Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35571
BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14 (https://dejure.org/2015,35571)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2015 - 3 StR 470/14 (https://dejure.org/2015,35571)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 (https://dejure.org/2015,35571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 S. 1 StPO; § 202a StPO; § 212 StPO; § 337 StPO; § 338 StPO
    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von Vorberatung in der Kammer; keine Abhängigkeit von veränderter Besetzung; Fortbestehen der Mitteilungspflicht trotz Aussetzung der Hauptverhandlung); Beruhensprüfung (Kausalität; normative ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Mitteilungspflicht des Vorsitzenden zu einem Sondierungsgespräch für Verständigungmöglichkeiten

  • IWW

    § 4 Abs. 1 StPO, § ... 4 Abs. 2 Satz 1 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 274 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO, § 202a StPO, § 212 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 oder 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 338 StPO, § 337 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO, § 257c Abs. 5 StPO, § 31 BVerfGG, § 243 Abs. 4 StPO, § 31 Abs. 1 BVerfGG, § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, § 93d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 31 Abs. 2 BVerfGG, § 258 Abs. 2, 3 StPO, § 136a StPO, § 338 Nr. 6 StPO, § 257c Abs. 2 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 3 StPO, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GVG, § 76 Abs. 3 Alternative 1 GVG, § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 GVG, § 257c Abs. 2 Satz 2 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 241 Abs. 2, § 338 Nr. 8 StPO, § 241 Abs. 2 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 406a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 6 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bericht des Richters über das Stattfinden von Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung als Gegenstand der Verständigung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Mitteilungspflicht des Vorsitzenden zu einem Sondierungsgespräch für Verständigungmöglichkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bericht des Richters über das Stattfinden von Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung als Gegenstand der Verständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und die Mitteilungspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 513
  • NStZ 2016, 221
  • NStZ-RR 2017, 98
  • StV 2016, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Hierbei kommen namentlich Verfahrenseinstellungen nach Vorschriften in Betracht, denen das Opportunitätsprinzip zu Grunde liegt, wie dies vor allem bei § 153 Abs. 2 StPO, § 153a Abs. 2 StPO und § 154 Abs. 2 StPO der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14 -, NStZ 2016, S. 171 ; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 -, NJW 2016, S. 513 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 3 Ws 538/10 -, NStZ-RR 2011, S. 49 , jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes muss aber dann gelten, wenn zusätzliche Umstände darauf hindeuten, dass die Verfahrensbeschränkung einer Umgehung des in § 257c Abs. 2 Satz 3 StPO normierten Verbots dienen soll; dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Gericht den ihm insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraum überschreitet oder das Vorgehen sonst nicht vom Gesetz gedeckt war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 -, NJW 2016, S. 513 ; Ignor, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 257c Rn. 58).

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils führt nicht zur Aufhebung der zu Gunsten des Nebenklägers ergangenen - für sich rechtsfehlerfreien - Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); deren Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 270; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, Rn. 56 mwN, StraFo 2016, 25).
  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

    Greift - wie hier - die Revision den Adhäsionsausspruch nicht an, so bleibt dieser von der Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache im Übrigen unberührt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 56; vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 97 f.).

    Hinzu kommt hier, dass der Angeklagte den zugesprochenen Feststellungsanspruch in der Hauptverhandlung anerkannt (§ 406 Abs. 2 StPO) und die Wirksamkeit seines Anerkenntnisses nicht in Frage gestellt hat, was ebenfalls zur Folge hat, dass die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des Urteils im Fall der Zurückverweisung den Adhäsionsausspruch nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 56 mwN).

  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt diese Entscheidung stark von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280; vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84, NStZ 1985, 135; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 238; Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, wistra 2011, 73, 74; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 17).

    (2) Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der oben dargelegten, bereits vom Reichsgericht begründeten Auslegung des § 337 StPO nicht entgegensteht und die maßgebend auf die Kausalität abstellende Beruhensprüfung auch bei Verletzung von § 243 Abs. 4 StPO nicht um normative Gesichtspunkte zu ergänzen ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 21 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

    a) Nach der ausdrücklichen und eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO unterliegen lediglich verständigungsbezogene "Erörterungen nach den §§ 202a, 212" StPO, das heißt solche im Zwischenverfahren nach Anklageerhebung oder im Hauptverfahren, der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden; die von der Revision angeführten, der Regelung des § 160b StPO unterfallenden Erörterungen im Ermittlungsverfahren (also vor Anklageerhebung) zwischen der mit dem Verfahren befassten Staatsanwältin und dem Verteidiger des Angeklagten werden vom Anwendungsbereich des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gerade nicht umfasst (vgl. BGH NStZ 2014, 600 f. - juris Rn. 9 f.; NStZ-RR 2015, 118 - juris Rn. 5; NStZ 2015, 232 f. - juris Rn. 3; NJW 2016, 513 ff. - juris Rn. 15).

    aa) Ungeachtet der Frage, ob das erstinstanzlich geführte Gespräch, in dem die zuständige Richterin des Amtsgerichts - wie bereits zuvor im Strafbefehlsverfahren - die von dem Verteidiger angeregte Verwarnung mit Strafvorbehalt von vornherein abgelehnt hatte, überhaupt einen verständigungsbezogenen Inhalt hatte, der eine Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hätte auslösen können (vgl. hierzu BGH NStZ 2015, 232 f. - juris Rn. 6; NJW 2016, 513 ff. - juris Rn. 12), bestand eine Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO jedenfalls deshalb nicht, weil dieses Gespräch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. Dezember 2014 stattfand.

    Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO ist über Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO zu berichten, die außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist (vgl. BGH NJW 2016, 513 ff. - juris Rn. 12; vgl. auch BGHSt 59, 252 ff. - juris Rn. 10).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem von dem Verteidiger für seine gegenteilige Auffassung bemühten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2014 (4 StR 126/14, NJW 2014, 3385 f. - juris Rn. 11), wonach sich an der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO auch durch eine zwischen dem im Zwischenverfahren erfolgten Verständigungsgespräch und der Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgte vollständige Neubesetzung der Strafkammer nichts ändert (ebenso BGH NJW 2016, 513 ff. - juris Rn. 14).

  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung)

    1. Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils führt nicht zur Aufhebung der zu Gunsten des Nebenklägers ergangenen Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); dessen Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 56 mwN; SSW-StPO/Schöch, 2. Aufl., § 406a Rn. 7).

    Da der Nebenkläger ein Leistungsurteil begehrt hatte, aber nur ein Grundurteil ergangen ist, hat das Landgericht der Sache nach im Übrigen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO abgesehen; diesen Ausspruch holt der Senat nach (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 aaO).

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Das ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216; BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513, 514).

    Auf diesem Verfahrensfehler beruht indes allein der Strafausspruch (§ 337 Abs. 1 StPO; zur Beruhensfrage bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 s. Senat, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513).

    bb) Auch die in Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts namentlich mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz erweiternd postulierte Normativierung des Beruhensbegriffs (Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170; 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172; s. dazu Senat Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513) führt, selbst wenn man ihr folgen wollte, zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

    Dies gilt zunächst für seine Telefonate einerseits mit der Verteidigung und andererseits mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt, die der Sondierung der Verständigungsbereitschaft dienten; Gegenstand dieser Gespräche war mithin die Möglichkeit einer Verständigung im Sinne von § 257c StPO, was die Mitteilungspflicht auslöste und zwar ungeachtet dessen, dass nur der Vorsitzende diese Gespräche führte (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 mwN; aA - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, NStZ 2011, 592, 593).

    Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 aaO, mwN).

  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 284/22

    Inhalt der Verständigungsmitteilung

    Denn mit der Zielsetzung des § 243 Abs. 4 StPO, den Angeklagten und die Öffentlichkeit über verständnisbezogene Erörterungen umfassend zu informieren, wäre es unvereinbar, die spruchkörperbezogene Mitteilungspflicht davon abhängig zu machen, dass sich die Besetzung des Gerichts im Nachhinein noch ändert (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221; KK-StPO/Schneider, aaO, Rn. 47).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15

    Verständigung (zulässiger Gegenstand einer Verständigung: Höhe der Kompensation

    Anhaltspunkte dafür, dass das Gericht eine Verbindung zwischen der Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung oder deren Umfang mit dem Einlassungsverhalten des Angeklagten hergestellt oder diese Feststellung als bloße Honorierung sonstigen prozessualen Wohlverhaltens des Angeklagten behandelt hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14), ergeben sich weder aus dem vorgetragenen Verfahrensgeschehen noch aus dem vom Gericht unterbreiteten Verständigungsvorschlag.
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

  • KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19

    Mitteilungspflicht von mit anderem Spruchkörper geführten Erörterungen

  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15

    Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 511/16

    Mitteilungs- und Transparenzpflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

  • BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16

    Recht des letzten Wortes (Äußerung der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO hinsichtlich

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18

    Mitteilungs- und Informationspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 343/18

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 558/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil bei

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 484/18

    Ablehnung von Beweisanträgen (Bedeutungslosigkeit einer Indiz- oder Hilfstatsache

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - 1 B 1807/20

    Entlassung Soldat auf Zeit Arglistige Täuschung Vertrauensperson Anhörung

  • OLG Nürnberg, 11.08.2017 - 1 OLG 8 Ss 57/17

    Revision - Gegenstand eines Verständigungsgesprächs im Strafverfahren

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 162/21

    Revisionsgründe (Beruhen auf einem Rechtsfehler: Vorliegen, Verstöße gegen das

  • BGH, 01.09.2020 - 5 StR 222/20

    Änderung der Adhäsionsentscheidung

  • BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18

    Mittäterschaft (objektiver Tatbeitrag); Konkurrenzen (Deliktsserie unter

  • BGH, 19.07.2016 - 4 StR 154/16

    Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Ergänzung des Tenors des

  • BayObLG, 20.12.2019 - 205 StRR 1148/19

    Berufungsbeschränkung als Verständigungsgegenstand und Konsequenz eines

  • OLG Jena, 06.12.2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18

    Aufhebung eines Berufungsurteils in Strafsachen: Einsatz unlauterer Mittel durch

  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 37/21

    Auslösung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO

  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbarkeit des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Rechts der strafrechtlichen

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ss 70/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht