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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98   

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https://dejure.org/2006,360
BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/2006,360)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2006 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/2006,360)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/2006,360)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 EMRK; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 211 Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 31 Abs. 1 BVerfGG; § 93c Abs. 1 BVerfGG
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Aufhebung durch Revisionsgericht; Fehler in der Sphäre der Justiz); Kompensation; Mord (absolute Strafdrohung; Strafmilderung; Kompensation einer ...

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Art. 6 Abs. 1 Satz 1; StGB § 211 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verzögerung der Erledigung eines Strafverfahrens in rechtsstaatswidriger Form; Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Stafbarkeit wegen Mordes; Rüge der Verwertung eines Beweismittels ohne vorherige ordnungsgemäße Einführung in die Hauptverhandlung; Einführung ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; MRK Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 211 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision; lebenslange Freiheitsstrafe trotz rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut rechtskräftig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut rechtskräftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.2.2006)

    Mörder haben keinen Anspruch auf Strafnachlass - Schwere des Verbrechens

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Revisionsvorbereitung - Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Gebot der Verfahrensbeschleunigung - zur Bedeutung von Verfahrensverzögerungen bei erfolgreichem Rechtsmittel und bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (OStA beim BGH Dr. Christoph Krehl; ZIS 2006, 168)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1529
  • NStZ 2006, 346
  • StV 2006, 237
  • StV 2006, 407
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (47)

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
    Schriftstücke, die bei der Schilderung eines nicht bestrittenen und unzweifelhaften Sachverhalts aus anderen Gründen, z. B. nur der Vollständigkeit, Genauigkeit oder Kürze wegen, wörtlich mitgeteilt werden, sind nicht zum Zweck des Beweises verwertet; ein Verfahrensverstoß scheidet insoweit aus (BGHSt 11, 159, 162).

    Dies wird durch das Protokoll, in dem eine solche Beweiserhebung nicht dokumentiert ist, bewiesen (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 13).

    Alsdann bildet allerdings nicht die Urkunde selbst die Grundlage der Urteilsfindung, sondern nur die bestätigende Erklärung, die von der Auskunftsperson auf diesen Vorhalt hin abgegeben worden ist (BGHSt 11, 159, 160).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof Entscheidungen aufgehoben, wenn in den Urteilsgründen vielseitige Texte wörtlich wiedergegeben (vgl. BGHSt 5, 278; 11, 159; BGH StV 1987, 421; 1989, 4 (10 Seiten); 1991, 340; 1994, 358 (37 Seiten); 2000, 655) oder zusätzlich als Anlage der Urteilsurkunde beigefügt waren (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 38).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
    Zwar hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in jüngerer Zeit - abweichend von ihrer dargestellten bisherigen Rechtsprechung - die Ansicht vertreten, dass es auf das Gewicht des zu korrigierenden Fehlers nicht ankomme, vielmehr jede - erhebliche - Verfahrensverzögerung, die durch die Bereinigung eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers erforderlich werde, eine Kompensation zugunsten des Angeklagten notwendig machen könne; es komme allein darauf an, in wessen Sphäre der Fehler wurzele, in der des Angeklagten oder in der der Justiz (Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 = StV 2006, 73; so auch schon angedeutet in dem dieselbe Sache betreffenden Beschl. vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/00 = NJW 2005, 3485, 3487 sowie in dem Beschl. vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 = NStZ 2005, 456, 457 (jeweils 2. Kammer des Zweiten Senats)).

    Tragende Erwägung war - wie sich aus der Überleitung zu II. 2. der Gründe ergibt ("dessen ungeachtet") -, dass "das Verfahren eine Vielzahl weiterer gravierender Verletzungen des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (aufweist), die jede für sich, aber erst recht in ihrer Gesamtheit zur Aufhebung der U-Haft zwingen" (BVerfG StV 2006, 73, 78).

    Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat deshalb durch Beschluss vom 25. Januar 2005 - bekannt gemacht am 25. Mai 2005 - (NJW 2005, 1999) den Beschluss des Senats vom 10. Februar 1999 aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

    Die Beschwerdeführer sehen eine zu einer Kompensation zwingende Verfahrensverzögerung darin, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 1999 die im Zusammenhang mit den Telefonlisten erhobene Verfahrensrüge als unzulässig verworfen und damit die Anforderungen an den dem Revisionsführer gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO obliegenden Tatsachenvortrag überspannt hat (BVerfG NJW 2005, 1999, 2003).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht selbst ausgeführt (NJW 2005, 1999, 2004).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Von der gesetzlich vorgeschriebenen Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe kann aus Kompensationsgründen nicht abgesehen werden (BGH NJW 2006, 1529, 1535; ob hiervon in extremen Fällen Ausnahmen denkbar sind, ist dort offen gelassen worden).

