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BGH, 22.03.2016 - 3 StR 468/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO
Beschränktes Anfechtungsrecht des Nebenklägers in der Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 400 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Revision durch einen Nebenkläger; Verfolgung eines zulässigen Ziels mit seinem Rechtsmittel
- Wolters Kluwer
Einbeziehung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten in die Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles des Totschlags bei der Strafrahmenwahl
- rewis.io
Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Revision des Nebenklägers
Verfahrensgang
- LG Mainz, 01.06.2015 - 1 Ks 3111 Js 36721/14
- BGH, 22.03.2016 - 3 StR 468/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.08.2012 - 3 StR 360/12
Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers
Auszug aus BGH, 22.03.2016 - 3 StR 468/15
Die Begründung der Revision eines Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH NStZ 2007, 700, 701).