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   BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09   

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https://dejure.org/2010,4567
BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 StGB
    Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient); Wohnmobil; Wohngebäude (zusammengesetzte Gebäude; gemischt genutzte Gebäude)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306a Abs 1 Nr 1 StGB
    Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Inbrandsetzung eines Schuppens als schwere Brandstiftung; Nutzung eines Wohnmobils zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der Lebensführung und somit als Wohnung

  • rewis.io

    Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung

  • ra.de
  • rewis.io

    Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnmobil = andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB - andere Räumlichkeit)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 519
  • NStZ-RR 2011, 298
  • StV 2010, 525
  • JR 2011, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Insoweit kann für ein Wohnmobil nichts anderes gelten wie für ein nur zeitweise benutztes Ferienhaus (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Das Wohnmobil dient seinem Nutzer - wie schon seine Bezeichnung nahelegt - zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der (privaten) Lebensführung und damit zur Wohnung (vgl. BGHR StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5 m. w. N.; Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 4).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Damit sollen auch ungewöhnliche Formen des Wohnens etwa in Wohn- oder Künstlerwagen geschützt werden (vgl. BGHSt 48, 14, 18 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BTDrucks. 13/8587 S. 68, 86, 88).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und

    zum Ausdruck kommt (BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.).

    Denn bei ihnen handelt es sich um umschlossene Räumlichkeiten, die einen erhöhten Eigentums- und Gewahrsamsschutz bieten und die, wenn sie Menschen zu Unterkunft dienen, eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermitteln (vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 75; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 159 bzgl. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

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