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   BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90   

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https://dejure.org/1991,548
BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90 (https://dejure.org/1991,548)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1991 - 3 StR 467/90 (https://dejure.org/1991,548)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1991 - 3 StR 467/90 (https://dejure.org/1991,548)
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Krankenschwester

§ 211 StGB, Heimtücke, 'feindselige Willensrichtung'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Gewährung der Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Erforderlichkeit der Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe - Erfordernis der Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks

  • Wolters Kluwer

    Mord - Heimtücke - Sterbehilfe - Patientenwillen - Würde des Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211, § 212
    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch gezieltes Töten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mitleidstötung

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 376
  • NJW 1991, 2357
  • MDR 1991, 656
  • NStZ 1992, 34
  • NStZ 1992, 35
  • StV 1991, 347
  • JR 1993, 167
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie ist, wenn sie dem wirklichen oder anzunehmenden Patientenwillen widerspricht, rechtswidrig (vgl. auch BGHSt 32, 367, 379/380).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87

    Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung - Auslegung einer Urkunde durch

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Die Rüge der Verletzung des § 261 StPO ist unzulässig, weil das Revisionsgericht Zeugenvernehmungen des Tatrichters nicht rekonstruieren darf (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 53).
  • BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88

    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Kann der todkranke Patient nicht mehr selbst entscheiden und wird für ihn auch kein Pfleger bestellt (vgl. BGHZ 29, 52 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57]), so ist sein mutmaßlicher Wille und nicht das Ermessen der behandelnden Arzte rechtlicher Maßstab dafür, welche lebensverlängernden Eingriffe zulässig sind und wie lange sie fortgesetzt werden dürfen (zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens: BGHSt 35, 246, 249/250).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Ersticken mit einem

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90
    Kann der todkranke Patient nicht mehr selbst entscheiden und wird für ihn auch kein Pfleger bestellt (vgl. BGHZ 29, 52 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57]), so ist sein mutmaßlicher Wille und nicht das Ermessen der behandelnden Arzte rechtlicher Maßstab dafür, welche lebensverlängernden Eingriffe zulässig sind und wie lange sie fortgesetzt werden dürfen (zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens: BGHSt 35, 246, 249/250).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten (vgl. BGHSt 32, 367, 379; 35, 246, 249; 37, 376, 378 f.), gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf.
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    a) Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt (unmündige Kinder: BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 StR 217/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; vgl. auch Urteil vom 10. März 2006 18 19 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338; Todkranke oder Sterbende: BGH, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, BGHSt 37, 376, 377; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07, StV 2009, 524 m. Anm. Neumann; Urteile vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96, BGHSt 42, 301, 305; vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, NStZ-RR 1997, 42; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).

    Mitleid kann die Annahme eines Heimtückemordes dabei allerdings nur ausschließen, wenn es sich aus einer objektiv nachvollziehbaren Wertung ableitet, die der Vermeidung schwersten Leidens den Vorrang gibt (BGH, Urteile vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, aaO, 377 f.; Urteil vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, aaO; vgl. zum anzulegenden strengen Maßstab auch Kutzer, NStZ 1994, 110, 111).

    Wird dies bewusst unterlassen, ist es unangebracht, das Motiv einer ungewollten Tötung zum vermeintlich Besten des Opfers besonders zu privilegieren und ein solches "einseitiges Absprechen des Lebensrechts' (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 123/01, aaO) von vorneherein aus dem Anwendungsbereich der Heimtücke auszuschließen, ohne dass dies durch die Formulierung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals erfordert wäre (vgl. auch Roxin, NStZ 1992, 35; Schneider, aaO Rn. 201; Eschelbach, aaO).

    b) Hierfür spricht auch, dass es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine mögliche Einschränkung des Merkmals der Heimtücke mangels feindseliger Willensrichtung nicht lediglich auf das tatsächliche Vorhandensein eines altruistischen Motivs ankommt, sondern auch normative Erwägungen eine Rolle spielen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, aaO).

    Der Senat sieht keinen Grund, bei der Tötung eigener Kinder oder Ehegatten durch einen zu deren Schutz berufenen Garanten andere Maßstäbe gelten zu lassen, als sie der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Mitleidstötung Schwerkranker entwickelt hat (vgl. auch Laufhütte u.a. in LKStGB, 12. Aufl., § 211 Rn. 122; ähnlich Roxin, NStZ 1992, 35, 36; vgl. auch Schneider, aaO Rn. 201 ff. mwN).