    Sollte hier ausnahmsweise eine Kompensation einmal geboten sein (vgl. BGH NJW 2006, 1529, 1535), so könnte sie durch Anrechnung auf die Mindestverbüßungsdauer im Sinne des § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorgenommen werden.

    Die Vollstreckungslösung erübrigt damit von vornherein Überlegungen, ob für besondere Ausnahmefälle ein Unterschreiten der gesetzlichen Mindeststrafe oder gar ein Absehen von der gesetzlich vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe (vgl. BGH StV 2002, 598; NJW 2006, 1529, 1535) in Betracht gezogen werden muss, sei es in der Form eines "Härteausgleichs' (s. für den Fall der nicht - mehr - möglichen Gesamtstrafenbildung BGHSt 31, 102, 104 m. Anm. Loos NStZ 1983, 260; vgl. auch BGHSt 36, 270, 275 f.), sei es durch eine Strafrahmenverschiebung in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 oder 2 StGB (s. Krehl ZIS 2006, 168, 178 f.; StV 2006, 408, 412; Hoffmann-Holland ZIS 2006, 539 f.), wie dies der Bundesgerichtshof in Ausnahmefällen für zulässig erachtet hat, wenn die Verhängung der von § 211 StGB vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe aus anderen Gründen mit dem Übermaßverbot in Widerstreit gerät (vgl. BGHSt 30, 105).

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Mit den vorstehenden Erwägungen hat der Bundesgerichtshof das ausnahmsweise Absehen von lebenslanger Freiheitsstrafe auch dann abgelehnt, wenn der erhebliche Zeitablauf zwischen dem vom Angeklagten begangenen Mord und seiner rechtskräftigen Aburteilung auf einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung beruht (vgl. BGH, NJW 2006, 1529).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Bei erfolgreichen Verfahrensrügen wäre nach dieser Auffassung wohl regelmäßig eine kompensationspflichtige rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gegeben; denn Verfahrensfehler kann nur das Gericht begehen (vgl. BGH NJW 2006, 1529, 1533).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 518/06

    "Kannibale von Rotenburg" jetzt rechtskräftig wegen Mordes verurteilt

    Zum anderen lässt die absolute Strafdrohung des § 211 StGB eine auf Schuldminderung durch unangemessene Verfahrensdauer gestützte Strafmilderung regelmäßig nicht zu (vgl. BGH NJW 2006, 1529, 1534 f.; BVerfG NStZ 2006, 680, 681).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Zwar sind der Einführung von in Urkunden enthaltenen umfangreichen und detaillierten Informationen über eine Auskunftsperson Grenzen gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733; BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529, 1531; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427; BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424).

    Insoweit wäre jedenfalls ein Beruhen des Urteils auf dem geltend gemachten Verstoß auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, wistra 2009, 359; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; vgl. schon zum Ausschluss eines Verfahrensverstoßes BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529).

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Die neue, vorliegend vom Senat bereits angewendete Methodik hat überdies den Vorteil, dass eine effektive Revisibilität auch einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten zugute kommt, abweichend von der Lösung über die Strafzumessung, deren insoweit negative Konsequenz von der Rechtsprechung freilich gebilligt worden ist (BVerfG - Kammer - NStZ 2006, 680; BGH NStZ 2006, 346).

    Anzuknüpfen ist an das Urteil des 3. Strafsenats vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98 (NJW 2006, 1529), wonach eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht allein deshalb vorliegt, weil das Revisionsgericht zur Korrektur eines dem Tatrichter unterlaufenen - nicht eklatanten - Rechtsfehlers dessen Urteil aufheben und die Sache zu neuer - zeitaufwändiger - Bearbeitung an die Vorinstanz zurückverweisen muss; denn solcher Verfahrensgang ist Ausfluss eines rechtsstaatlichen Rechtsmittelsystems.

  • OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09

    Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur eine Verfahrensverzögerung wegen Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Verfahrensfehlers kompensationspflichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3485, 3487; BVerfG NStZ 2005, 456, 457; BVerfG NJW 2006, 672, 674; noch einschränkender: BGH NJW 2006, 1529, 1532).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Mit seiner Annahme, die Verpflichtung zur Kompensation einer überlangen Verfahrensdauer begründe einen "ungeschriebenen gesetzlichen Milderungsgrund", der die Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB ermögliche (so wohl Krehl in StV 2006, 407, 412; ähnlich LG Bremen StV 1998, 378: allgemeine Strafrahmenminderung nach dem Rechtsgedanken der §§ 46, 49 StGB), spricht sich das Landgericht in der Sache für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift aus.

