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   BGH, 26.04.1995 - 3 StR 48/95   

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https://dejure.org/1995,5685
BGH, 26.04.1995 - 3 StR 48/95 (https://dejure.org/1995,5685)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1995 - 3 StR 48/95 (https://dejure.org/1995,5685)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1995 - 3 StR 48/95 (https://dejure.org/1995,5685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Offene Bewährung - Strafverschärfung - Strafänderung - Strafzumessung - Gesamtstrafe - Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Diese Rechtsprechung kommt auch bei Betäubungsmitteldelikten zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 48/95, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; OLG Hamm, Urteil vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/00, StraFo 2001, 92).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Diese Rechtsprechung kommt auch bei Betäubungsmitteldelikten zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1995 - 3 StR 48/95, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; OLG Hamm, Urteil vom 22. November 2000 - 2 Ss 908/00, StraFo 2001, 92).
  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift, Verstoß gegen das BTM-Gesetz,

    Unklarheiten, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht, bestehen deshalb nicht (vgl. auch BGHR StPO § 200 Abs. 1, Satz 1, Tat 15 ).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Dies mag beispielsweise der Fall sein, wenn einem Angeklagten eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegen Kinder zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden (BGH MDR 1994, 399 = NStZ 1994, 350 ), bei Vermögensstraftaten, in denen eine Bestimmung des Schuldumfanges nur noch aufgrund einer Schätzung möglich ist, weil Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind bzw. von vornherein gefehlt haben (BGH NJW 1995, 1166 ) oder bei Betäubungsmitteldelikten, wenn sich genaue Einzelheiten nicht mehr feststellen lassen (vgl. dazu BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; BGH StV 1995, 127 ).
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