Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,939
BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91 (https://dejure.org/1992,939)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1992 - 3 StR 481/91 (https://dejure.org/1992,939)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91 (https://dejure.org/1992,939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Hartgummihammer

§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 15 StGB, Gefahrverwirklichungszusammenhang, Eingreifen eines Dritten, Kausalabweichung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge - Beihilfe - Mittäterschaft - Täterschaft - Teilnahme - Gefahrverwirklichung - Gefahrverwirklichungszusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    DDR: StGB § 117; StGB § 226 Abs. 1
    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2581 (Ls.)
  • NStZ 1992, 333
  • JR 1993, 510
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
    Das Hervorrufen einer solchen der Körperverletzung eigenen Todesgefahr allein genügt freilich nicht; sie muß sich auch im tödlichen Erfolg niedergeschlagen haben, um die Anwendung des § 226 Abs. 1 StGB zu begründen (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28; 33, 322, 323 [BGH 18.09.1985 - 2 StR 378/85]; BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; BGH, NJW 1971, 152; bei Holtz, MDR 1982, 102).
  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
    Das Hervorrufen einer solchen der Körperverletzung eigenen Todesgefahr allein genügt freilich nicht; sie muß sich auch im tödlichen Erfolg niedergeschlagen haben, um die Anwendung des § 226 Abs. 1 StGB zu begründen (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28; 33, 322, 323 [BGH 18.09.1985 - 2 StR 378/85]; BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; BGH, NJW 1971, 152; bei Holtz, MDR 1982, 102).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
    Das Hervorrufen einer solchen der Körperverletzung eigenen Todesgefahr allein genügt freilich nicht; sie muß sich auch im tödlichen Erfolg niedergeschlagen haben, um die Anwendung des § 226 Abs. 1 StGB zu begründen (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28; 33, 322, 323 [BGH 18.09.1985 - 2 StR 378/85]; BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; BGH, NJW 1971, 152; bei Holtz, MDR 1982, 102).
  • BGH, 18.09.1985 - 2 StR 378/85

    Situationsverkennung nach Banküberfall - §§ 239a Abs. 3, 239b Abs. 2 StGB setzen

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
    Das Hervorrufen einer solchen der Körperverletzung eigenen Todesgefahr allein genügt freilich nicht; sie muß sich auch im tödlichen Erfolg niedergeschlagen haben, um die Anwendung des § 226 Abs. 1 StGB zu begründen (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28; 33, 322, 323 [BGH 18.09.1985 - 2 StR 378/85]; BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; BGH, NJW 1971, 152; bei Holtz, MDR 1982, 102).
  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 37/91

    Erfordernis eines gefahrspezifischen Zusammenhangs zwischen Körperverletzung und

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
    Das Hervorrufen einer solchen der Körperverletzung eigenen Todesgefahr allein genügt freilich nicht; sie muß sich auch im tödlichen Erfolg niedergeschlagen haben, um die Anwendung des § 226 Abs. 1 StGB zu begründen (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28; 33, 322, 323 [BGH 18.09.1985 - 2 StR 378/85]; BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; BGH, NJW 1971, 152; bei Holtz, MDR 1982, 102).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 110/88

    Vorhersehbarkeit eines Reflextodes im Fall einer Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
    Das Hervorrufen einer solchen der Körperverletzung eigenen Todesgefahr allein genügt freilich nicht; sie muß sich auch im tödlichen Erfolg niedergeschlagen haben, um die Anwendung des § 226 Abs. 1 StGB zu begründen (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28; 33, 322, 323 [BGH 18.09.1985 - 2 StR 378/85]; BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; BGH, NJW 1971, 152; bei Holtz, MDR 1982, 102).
  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Insoweit ist etwa von Belang, ob die Realisierung der spezifischen Todesgefahr durch das Eingreifen des Opfers nur beschleunigt oder durch diese erst geschaffen wurde (BGH, Urteil vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91, NStZ 1992, 333, 334; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708 f.).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16

    Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des

    Besteht die schwere Folge, wie hier, im Eintritt des Todes, braucht sich die Vorhersehbarkeit nicht auf alle Einzelheiten des zum Tode führenden Geschehensablaufs zu erstrecken, insbesondere nicht auf die durch die Tathandlung ausgelösten, im Einzelnen ohnehin nicht einschätzbaren somatischen Vorgänge, die den Tod schließlich ausgelöst haben; es genügt vielmehr die Vorhersehbarkeit des Erfolges im Allgemeinen (Senatsurteile, jeweils aaO mwN; vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 39; vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91, BGHR StGB § 226 (aF) Todesfolge 4; und vom 24. Januar 1995 - 1 StR 707/94, NStZ 1995, 287, 288).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Diese - auch auf Grund der erhöhten Mindeststrafandrohung gebotene - restriktive Auslegung erfordert einen Wertungsakt (BGH, Urteil vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91 Rn. 9).

    b) Ein anderes Unrechtselement, welches gleichwohl eine Zurechnung rechtfertigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91 Rn. 8 für den Fall, dass die Schläge des Täters bereits nachweislich zum Tod des Opfers geführt hätten, der Tod aber durch Strangulation durch einen Dritten eingetreten ist, der anstelle des Täters in dessen Interesse das Versterben des für tot gehaltenen Opfers als Selbstmord darstellen wollte), ist hier nicht gegeben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht