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   BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17   

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https://dejure.org/2017,29339
BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17 (https://dejure.org/2017,29339)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2017 - 3 StR 48/17 (https://dejure.org/2017,29339)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 3 StR 48/17 (https://dejure.org/2017,29339)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO
    Wahrunterstellung bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisvorbringen (Hinwirken auf Präzisierung; kein Widerspruch zur Wahrunterstellung in den Urteilsgründen; Maßstab für die revisionsgerichtliche Überprüfung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 352 StPO
    Revision in Strafsachen: Wahrunterstellung durch das Erstgericht bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisbegehren; Prüfungsmaßstab für das Revisionsgericht

  • IWW

    § 244 Abs. 3, 4, 6, § ... 261 StPO, § 244 Abs. 3 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1, letzter Halbsatz StGB, § 354 Abs. 1a StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 406 Abs. 1 S. 3 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierungsanforderungen an eine Beweisbehauptung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der Strafzumessung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Wahrunterstellung durch das Erstgericht bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisbegehren; Prüfungsmaßstab für das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierungsanforderungen an eine Beweisbehauptung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    Konkretisierungsanforderungen an eine Beweisbehauptung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Wahrunterstellung durch das Erstgericht bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisbegehren; Prüfungsmaßstab für das Revisionsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 48
  • StV 2017, 790
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 600/11

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17
    Die Ausführungen auf UA S. 44 erlauben dem Senat nicht die Nachprüfung, ob der insoweit zuerkannte Anspruch auf materiellen Schadensersatz dem Grunde und der Höhe nach rechtsfehlerfrei bestimmt worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 600/11).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17
    Im Übrigen kann das Revisionsgericht angesichts der Zusage einer Wahrunterstellung nicht darauf abstellen, dass es dem Tatgericht möglich gewesen wäre, eine unzureichende Konkretisierung der Beweisbehauptung anzunehmen; vielmehr ist es im Falle einer Wahrunterstellung unerheblich, ob das Antragsvorbringen den Konkretisierungsanforderungen an eine Beweisbehauptung genügt (vgl. zu alldem BGH, Urteil vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 185; Beschluss vom 16. September 1997 - 5 StR 440/97, NStZ-RR 1998, 13, 14; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 304 mwN).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17
    Die Auslegung des Beweisvorbringens (zu dem hieran anzulegenden Maßstab vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. August 1991 - 5 StR 263/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 23; vom 15. November 1994 - 1 StR 550/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 5 6 Satz 2 Wahrunterstellung 27; Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 549/07, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 39) ergibt, dass das Landgericht dieses nicht in unzulässiger Weise eingeengt oder verändert hat.
  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17
    Die Auslegung des Beweisvorbringens (zu dem hieran anzulegenden Maßstab vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. August 1991 - 5 StR 263/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 23; vom 15. November 1994 - 1 StR 550/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 5 6 Satz 2 Wahrunterstellung 27; Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 549/07, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 39) ergibt, dass das Landgericht dieses nicht in unzulässiger Weise eingeengt oder verändert hat.
  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97

    Unvereinbarkeit von Wahrunterstellungen mit den die Verurteilung tragenden

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17
    Im Übrigen kann das Revisionsgericht angesichts der Zusage einer Wahrunterstellung nicht darauf abstellen, dass es dem Tatgericht möglich gewesen wäre, eine unzureichende Konkretisierung der Beweisbehauptung anzunehmen; vielmehr ist es im Falle einer Wahrunterstellung unerheblich, ob das Antragsvorbringen den Konkretisierungsanforderungen an eine Beweisbehauptung genügt (vgl. zu alldem BGH, Urteil vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 185; Beschluss vom 16. September 1997 - 5 StR 440/97, NStZ-RR 1998, 13, 14; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 304 mwN).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 550/94

    Wahrunterstellung - Beweisbehauptung - Angaben

    Auszug aus BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17
    Die Auslegung des Beweisvorbringens (zu dem hieran anzulegenden Maßstab vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. August 1991 - 5 StR 263/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 23; vom 15. November 1994 - 1 StR 550/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 5 6 Satz 2 Wahrunterstellung 27; Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 549/07, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 39) ergibt, dass das Landgericht dieses nicht in unzulässiger Weise eingeengt oder verändert hat.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Bei diesen Anträgen handelt es sich jeweils nicht um formgültige Beweisanträge im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO, sondern um Beweisermittlungsanträge, deren Ablehnung durch das Tatgericht an der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zu messen ist (BGHSt 39, 251; BGHSt 43, 321; BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2018, 48).

    Auch wenn das Tatgericht Beweisermittlungsanträge oder andere Beweisbegehren - wie hier - als Beweisantrag behandelt und aus einem der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zurückgewiesen hat, muss die gegen die Ablehnung gerichtete Verfahrensrüge daher den Anforderungen genügen, die nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an die Aufklärungsrüge zu stellen sind (vgl. BGH NStZ 1998, 97, BGH NStZ 2018, 48, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19

    Schätzung des Tatertrages bei der Einziehungsanordnung; Mittäterschaft bei

    In diesem berechtigten Vertrauen wird er enttäuscht, wenn das Gericht von der Wahrunterstellung abrückt (s. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 222/83, BGHSt 32, 44, 46 f.; Beschlüsse vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02, NStZ 2003, 101; vom 13. Juni 2017 - 3 StR 48/17, NStZ 2018, 48; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 317 mwN).
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