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   BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17   

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https://dejure.org/2017,53439
BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17 (https://dejure.org/2017,53439)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2017 - 3 StR 466/17 (https://dejure.org/2017,53439)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2017 - 3 StR 466/17 (https://dejure.org/2017,53439)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 27 StGB; § 263a StGB
    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Computerbetrug (wertende Betrachtung; Interesse am Taterfolg; Tatherrschaft; Tatbeitrag im Vorfeld; Mitwirkung am Kerngeschehen; Bande; Einbindung in gleichberechtigte arbeitsteilige Begehung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263a Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Leerräumen von Bankkonten der Kunden der Postbank durch Spyware mittels des sog. mTAN-Verfahrens durch Teilnahme am Online-Banking; Bewertung der Tatbeiträge als Mittäterschaft

  • rewis.io

    Computerbetrug durch Phishing: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe bei der Vermittlung von Bankkontoinhabern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2; StGB § 263a Abs. 1
    Leerräumen von Bankkonten der Kunden der Postbank durch Spyware mittels des sog. mTAN-Verfahrens durch Teilnahme am Online-Banking; Bewertung der Tatbeiträge als Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14

    Anforderungen an die Feststellung eines mittäterschaftsbegründenden Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17
    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17
    Da er den Feststellungen zufolge selbst nicht Mitglied der Bande war, lässt sich auch daraus nicht herleiten, dass er durch die von ihm ausgeübte Vermittlungstätigkeit in eine gleichberechtigt verabredete arbeitsteilige Tatausführung eingebunden war (vgl. dazu in Fällen einer Kuriertätigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 223 f.).
  • BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93

    Indiz - Mittäterschaft - Gesamtwürdigung - Tatbeteiligung - Taterfolg -

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. März 1994 - 3 StR 664/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 16).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17
    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17
    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. November 2011 - 1 StR 491/17, NStZ-RR 2018, 105 Rn. 9 und vom 28. November 2011 - 3 StR 466/17, Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 82/18

    Tateinheit zwischen erpresserischem Menschenraub und schwerer räuberischer

    Das Landgericht hat bei allen weiteren Taten - auch zum Nachteil des Geschädigten H. - unter Zugrundelegung eines zutreffenden rechtlichen Maßstabs (Senat, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 466/17 m.w.N.) die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe ohne Rechtsmangel vorgenommen.
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 467/17

    Beteiligung an Taten des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs bzw. der

    Die Annahme des Landgerichts, dass der Angeklagte sich als Mittäter an den Taten des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs bzw. der Verabredung zum banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug beteiligt hat (§ 25 Abs. 2 StGB), hält anders als im Hinblick auf die gesondert verfolgten Tatbeteiligten R. und D. (3 StR 466/17) rechtlicher Überprüfung stand.
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