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   BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15   

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https://dejure.org/2016,8857
BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15 (https://dejure.org/2016,8857)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2016 - 3 StR 454/15 (https://dejure.org/2016,8857)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 3 StR 454/15 (https://dejure.org/2016,8857)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 176a StGB; § 200 StPO; § 261 StPO
    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; keine automatische Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat bei Veränderung des Tatzeitpunkts; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung aufgrund angenommener Bindung an Beweisregeln (keine Beschränkung auf ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 StGB, § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 264 StPO
    Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs: Veränderung des in der Anklage angegebenen Tatzeitpunktes

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Zuordnung einzelner sexueller Missbrauchstaten zum Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs: Veränderung des in der Anklage angegebenen Tatzeitpunktes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Maßgeblichkeit der Zuordnung einzelner sexueller Missbrauchstaten zum Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Erinnerung der einzigen Tatzeugin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der veränderte Tatzeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine Bindung an Beweisregeln besteht nicht (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; vom 13. Februar 1998 - 3 StR 448/97, NStZ-RR 1998, 267; vom 4. September 2014 - 1 StR 341/14, NStZ 2015, 98-101; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine solche Identität kann vielmehr trotz veränderter zeitlicher Einordnung bestehen bleiben, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 13.02.1998 - 3 StR 448/97

    BGH hebt Urteil gegen die RAF-Terroristin Birgit Hogefeld teilweise auf

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine Bindung an Beweisregeln besteht nicht (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; vom 13. Februar 1998 - 3 StR 448/97, NStZ-RR 1998, 267; vom 4. September 2014 - 1 StR 341/14, NStZ 2015, 98-101; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine Bindung an Beweisregeln besteht nicht (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; vom 13. Februar 1998 - 3 StR 448/97, NStZ-RR 1998, 267; vom 4. September 2014 - 1 StR 341/14, NStZ 2015, 98-101; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine solche Identität kann vielmehr trotz veränderter zeitlicher Einordnung bestehen bleiben, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine solche Identität kann vielmehr trotz veränderter zeitlicher Einordnung bestehen bleiben, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 3 StR 454/15
    Eine Bindung an Beweisregeln besteht nicht (BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20; vom 13. Februar 1998 - 3 StR 448/97, NStZ-RR 1998, 267; vom 4. September 2014 - 1 StR 341/14, NStZ 2015, 98-101; Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, NStZ 2015, 464, 465).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2023 - 3 ORs 23/23

    Zur Verkehrssicherungspflicht an einem dorfnahen Teich und zur Zurechenbarkeit

    Es gibt auch keine tatsächliche oder normative Beweisregel, nach der das hier geforderte Tun stets oder auch nur regelmäßig den Erfolg verhindert, sich also Kinder an Schilder halten und keine Zäune übersteigen (zur fehlerhaften Annahme von Beweisregeln vgl. allgemein etwa BGH NStZ-RR 2013, 75, 77; BGH NStZ 2015, 98, 100 Rn. 22; BGH NStZ 2015, 464; BGH BeckRS 2016, 8167 Rn. 23; MüKoStPO/Miebach.
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums führt daher nicht zur Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen hinreichend individualisiert ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 - 3 StR 454/15, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68; Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133 mwN).
  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 567/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Erledigung einer Vorstrafe durch sog.

    Eine solche Identität besteht hier trotz veränderter zeitlicher Einordnung, da die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der genauen Tatzeit nach anderen Merkmalen - Höhe des Geldbetrags, Person des Geschädigten, Mitteilung über Geldbedarf für eine neue Wohnung - individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 - 3 StR 454/15, juris Rn. 13 mwN).
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