Rechtsprechung
BGH, 05.05.2009 - 3 StR 475/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 46 StGB; § 51 StGB; § 15 StGB
Betrug (Täuschung über das Bestehen, den Wert oder die Verwertbarkeit einer vertraglich vereinbarten Sicherheit); Strafzumessung (Berücksichtigung von Untersuchungshaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betrugsschaden durch Vorspiegelung einer Sicherheit für ein Darlehen i.R.e. Revision
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Betrugsschaden durch Vorspiegelung einer Sicherheit für ein Darlehen i.R.e. Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; …
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00
Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug …
Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 3 StR 475/08
Trotz Vorspiegelung einer solchen Sicherheit entsteht aber kein Betrugsschaden, wenn der Rückzahlungsanspruch auch ohne die Sicherheit aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor der Beschädigung seines Vermögens schützen, wirtschaftlich sicher ist; für die Annahme des Schädigungsvorsatzes gilt dementsprechend das Erfordernis, dass der Täter im Zeitpunkt der Kreditgewährung die Minderwertigkeit des Rückzahlungsanspruchs im Vergleich zu dem erhaltenen Geldbetrag gekannt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 328 m. w. N.).
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des …
Das Landgericht hat zur Berechnung des Vermögensschadens einen Vermögensvergleich (vgl. dazu nur BGHSt 53, 199) vorgenommen und in diesen auch die Sicherheiten (vgl. dazu nur BGH StraFo 2009, 342) - hier die von den Angeklagten gestellten Grundschulden - einbezogen.Denn dessen Wissenselement setzt in Fällen der vorliegenden Art - Kompensation durch Sicherheiten - voraus, dass der Täter im Zeitpunkt der Vermögensverfügung die Minderwertigkeit des Anspruchs der Anleger wegen wertloser Sicherheiten gekannt oder wenigstens für möglich gehalten hat (vgl. BGH StraFo 2009, 342 f.; NStZ-RR 2001, 328, 330 m.w.N.).
- BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11
Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und …
Deshalb hat die Rechtsprechung schon immer einen Vermögensschaden dann verneint, wenn der Rückzahlungsanspruch aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich gesichert ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 3 StR 475/08, wistra 2009, 350; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, StV 2002, 133). - LG München I, 05.03.2021 - 12 KLs 267 Js 134614/18
Betrug durch Abschluss eines Mietvertrags trotz fehlender Zahlungsfähigkeit
Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtsaldierung fanden die den Vermietern vorliegenden Mietkautionsbürgschaften, die diesen unmittelbar, d. h. ohne Mitwirkung des zahlungsunwilligen Schuldners, zugänglich waren (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2009, Az.: 3 StR 475/08), als vollwertige Sicherheiten insoweit Berücksichtigung, als dass diese den Schaden in Höhe des verbürgten Betrages entfallen lassen (…vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1964, Az.: 4 StR 374/64).