Rechtsprechung
BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfordernis des Hinweises des Angeklagten auf eine Änderung der tatsächlichen Grundlagen des Schuldvorwurfs - Schuldvorwurf - Gerichtlicher Hinweis - Forderungsaustausch - Vereitelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 249
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89
Die Beschwerdeführerin beanstandet mit Recht, daß sie in der Hauptverhandlung entgegen dem Grundgedanken des § 265 Abs. 4 StPO auf diese Änderung der tatsächlichen Grundlage des Schuldvorwurfs nicht hingewiesen und insofern durch das Urteil überrascht wurde (vgl. zu dieser Hinweispflicht BGHSt 28, 196). - RG, 16.02.1904 - VII 403/03
Muß der zur Rückgewähr eines Grundstücks nach § 9 des Anfechtungsgesetzes …
Auszug aus BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89
Das Landgericht hat nämlich die Verurteilung der Angeklagten nicht mit der Gefährdung der Durchsetzung dieser - übrigens fragwürdigen, vgl. RGZ 57, 27 - Forderung, sondern anderer, ebenfalls auf §§ 3, 7 Anfechtungsgesetz gestützter Zahlungsansprüche, begründet.
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines …
Der 3. Strafsenat hat zu Recht bei einer Verurteilung wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung einen Verstoß gegen § 265 (Abs. 4) StPO darin gesehen, dass der Angeklagte nicht darauf hingewiesen wurde, dass eine andere Forderung bei § 288 StGB zugrunde gelegt wurde; der Austausch einer Forderung, deren Durchsetzung der Angeklagte vereitelt haben soll, erfordert einen gerichtlichen Hinweis (BGH, Beschluss vom 2. Februar 1990 - 3 StR 480/89, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 8 und StV 1990, 249, 250). - BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
LSD - Gewalt - Gewaltanwendung
Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325). - BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1769/04
Zeitpunkt eines Hinweises gem § 265 StPO - Gewährung rechtlichen Gehörs sowie …
Und auch nach Erteilung des rechtlichen Hinweises, der erforderlich wurde, weil sich durch die Angaben des Beschwerdeführers die tatsächlichen Grundlagen des Schuldvorwurfs änderten (vgl. BGHSt 23, 95 ; BGH, StV 1990, S. 249, 250), war es diesem möglich, sich zu der nunmehr aufgeworfenen rechtlichen Bewertung des Tatgeschehens im Rahmen der Hauptverhandlung zu äußern.
- BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher …
Sie gilt auch und gerade für wesentliche Veränderungen des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 8, 11;… BGH, Urt. v. 24. Mai 1991 - 5 StR 134/91;… weitere Rechtsprechungsnachweise bei Niemöller a.a.O. S. 19 f). - BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter …
Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107). - OLG Oldenburg, 08.11.2011 - 1 Ss 183/11
Bestehen einer Protokollierungspflicht hinsichtlich eines Hinweises auf …
Jedoch darf das Gericht den Angeklagten auch außerhalb des Anwendungsbereiches von § 265 Abs. 1 StPO nicht darüber im Unklaren lassen, dass es die Verurteilung auf tatsächliche Gesichtspunkte stützen will, die in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind, wie sich aus § 265 Abs. 4 StPO ergibt (vgl. vgl. BGH, Urteil v. 15.11.1978, 2 StR 456/78 , BGHSt 28, 196; Beschluss v. 02.02.1990, 3 StR 480/89 , StV 1990, 249).