    Auch führt eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens nicht dazu, dass von der gesetzlich vorgeschriebenen Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen werden könnte (BGH NJW 2006, 1529, 1535).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Fehlt eine grundlegende Senatsentscheidung, so hat die Kammer keine Entscheidungskompetenz, jedenfalls kann die gleichsam "in der Luft hängende' Kammerentscheidung, die unter Verstoß gegen den auch für das Bundesverfassungsgericht geltenden Grundsatz des gesetzlichen Richters ergeht, keine Bindungswirkung entfalten (vgl. schon BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529, 1533 f. mwN; ebenso Starck aaO).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

    Abschließend wird auf die Entscheidungen BGH NStZ 2006, 346 sowie BVerfG NStZ 2006, 680 hingewiesen.
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05

    Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • BGH, 03.05.2006 - 4 ARs 3/06

    Anfrageverfahren zur Rügeverkümmerung (Erheblichkeit einer Protokollberichtigung

  • BGH, 18.02.2010 - 4 ARs 16/09

    Auslieferungsfreiheit bei konkurrierender Gerichtsbarkeit und Verjährung im

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18

    Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft

  • OLG Koblenz, 11.09.2006 - 1 Ws 472/06

    Aufhebung des Haftbefehls nach Aufhebung und Zurückverweisung in der

  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04

    Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses

  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens in Haftsachen nach Aufhebung

  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten

  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

  • OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

  • BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Behörde außerhalb der Justiz

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 493/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Arbeitsverweigerung des

  • BGH, 15.10.2009 - 2 StR 256/09

    Keine Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch Aufhebung infolge

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

  • KG, 30.08.2012 - 121 Ss 171/12

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; selbstständige Anfechtbarkeit einer

  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung, lange Verfahrensdauer, Kompensation, rechtsstaatswidrige

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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98   

Zitiervorschläge
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BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/1999,2990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph); Aufklärungspflicht; Unzulässigkeit der Aufklärungsrüge; Negativtatsachen

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Besondere Schuldschwere i.S.d. § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit der Einholung eines mit Hilfe eines Polygraphen erstellten Glaubwürdigkeitsgutachtens als Beweismittel - Ordnungsgemäße Einführung von Beweismitteln in die Hauptverhandlung - Anforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
    Ein solcher fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zum Mord kann nicht nur ein u.U. selbständig strafbares Delikt im Verhältnis zu dem später versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt sein (vgl. BGH NStZ 1999, 25 m. Anm. Beulke), sondern kann auch einen für die Bewertung der Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB maßgeblichen Faktor darstellen.
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
    Der Aufhebung von Feststellungen bedarf es dabei schon deshalb nicht, weil das Landgericht lediglich die für die Frage der besonderen Schuldschwere maßgeblichen Beurteilungskriterien fehlerhaft auf den festgestellten Sachverhalt angewandt hat (vgl. BGHSt 39, 208,210).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
    Der Tatrichter hat seine Entscheidung ohne Bindung an begriffliche Vorgaben im Wege einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen, wobei die besondere Schwere der Schuld nur dann festgestellt werden kann, wenn Umstände vorliegen, die Gewicht haben (vgl. BGHSt 40, 360, 370).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG folgenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz.

    Durch eine gemeinsame Verhandlung der Rechtsmittel von Angeklagtem und Staatsanwaltschaft könnte zwar schon dem äußeren Anschein einer in der Öffentlichkeit behaupteten ungerechtfertigten Ungleichbehandlung sicherlich entgegengewirkt werden (vgl. hierzu Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., 1998, Rn. 1267; Hamm, Verfahrensspaltung bei gegenläufigen Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft - Zugleich Anmerkung zu BGH-Beschluss vom 7. Mai 1999 - 3 StR 460/98 -, StV 2000, S. 637 ff.; hierzu auch die empirische Untersuchung von Barton, Die Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen, 1999, S. 182 ff.).

