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   BGH, 15.01.2008 - 3 StR 450/07   

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BGH, 15.01.2008 - 3 StR 450/07 (https://dejure.org/2008,11212)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2008 - 3 StR 450/07 (https://dejure.org/2008,11212)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 3 StR 450/07 (https://dejure.org/2008,11212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 145a StPO; § 346 StPO; § 300 StPO
    Zustellung an den gewählten Verteidiger (Wirksamwerden der rechtsgeschäftlichen Strafprozessvollmacht mit Erteilung); Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (Umdeutung eines Wiedereinsetzungsgesuchs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Zustellung eines Revisionsurteils an einen im Zeitpunkt des Urteilszugangs lediglich durch eine Zustellungsvollmacht ermächtigten Verteidiger

  • Judicialis

    StPO § 37 Abs. 2; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 145a Abs. 1
    Regelungsgehalt des § 145 a Abs. 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 101
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 15.01.2008 - 3 StR 450/07
    § 145a Abs. 1 StPO begründet lediglich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Zustellung von Entscheidungen und sonstigen Schriftstücken eine vom Willen des Beschuldigten unabhängig gesetzliche Zustellungsvollmacht (vgl. BGHR StPO § 145 a Vollmacht 2).
  • KG, 15.06.2020 - 4 Ss 59/20

    Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine wirksame Zustellung nicht nur über die Fiktion aus § 145a Abs. 1 StPO, sondern auch auf der Grundlage einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht erfolgen kann (vgl. BGH StraFo 2010, 339; KG aaO mwN), die im Gesetz weitestgehend nicht geregelt und deren Erteilung an keine besondere Form gebunden ist (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; OLG Brandenburg VRS 117, 305, 307).
  • BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Leistungen über Eck; Saldierung; Anrechnung)

    Zu der Verfahrensrüge, es habe bei dem Urteil ein Richter mitgewirkt, dessen Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit mit Unrecht verworfen worden ist (§ 338 Nr. 3 StPO), weist der Senat ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Beanstandung, die Anklageschrift sei von dem abgelehnten Vorsitzenden der Strafkammer deshalb nicht wirksam an den Wahlverteidiger zugestellt worden, weil sich dessen schriftliche Vollmacht zu diesem Zeitpunkt nicht bei den Akten befunden hatte, auf seinen Beschluss vom 15. Januar 2008 - 3 StR 450/07 - hin.
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09

    Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das

    Insoweit kommt zwar eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht in Betracht, die sich nicht bei den Akten befinden muss und deren Vorliegen auch noch nach der Zustellung nachgewiesen werden kann (BGH Beschl. v. 15.01.2008 - 3 StR 450/07 = BeckRS 2008, 03063; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 145a Rdn. 2a).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2016 - 2 (7) SsBs 507/16

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei teilweiser Widerlegung der Einlassung des

    Neben der gesetzlichen kommt aber auch eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht in Betracht (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 58. Aufl., § 145a Rdnr. 2a; BGH, Beschluss vom 15.01.2008 - 3 StR 450/07 [bei [...]]. Auch wenn man aus Gründen der Rechtssicherheit fordert, dass das Vorliegen einer derartigen besonderen Vollmacht bei Überprüfung der Rechtsmittelfristen durch das Rechtsbeschwerdegericht urkundlich feststeht, muss es ausreichen, dass die Bevollmächtigung im Rahmen des Empfangsbekenntnisses (wie hier mit der ausdrücklichen Versicherung, zur Entgegennahme legitimiert zu sein) durch eigenhändige Unterschrift des Verteidigers bestätigt wird (so ausdrücklich BayObLG, NJW 2004, 1263 ).
  • OLG Köln, 19.06.2018 - 1 RVs 129/18

    Unzulässige Verwerfung einer Revision wegen nicht fristgerechter Begründung

    Der Senat hat den entsprechenden Antrag als Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 346 Abs. 2 StPO umgedeutet und den Beschluss des Landgerichts, mit dem die Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen worden ist, aufgehoben (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15.01.2008, 3 StR 450/07; SenE v. 07.07.2000 - Ss 262/00; SenE v. 29.05.2001 - Ss 46/01 - SenE v. 23.12.2005 - 81 Ss 91/05 -).
  • KG, 04.09.2013 - 3 Ws (B) 441/13

    Urteilszustellung und Anwaltsvollmacht

    Diese wäre zwar wirksam, wenn die Bevollmächtigung zum Zeitpunkt der Zustellung bestand, sich in den Akten zwar noch kein Nachweis der Bevollmächtigung befand, dieser jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zu den Akten gelangt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 3 StR 450/07 - in juris).
  • KG, 15.06.2020 - 161 Ss 55/20

    Wirksamkeit der Zustellung an den Wahlverteidiger nach Niederlegung des Mandats

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine wirksame Zustellung nicht nur über die Fiktion aus § 145a Abs. 1 StPO , sondern auch auf der Grundlage einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht erfolgen kann (vgl. BGH StraFo 2010, 339 ; KG aaO mwN), die im Gesetz weitestgehend nicht geregelt und deren Erteilung an keine besondere Form gebunden ist (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336 ; OLG Brandenburg VRS 117, 305, 307).
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