    Ist das Opfer zu einer autonomen Entscheidung auf absehbare Zeit nicht in der Lage, ist neben der subjektiven Zielsetzung des Täters für einen Ausschluss der feindlichen Willensrichtung deshalb objektiv erforderlich, dass die Tat nach einer anerkennenswerten und nachvollziehbaren Wertung im "wohlverstandenen Interesse' des Opfers lag (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, aaO, 377 f.).

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

    Eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen wird bei einem Sterbenden nicht dadurch unzulässig, daß sie als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann (Anschluß BGH, 8. Mai 1991, 3 StR 467/90, BGHSt 37, 376).

    Denn die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit gemäß dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen (BGHSt 37, 376) ist ein höherwertiges Rechtsgut als die Aussicht, unter schwersten, insbesondere sog. Vernichtungsschmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen (vgl. Kutzer NStZ 1994, 110, 115 und Festschrift für Salger 1995 S. 663, 672).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Zum anderen ist die sog. "indirekte Sterbehilfe" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42.301, 305; vgl. auch BGHSt 37, 376; 40, 257) und einem nahezu einhelligen Grundkonsens im Schrifttum zulässig (Kutzer NStZ 1994, 110, 114 f. m.N.).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auch das kann eine Aufklärung der Motive des Täters fordern (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 14).
  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Gerade in einer oberflächlich vorhandenen Mitleidsmotivation kann sich Feindseligkeit gegenüber dem Lebensrecht eines Schwerkranken äußern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 14), zumal wenn dieser - wie hier - im Koma liegt, deshalb seinen Zustand nicht realisiert sowie keine Schmerzen erleidet und seine Angehörigen um sein Leben kämpfen.
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Das kommt unter Umständen dann in Betracht, wenn ein zur Selbsttötung entschlossener Täter Angehörige seiner Familie, die er sehr liebt, aus Sorge um deren ungewisse Zukunft mit sich in den Tod nehmen will, weil er - möglicherweise in krankhafter Verblendung - meint, zum Besten seiner Familie zu handeln (BGHSt 9, 385; 37, 376; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH NStZ 1995, 230).
  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Heimtücke wäre dagegen dann zu bejahen, wenn der Täter das Leben seines Opfers (unter Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit) nach eigenen Wertmaßstäben selbstherrlich gezielt verkürzt hätte, wobei allein er bestimmt, daß er es "durch eine von niemandem erbetene Tötung" zur Vermeidung künftigen Siechtums beendet (BGH StV 1991, 347).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).

    Heimtücke wäre dagegen dann zu bejahen, wenn - wie hier - der Täter das Leben seines Opfers (unter Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit) nach eigenen Wertmaßstäben selbstherrlich gezielt verkürzt hätte, wobei allein er bestimmt, daß er es "durch eine von niemandem erbetene Tötung" zur Vermeidung künftigen Siechtums beendet (BGH StV 1991, 347).

  • BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07

    Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt

    dd) Eine die Heimtücke prägende Haltung kann allerdings dann entfallen, wenn der Täter aus Mitleid handelt, um einem Todkranken schwerstes Leid zu ersparen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 14; BGH NStZ 2008, 93).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Strafbar ist nach § 212 StGB auch die aktive Sterbehilfe, weil Sterbehilfe unabhängig davon, ob sie dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht, auch bei unheilbar Kranken nicht durch gezieltes Töten geleistet werden darf (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1991 - 3 StR 467/90 - BGHSt 37, 376).

    Demgegenüber ist die passive Sterbehilfe, d. h. die Nichteinleitung oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen, grundsätzlich straflos (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1991, a.a.O.).

  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

  • BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Minder schwerer Fall; Besorgnis der

  • BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94

    Mord - Heimtücke - Kleinkind

  • AG Brandenburg, 09.08.2021 - 85 XVII 110/21

    Nicht-Einwilligung Bevollmächtigten in ärztlichen Eingriff

  • AG Mannheim, 24.02.2009 - Gut 2 XVII 8740/09

    Rechtliche Betreuung: Rechtswidrige Verweigerung einer medizinisch indizierten

  • LG Duisburg, 09.06.1999 - 22 T 22/99

    Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in einen Behandlungsabbruch

  • BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97

    Hans Söllner

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