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   BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90   

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BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90 (https://dejure.org/1991,1437)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1991 - 3 StR 473/90 (https://dejure.org/1991,1437)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1991 - 3 StR 473/90 (https://dejure.org/1991,1437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit - Voraussetzungen eines Fortfalls des Hemmungsvermögens im Rahmen der Bestimmung der Schuldfähigkeit eines Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Dieser Wertung hat das - nicht durch einen Sachverständigen beratene - Landgericht die Trinkmengenangaben der Angeklagten zugrundegelegt, ohne mitzuteilen, von welcher höchstmöglichen Tatzeitblutalkoholkonzentration es ausgeht und ohne die für die Überprüfung durch das Revisionsgericht erforderlichen Berechnungsgrundlagen, wie Trinkzeit, Menge und Alkoholgehalt der genossenen Getränke und Körpergewicht der Angeklagten (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkohokonzentration 2, 8, 20; BGH NStZ 1986, 311) im einzelnen darzulegen.

    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 20 BAK 2 und 5 bis 8); selbst motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten schließt einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres aus (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 3 und 5).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter die Einlassungen der Angeklagten zum vorausgegangenen Alkoholgenuß, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen muß (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 21 BAK 13).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Hält er sie dennoch für glaubhaft oder unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes zumindest nicht für widerlegbar, so hat er, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, die höchstmögliche Tatzeitblutalkoholkonzentration auf der Grundlage der sogenannten Widmarkformel zu berechnen und von dem niedrigsten Abbauwert von 0, 1 %o pro Stunde, dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10 % und dem in der Regel anzusetzenden Reduktionsfaktor von 0, 7 auszugehen (vgl. BGHSt 36, 286, 288 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; BGH DRiZ 1991, 58, 59) und die auf diese Weise errechnete Tatzeitblutalkoholkonzentration seiner weiteren Beweiswürdigung zugrundezulegen.
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Die Annahme der Schuldfähigkeit erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 6 und 9; BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 20 BAK 2 und 5 bis 8); selbst motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten schließt einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres aus (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 3 und 5).
  • BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 20 BAK 2 und 5 bis 8); selbst motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten schließt einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres aus (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 3 und 5).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter die Einlassungen der Angeklagten zum vorausgegangenen Alkoholgenuß, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen muß (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 21 BAK 13).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Hält er sie dennoch für glaubhaft oder unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes zumindest nicht für widerlegbar, so hat er, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, die höchstmögliche Tatzeitblutalkoholkonzentration auf der Grundlage der sogenannten Widmarkformel zu berechnen und von dem niedrigsten Abbauwert von 0, 1 %o pro Stunde, dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10 % und dem in der Regel anzusetzenden Reduktionsfaktor von 0, 7 auszugehen (vgl. BGHSt 36, 286, 288 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; BGH DRiZ 1991, 58, 59) und die auf diese Weise errechnete Tatzeitblutalkoholkonzentration seiner weiteren Beweiswürdigung zugrundezulegen.
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Die Annahme der Schuldfähigkeit erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 6 und 9; BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 20 BAK 2 und 5 bis 8); selbst motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten schließt einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres aus (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 3 und 5).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 20 BAK 2 und 5 bis 8); selbst motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten schließt einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres aus (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 3 und 5).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Dabei ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12 sowie § 21 Blutalkoholkonzentration 13 und 22).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Diese Erwägungen genügen schon wegen ihres formelhaften, nicht näher konkretisierten Hinweises auf das "Erscheinungsbild" und "Leistungsverhalten" des Angeklagten "vor, während und nach der Tat" nicht den Anforderungen, die bei schwerwiegender Alkoholisierung an die zur Begründung erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit gebotene Gesamtwürdigung (BGHR StGB § 20 BAK 6, 9, 12) zu stellen sind.

    Er muß dabei insbesondere auch nicht ohne weiteres die eher vagen Angaben des Angeklagten zu seinen Trinkmengen als unwiderlegt hinnehmen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 20 BAK 12).

  • BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss:

    Hält er diese dennoch für glaubhaft oder - wie hier - unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes für nicht widerlegbar, so hat er, gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu berechnen und seiner weiteren Beweiswürdigung zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - 3 StR 473/90, BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte

    Ob Schuldunfähigkeit (StGB § 20) vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, bei der die festgestellte Blutalkoholkonzentration sowie alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände zu berücksichtigen sind, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (st. Rspr.; BGHR § 20 StGB BAK 6, 9, 12 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten -

    aa) Allerdings ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß bei einer Blutalkoholkonzentration von 3 o/oo oder mehr im allgemeinen eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB naheliegt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8, 12, 13).
  • BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91

    Rechtsfehler der Strafkammer durch Ausschluss der alkoholbedingten

    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.

    Soweit die Strafkammer dem Leistungsverhalten des Angeklagten ausschlaggebende Bedeutung für die Annahme lediglich verminderter Schuldfähigkeit beimißt, berücksichtigt sie nicht genügend, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 12).

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 399/91

    Alkoholbedingter Ausschluß der Schuldfähigkeit - Ermittlung der für die Tatzeit

    Zur Klärung des maßgebenden Blutalkoholwerts, eines abhängig von seiner Höhe gewichtigen Indizes für oder gegen eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit oder deren Ausschluß, ist der Tatrichter in der Regel auch dann verpflichtet, wenn eine Blutprobe fehlt, jedoch Feststellungen zur Trinkmenge möglich sind (vgl. BGHSt 37, 231, 238/239 mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner BGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - 3 StR 473/90).

    Vielmehr bedarf es, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, in Fällen von solch erheblicher Alkoholbeeinflussung, wie sie beim Angeklagten möglich erscheint, zum Ausschluß von Schuldunfähigkeit einer Gesamtbewertung, die das Verhalten des Täters sowie seine Vorstellungen und Überlegungen vor, während und nach der Tat einbezieht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - 3 StR 473/90).

  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04

    Strafmaß am Rand des Strafrahmens (Begründungsanforderungen; Urteilsgründe;

    Dabei ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12 sowie § 21 Blutalkoholkonzentration 13 und 22).
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Er ist gehindert, zu Ungunsten des Angeklagten von einem niedrigeren Blutalkoholwert als dem errechneten auszugehen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12) oder sogar eine Alkoholisierung überhaupt in Frage zu stellen.
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94

    Gewaltanwendung - Körperliche Einwirkung - Besonders schwerer Fall des sexuellen

    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 413/00

    Schuldunfähigkeit nach Alkoholgenuß; Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 64/00

    Annahme von Schuldunfähigkeit

  • BGH, 10.03.2021 - 6 StR 31/21

    Alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Blutalkoholkonzentration:

  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 237/91

    Verminderung der Schuldfähigkeit durch das Zusammenwirken von Alkoholgenuss und

  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

  • BGH, 24.07.1992 - 3 StR 262/92

    Kriterien für einen Ausschluss der Schuldfähigkeit - Verstärkung von

  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; BAK; Abbauwert

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 200/94

    Schuldunfähigkeit - Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 118/96

    Anforderungen an die richterliche Gesamtwürdigung im Rahmen der Annahme

  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95

    Tatrichter - Blutalkoholkonzentration - Tatzeit - Angeklagter - Trinkmenge

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 553/00

    Fehlerhafte Verneinung alkoholbedingter erheblicher Verminderung der

  • BGH, 23.08.1994 - 1 StR 408/94

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Zweifel am Vorliegen des Merkmals der

  • BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91
  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 465/91

    Voraussetzungen des rechtsfehlerfreien gerichtlichen Ausschlusses einer erheblich

  • BGH, 16.03.1994 - 5 StR 58/94

    Rüge der unzureichenden Bewertung der Schuldfähigkeit eines zur Tatzeit

  • BGH, 28.04.1993 - 3 StR 186/93

    Vorliegen einer alkoholbedingten Schuldunfähigkeit

  • BGH, 25.05.1993 - 2 StR 153/93

    Berechnung des Tatzeitblutalkoholwertes mit einem besonders ungünstigen

  • BGH, 11.03.1992 - 2 StR 88/92

    Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und

  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 184/93

    Angaben über genossenen Alkohol in unbestimmter Form - Berechnung der

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