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   BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50   

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BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50 (https://dejure.org/1951,975)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1951 - 3 StR 45/50 (https://dejure.org/1951,975)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1951 - 3 StR 45/50 (https://dejure.org/1951,975)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 368
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • LG Aachen, 19.08.2020 - 60 Qs 34/20

    Polizeieinstand; Tonaufnahme; Beleidigung; faktische Öffentlichkeit

    Ob insoweit auch der Strafantrag des Dienstvorgesetzten vom 14.04.2020 (Bl. 39 GA) genügt, der keinen Bezug zu einem konkreten Straftatbestand aufweist, kann daher dahinstehen (zu den Anforderungen an einen Strafantrag wegen Beleidigung vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1951 - 3 StR 45/50, NJW 1951, 368).
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Es liegt ein wirksamer Strafantrag gemäß § 194 Abs. 1 StGB vor, wenn der Strafantrag zwar wegen "Bedrohung" gestellt worden ist, jedoch der Wille erkennbar ist, dass der Beschuldigte wegen der hinreichend geschilderten Tat nach allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden soll (BGH, Urt. v. 16.01.1951 - 3 StR 45/50).

    Dass der Strafantrag wegen "Bedrohung" gestellt worden ist, hindert die Wirksamkeit der Antragstellung nicht (vgl. zum Folgenden BGH, Urt. v. 16.01.1951 - 3 StR 45/50, NJW 1951, 368).

  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Dementsprechend umfaßt der Begriff der "Handlung" im Sinne von § 61 StGB nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs grundsätzlich die im Strafantrag bezeichnete Tat nach all ihren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt (RGSt 5, 97, 99; 24, 12, 14; 62, 83, 89; JW 1936, 2555; DR 1939, 233, 234; BGH NJW 1951, 368; Urteil vom 24. September 1953 - 3 StR 56/53).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Inhaltlich genügt es für einen solchen Strafantrag vielmehr, wenn sich der Wille des Verletzten bzw. des Dienstvorgesetzten ergibt, dass der Angeklagte wegen der geschilderten Tat strafrechtlich verfolgt wird (vgl. BGH NJW 1951, 368; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2007 in 3 Ss 383/06; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 77 Rn. 24).
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 410/88

    Formerfordernis eines Strafantrags

    Die Unterzeichnung des im Zusammenhang mit einer solchen Anzeige erstellten Protokolls erfüllt auch die in § 158 Abs. 2 StPO geforderte Form des Strafantrags (BGH NJW 1951, 368; KK-Müller 2. Aufl. StPO § 158 Rdn. 45 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Solange der Antrag nicht eingeschränkt wird oder doch besondere Gründe für eine Einschränkung sprechen, hat das Gericht die Tat nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und ist allein entscheidend, wie sie nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung zu beurteilen ist (RGSt 62, 83, 89; BGH NJW 1951, 368; BGHSt 6, 155, 156 [BGH 08.04.1954 - 3 StR 836/53]; Schönke/Schröder, 13. Aufl., § 61 StGB, Rn. 26).
  • BGH, 23.06.1955 - 4 StR 187/55

    Rechtsmittel

    Sollten sich keine weiteren Feststellungen treffen lassen, wäre zu prüfen, ob eine tätliche Beleidigung nach § 185 StGB vorlag und ob die im Formular (Bl 1 d A) als Strafanzeige bezeichnete Erklärung des Verletzten als Strafantrag im Sinne des § 61 StGB anzusehen ist (BGH NJW 1951, 368 Nr. 21).
  • BGH, 25.10.1968 - 4 StR 274/68

    Auslegung des Merkmals der Entführung im Hinblick auf die Strafdrohung -

    Der Wille zur Beschränkung der Strafverfolgung auf den rechtlichen Gesichtspunkt des Notzuchtversuches ist der Anzeige jedenfalls nicht zweifelsfrei zu entnehmen (RGSt 5, 97; 24, 12; 62, 83; BGH NJW 1951, 368).
  • BGH, 20.07.1965 - 1 StR 190/65

    Greifen an Brust und Oberschenkel einer schwangeren Frau als Beleidigung -

    Daß der Vorsatz entfallen könnte, wenn der Angeklagte irrtümlich angenommen hätte, die angegriffene Frau willige in seine Zudringlichkeiten ein (RG JW 1909, 295 Nr. 27; 1926, 1989 Nr. 1; 1936, 390 Nr. 24; BGH Urteile vom 16. Januar 1951 - 3 StR 45/50 - und vom 15. April 1955 - 1 StR 85/55), hat die Strafkammer gesehen.
  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 423/63

    Rüge einer Verletzung des sachlichen Rechts und der Aufklärungspflicht -

    Es ist vielmehr davon auszugehen, daß die Tat nach dem Willen der Verletzten und ihrer Eltern unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden sollte (BGH LM § 61 StGB Nr. 1 b = NJW 1951, 368 Nr. 2; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1962 - 1 StR 51/62 und vom 2. Juli 1963 - 1 StR 156/63, insoweit NJW 1963, 1683 Nr. 15 nicht veröffentlicht).
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen Teil des

  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 56/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1961 - 2 StR 372/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 197/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1953 - 2 StR 799/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.08.1952 - 5 StR 406/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1968 - 4 StR 554/67

    Aufhebung eines Strafausspruchs - Fehlen eines Strafantrages -

  • BGH, 06.08.1965 - 4 StR 388/65

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Notzucht und der Gewaltunzucht -

  • BGH, 20.09.1955 - 2 StR 209/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1954 - 4 StR 299/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1953 - 4 StR 283/53

    Rechtsmittel

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