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   BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15   

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https://dejure.org/2016,1175
BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15 (https://dejure.org/2016,1175)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - 3 StR 462/15 (https://dejure.org/2016,1175)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15 (https://dejure.org/2016,1175)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO ; § 261 StPO
    Keine Prüfung oder Bewertung der Gründe für das Aussageverhalten des verweigerungsberechtigten Zeugen; sachlich-rechtliche Grenzen der Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StPO, § 261 StPO
    Schweigen des verweigerungsberechtigten Zeugen: Zulässigkeit der Prüfung und Bewertung der Gründe des Aussageverhaltens des Zeugen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zum Gebrauch des Schweigerechts

  • rewis.io

    Schweigen des verweigerungsberechtigten Zeugen: Zulässigkeit der Prüfung und Bewertung der Gründe des Aussageverhaltens des Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zum Gebrauch des Schweigerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht - und die spätere Aussage

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Schweigen des verweigerungsberechtigten Zeugen: Zulässigkeit der Prüfung und Bewertung der Gründe des Aussageverhaltens des Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 117
  • NStZ-RR 2016, 332
  • StV 2016, 419
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15
    Die revisionsgerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15
    Einer Würdigung zugänglich ist allein das nur teilweise Schweigen des Zeugen zur Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 353/13, NStZ 2014, 415 mwN).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm;

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15, juris).
  • BGH, 07.12.2022 - 5 StR 271/22

    Keine Bewertung der Gründe für das Aussageverhalten des Zeugen

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der nur anfänglichen Zeugnisverweigerung dem Angeklagten nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 117 mwN).
  • BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Wenngleich daraus keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 117 mwN), bedeutet dies nicht, dass zu seinen Gunsten von Annahmen auszugehen ist, für die es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt (vgl. zu dem vergleichbaren Fall eines schweigenden Angeklagten BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148).
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