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichthofs ist die polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentests und - jedenfalls im Zeitpunkt der Hauptverhandlung - des Tatwissenstests als völlig ungeeignetes Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO zu bewerten (vgl. BGHSt 44, 308 und BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - NStZ-RR 2000, 35).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt diesem Kontrollfragentest kein auch nur geringfügiger indizieller Beweiswert zu (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 a.a.O. Rn. 45 ff. und Beschluss vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98 - NStZ-RR 2000, 35).
  • LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99

    Harry Wörz

    a) Die Kammer hat bei der Anordnung dieses Gutachtens nicht verkannt, dass die strafgerichtliche Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 308 [1. Strafsenat]; BGH NStZ-RR 2000, 35 [3. Strafsenat]) ein derartiges Gutachten als völlig ungeeignetes Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 StPO ansieht, wobei der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 332) nunmehr aber davon ausgeht, dass die freiwillige Mitwirkung an einer polygraphischen Untersuchung nicht gegen Verfassungsgrundsätze (Art. 1 Abs. 1 GG) oder gegen die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§ 136 a StPO) verstößt (vgt. BGHSt 44, 308 unter Ziff. 111.2).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Zwar können bei der Schuldschwerebeurteilung grundsätzlich auch als selbständige Delikte strafbare "Vortaten" Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98).
  • BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Schuldschwere; Strafzumessung (Fehlende Reue)

    Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung nur auf eine tragfähige Erwägung ausdrücklich abgestellt, und zwar darauf, daß der Angeklagte "schon zum zweiten Mal an einer Tat beteiligt (war), bei der aufgrund brutaler Einwirkung ein Mensch zu Tode kam" (UA 25; vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98; insoweit in NStZ-RR 2000, 35, 37 nicht abgedruckt).
  • KG, 11.10.2010 - 19 WF 136/10

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren: Kostenerhebung für ein

    4 Dem hat sich der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 10. Februar 1999 (NStZ-RR 2000, 35) angeschlossen.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3375
BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/1999,3375)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1999 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/1999,3375)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - 3 StR 460/98 (https://dejure.org/1999,3375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 und Abs. 5 StPO
    Behandlung einer Revision der Staatsanwaltschaft, welche durch Urteil entschieden wird und der des Angeklagten, welche mit Beschluß abgelehnt wurde

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2, Abs. 5
    Urteil über die Staatsanwalts- und Beschluß über die Angeklagtenrevision

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2199
  • NStZ 1999, 425
  • StV 2000, 605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98
    (vgl. BGH NStZ 1992, 30 = BGHR StPO § 351 Hauptverhandlung 1; BGH, Urt. vom 21. Juni 1990 - 4 StR 118/90; Hanack in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 349 Rdn. 24; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 349 Rdn. 35; Maiwald in AK-StPO § 349 Rdn. 11; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl. Rdn. 582; a.A. Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl. Rdn. 1267; Temming in Heidelberger Kommentar StPO 2. Aufl. § 349 Rdn. 10) und aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht beanstandet worden (BVerfG 2. Kammer -Beschl. vom 11. April 1991 - 2 BvR 402/91), Soweit in der Literatur diese Verfahrensweise zwar nicht grundsätzlich für unzulässig erachtet, aber zumindest in den Fällen, in denen nicht auszuschließen ist, daß das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel auch zugunsten des Angeklagten Erfolg haben kann, die gemeinsame Entscheidung durch Urteil aufgrund einer beide Revisionen umfassenden mündlichen Verhandlung für vorzugswürdig gehalten wird (vgl. Kuckein in KK 4. Aufl. § 349 Rdn. 22 und 34), entspricht dies der Praxis des Senats.
  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 118/90

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft auf die Strafe - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98
    (vgl. BGH NStZ 1992, 30 = BGHR StPO § 351 Hauptverhandlung 1; BGH, Urt. vom 21. Juni 1990 - 4 StR 118/90; Hanack in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 349 Rdn. 24; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 349 Rdn. 35; Maiwald in AK-StPO § 349 Rdn. 11; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl. Rdn. 582; a.A. Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl. Rdn. 1267; Temming in Heidelberger Kommentar StPO 2. Aufl. § 349 Rdn. 10) und aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht beanstandet worden (BVerfG 2. Kammer -Beschl. vom 11. April 1991 - 2 BvR 402/91), Soweit in der Literatur diese Verfahrensweise zwar nicht grundsätzlich für unzulässig erachtet, aber zumindest in den Fällen, in denen nicht auszuschließen ist, daß das von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel auch zugunsten des Angeklagten Erfolg haben kann, die gemeinsame Entscheidung durch Urteil aufgrund einer beide Revisionen umfassenden mündlichen Verhandlung für vorzugswürdig gehalten wird (vgl. Kuckein in KK 4. Aufl. § 349 Rdn. 22 und 34), entspricht dies der Praxis des Senats.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 29/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Benennung eines Mobilfunktarifs mit "Time

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 2199 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 2193 - Auslaufmodelle II; NJW 1999, 3267 - EG-Neuwagen I; NJW 1999, EG-Neuwagen II) besteht eine Pflicht zur Aufklärung in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Entschluß des Kunden zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde.
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