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   BGH, 19.01.2010 - 3 StR 451/09   

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https://dejure.org/2010,5745
BGH, 19.01.2010 - 3 StR 451/09 (https://dejure.org/2010,5745)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2010 - 3 StR 451/09 (https://dejure.org/2010,5745)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09 (https://dejure.org/2010,5745)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 StPO
    Zurückweisung eines Beweisantrags (Vernehmung eines Auslandszeugen; Begründung); Beweisantizipation (Darstellung in den Urteilsgründen; Darlegung der wesentlichen Gesichtspunkte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 5 S 2 StPO, § 244 Abs 6 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen und an die Begründung des Ablehnungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    X

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterscheidung zwischen möglichen und zwingenden Schlüssen i.R.d. Beweiserhebung; Gebotenheit der Ladung und Vernehmung eines Auslandszeugen

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen und an die Begründung des Ablehnungsbeschlusses

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen und an die Begründung des Ablehnungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterscheidung zwischen möglichen und zwingenden Schlüssen i.R.d. Beweiserhebung; Gebotenheit der Ladung und Vernehmung eines Auslandszeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 181 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; Handeltreiben und Beihilfe zum

    Ob die Ladung und Vernehmung eines Auslandszeugen geboten ist, richtet sich mithin - insoweit nicht anders als bei Annahme eines bloßen Beweisermittlungsantrags - nach der Aufklärungspflicht des Gerichts im Sinne des § 244 Abs. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15, NStZ 2017, 96; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, jeweils mwN).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitwirkung des Richter in einem

    Dies erfordert jedoch von dem Tatgericht im Rahmen einer vorweggenommenen Beweiswürdigung eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der bereits durchgeführten Beweisaufnahme (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155).

    Das Landgericht hätte den Antrag daher gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO unter Darlegung der hierfür wesentlichen Gründe im Wege einer insoweit zulässigen vorweggenommenen Beweiswürdigung zurückweisen können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, NStZ-RR 2010, 181 (Ls.)).

  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    a) Das Landgericht hat bei seiner ablehnenden Entscheidung zwar zutreffend als maßgebendes Kriterium angesehen, ob die Aufklärungspflicht die Erhebung der beantragten Beweise erfordere (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09 -, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 15 mwN).
  • BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen);

    Das Landgericht durfte in seine zulässige antizipierende Würdigung den mit der Beweiserhebung verbundenen zeitlichen und organisatorischen Aufwand einstellen sowie deren Bedeutung vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme bewerten (vgl. BGH NStZ 2009, 168, 169; StraFo 2010, 155).
  • BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (Vernehmung eines Auslandszeugen; antizipierte

    Hieraus folgt, dass das Tatgericht in seinem Beschluss die für die Ablehnung wesentlichen Gesichtspunkte, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in ihrem wesentlichen Kern nachvollziehbar darlegen muss (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 102/20

    Aufklärungsrüge wegen Ablehnung der Inaugenscheinnahme des Tatorts

    Dieser Umstand ist für die Erfolgsaussicht der Rüge jedenfalls insoweit von Bedeutung, als sich daraus ergeben kann, dass die Nichtangabe von über den Gesetzeswortlaut hinausreichenden Erwägungen (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei der Zurückweisung von Anträgen auf Vernehmung von Auslandszeugen gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155; Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, StraFo 2016, 289) ausnahmsweise unschädlich war, weil diese für alle Verfahrensbeteiligten auf der Hand lagen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81, NStZ 1981, 401).
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  • NStZ-RR 2010, 181
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