhaber vertragswidrig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 162 ff. unter Hinweis auf § 266b StGB) oder eine vom Berechtigten einem Dritten überlassene EC-Karte absprachewidrig eingesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22

    Voraussetzungen des Computerbetruges im SEPA-Lastschriftverfahren (Verwendung

    Eine Eingabe unrichtiger Daten liegt unter anderem vor, wenn der Täter als Zahlungsempfänger seiner Bank auf elektronischem Wege einen Lastschriftauftrag im SEPA-Lastschriftverfahren übermittelt und hierbei in der entsprechenden Eingabemaske der Banking-Software eine Kennung verwendet, nach welcher der angeblich Zahlungspflichtige einen Abbuchungsauftrag zugunsten des Täters erteilt haben soll, obwohl ein solcher Auftrag tatsächlich nicht existiert (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119 Rn. 29 für den Fall des Dreieckscomputerbetruges zum Nachteil des Zahlungspflichtigen; MüKoStGB/Hefendehl/Noll, 4. Aufl., § 263a Rn. 60; Müller-Gugenberger/Trück/Hadamitzky, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl., Rn. 49.52a; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263a Rn. 7; Graf/Jäger/Wittig/Bär, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263a Rn. 12a; offengelassen in BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 45/15, juris Rn. 6).
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