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   BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13   

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https://dejure.org/2014,3048
BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13 (https://dejure.org/2014,3048)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2014 - 3 StR 451/13 (https://dejure.org/2014,3048)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 3 StR 451/13 (https://dejure.org/2014,3048)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 344 StPO
    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder gefahrbegründende Berücksichtigung zulässigen Prozessverhaltens bei der Anordnung; Anordnung gegenüber jungem Täter erfordert besonders sorgfältige Würdigung); Untrennbarkeit von Strafausspruch und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB
    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens; frühkrimineller Hangtäter als Ausnahmefall; Fall der revisionsrechtlichen Untrennbarkeit von Strafausspruch und Maßregel

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Anordnung der Sicherungsvewahrung im Zusammenhang mit schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens; frühkrimineller Hangtäter als Ausnahmefall; Fall der revisionsrechtlichen Untrennbarkeit von Strafausspruch und Maßregel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66
    Überprüfung der Anordnung der Sicherungsvewahrung im Zusammenhang mit schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Führt zulässiges Verteidigungsverhalten in die Sicherungsverwahrung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässiges Verteidigungsverhalten kann nicht für Unterbringung in der Sicherungsverwahrung sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 107
  • StV 2014, 729
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB haben schon von Gesetzes wegen Ausnahmecharakter, da sie, anders als Anordnungen nach § 66 Abs. 1 StGB, keine Vortaten oder Vorverbüßungen erfordern (Senat, Beschl. v. 2. August 2011 - 3 StR 208/11 - Rn. 5; Beschl. v. 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12 - Rn. 4; Urteil v. 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 - Rn. 6).

    Sie kann in der Revisionsinstanz auch nicht nachgeholt werden, da es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die Ermessensentscheidung des Tatgerichts durch eigene Ermessenserwägungen zu modifizieren (Senat, Beschl. v. 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12 - Rn. 4).".

  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    Insbesondere bei frühkriminellen Hangtätern, die das 21. Lebensjahr gerade erst überschritten haben, ist die Sicherungsverwahrung jedoch nur in Ausnahmefällen unter strengen Anforderungen bei besonders schweren Straftaten zulässig und bedarf besonders sorgfältiger Würdigung in den Urteilsgründen (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88 - Rn. 3; Beschl. v. 4. August 2011 - 3 StR 235/11 - Rn. 7; BGH, Beschl. v. 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - Rn. 13).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf im Rahmen der Prüfung des § 66 StGB jedoch weder hang- noch gefahrbegründend verwertet werden (BGH NJW 1992, 3247; NStZ 2001, 595, 596; 2010, 270, 271; Senat, Beschl. v. 5. April 2011 - 3 StR 12/11 - Rn. 7; BGH, Beschl. v. 13. September 2011 - 5 StR 189/11 - Rn. 17).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf im Rahmen der Prüfung des § 66 StGB jedoch weder hang- noch gefahrbegründend verwertet werden (BGH NJW 1992, 3247; NStZ 2001, 595, 596; 2010, 270, 271; Senat, Beschl. v. 5. April 2011 - 3 StR 12/11 - Rn. 7; BGH, Beschl. v. 13. September 2011 - 5 StR 189/11 - Rn. 17).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB haben schon von Gesetzes wegen Ausnahmecharakter, da sie, anders als Anordnungen nach § 66 Abs. 1 StGB, keine Vortaten oder Vorverbüßungen erfordern (Senat, Beschl. v. 2. August 2011 - 3 StR 208/11 - Rn. 5; Beschl. v. 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12 - Rn. 4; Urteil v. 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 - Rn. 6).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    "Die Strafkammer hat die Anordnung der Maßregel ausweislich der Urteilsgründe ausdrücklich im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt (UA S. 35) und auf diese Weise eine revisionsrechtliche Untrennbarkeit von Strafausspruch und Maßregel herbeigeführt, da der Strafausspruch im Falle der isolierten Aufhebung der Maßregel nicht frei von Widersprüchen wäre (vgl. BGHSt 29, 359, 365 f.; BGHSt 41, 57, 59; BGH, Beschl. v. 24. September 2013 - 2 StR 397/13 - Rn. 5).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    "Die Strafkammer hat die Anordnung der Maßregel ausweislich der Urteilsgründe ausdrücklich im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt (UA S. 35) und auf diese Weise eine revisionsrechtliche Untrennbarkeit von Strafausspruch und Maßregel herbeigeführt, da der Strafausspruch im Falle der isolierten Aufhebung der Maßregel nicht frei von Widersprüchen wäre (vgl. BGHSt 29, 359, 365 f.; BGHSt 41, 57, 59; BGH, Beschl. v. 24. September 2013 - 2 StR 397/13 - Rn. 5).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    "Die Strafkammer hat die Anordnung der Maßregel ausweislich der Urteilsgründe ausdrücklich im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt (UA S. 35) und auf diese Weise eine revisionsrechtliche Untrennbarkeit von Strafausspruch und Maßregel herbeigeführt, da der Strafausspruch im Falle der isolierten Aufhebung der Maßregel nicht frei von Widersprüchen wäre (vgl. BGHSt 29, 359, 365 f.; BGHSt 41, 57, 59; BGH, Beschl. v. 24. September 2013 - 2 StR 397/13 - Rn. 5).
  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99

    Prognose bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    Anderenfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsstrategie zu ändern, um der Anordnung von Sicherungsverwahrung zu entgehen (BGH StV 2002, 19; Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11 - Rn. 6).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
    Insbesondere bei frühkriminellen Hangtätern, die das 21. Lebensjahr gerade erst überschritten haben, ist die Sicherungsverwahrung jedoch nur in Ausnahmefällen unter strengen Anforderungen bei besonders schweren Straftaten zulässig und bedarf besonders sorgfältiger Würdigung in den Urteilsgründen (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88 - Rn. 3; Beschl. v. 4. August 2011 - 3 StR 235/11 - Rn. 7; BGH, Beschl. v. 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - Rn. 13).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

  • BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88

    Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen

  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 13; Beschluss vom 20. März 2012 - 1 StR 64/12, StV 2012, 597 (Ls); Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 11).
  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 352/20

    Prüfung der Gefährlichkeit bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (keine

    aa) Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit eines Angeklagten verwertet werden (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 1 StR 277/20, StV 2021, 254; vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 11; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 13).

    Andernfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsstrategie zu ändern, um der Anordnung der Sicherungsverwahrung zu entgehen (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere

    Bei seiner Abwägung durfte es das relativ geringe Alter des bei Begehung der Taten 21, 25 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, NStZ 1989, 67; vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; siehe auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526).
  • BGH, 04.05.2022 - 6 StR 155/22

    Grundsätze der Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; keine

    Ebenso wenig ist der Angeklagte der Wahrheit verpflichtet, so dass es ihm freisteht, sich zu verteidigen, indem er die Täterschaft leugnet oder eine ihm günstigere Sachverhaltsvariante behauptet, etwa von einer unbekannten Person zur Tatausführung gezwungen worden zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 675).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in

    Bei ihnen ist die Sicherungsverwahrung nur in Ausnahmefällen unter strengen Anforderungen bei besonders schweren Straftaten zulässig und bedarf besonders sorgfältiger Würdigung in den Urteilsgründen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97, juris Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1; vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, juris Rn. 7; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, juris Rn. 2).
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