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   BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16   

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BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16 (https://dejure.org/2017,11067)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - 3 StR 482/16 (https://dejure.org/2017,11067)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16 (https://dejure.org/2017,11067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 242 StGB; § 244 StGB; § 257 StGB; § 259 StGB
    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger sachlicher Zusammenhang; Einzelfallbetrachtung; kein Erfordernis eines zeitlichen Zusammentreffens); Verstoß gegen Kognitionspflicht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 264 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, §§ 257 ff. StGB, § 27 StGB, § 257 Abs. 3 StGB, § 257 Abs. 1 StGB, § 259 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Freispruchs vom Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls; Umfassende Kognitionspflicht des Tatgerichts; Erörterungsbedürftig einer psychischen Beihilfe zu den Diebstahlstaten und einer Begünstigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Freispruchs vom Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls; Umfassende Kognitionspflicht des Tatgerichts; Erörterungsbedürftig einer psychischen Beihilfe zu den Diebstahlstaten und einer Begünstigung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Fahrer des Fluchtfahrzeugs

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verkennung der Reichweite des prozessualen Tatbegriffs

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Auch eine Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) könnte gegeben sein, insbesondere wenn der Angeklagte (Mit-)Verfügungsgewalt an der Beute erlangt hatte, die er unabhängig vom Willen der Mitangeklagten auszuüben in der Lage war (s. hierzu BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175 f.; Beschlüsse vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11).

    Ob von diesem Grundsatz - bei Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise - eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Handlungen gegeben ist (vgl. einerseits (weiter) BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523 f.; andererseits (enger) BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64; Beschlüsse vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80; vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08, bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2011, 229; ferner KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 264 Rn. 7a mwN), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Auch eine Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) könnte gegeben sein, insbesondere wenn der Angeklagte (Mit-)Verfügungsgewalt an der Beute erlangt hatte, die er unabhängig vom Willen der Mitangeklagten auszuüben in der Lage war (s. hierzu BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175 f.; Beschlüsse vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Erörterungsbedürftig waren daher eine psychische Beihilfe zu den Diebstahlstaten und eine Begünstigung, gegebenenfalls auch eine Hehlerei, wobei eine mögliche Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage ebenfalls in den Blick zu nehmen gewesen wäre (s. hierzu BGH, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 316/70, BGHSt 23, 360; Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 3 StR 509/88, NJW 1989, 1490; MüKoStGB/Maier, 2. Aufl., § 259 Rn. 193 ff.; S/S/Stree/Hecker, StGB, 29. Aufl., § 259 Rn. 58 mwN):.
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Ein zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 356; vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, juris Rn. 19).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Ob von diesem Grundsatz - bei Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise - eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Handlungen gegeben ist (vgl. einerseits (weiter) BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523 f.; andererseits (enger) BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64; Beschlüsse vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80; vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08, bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2011, 229; ferner KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 264 Rn. 7a mwN), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08

    Actio libera in causa (Diebstahl; Hehlerei; räuberischer Diebstahl; gezielter

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Ob von diesem Grundsatz - bei Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise - eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Handlungen gegeben ist (vgl. einerseits (weiter) BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523 f.; andererseits (enger) BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64; Beschlüsse vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80; vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08, bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2011, 229; ferner KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 264 Rn. 7a mwN), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87

    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Ob von diesem Grundsatz - bei Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise - eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Handlungen gegeben ist (vgl. einerseits (weiter) BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523 f.; andererseits (enger) BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64; Beschlüsse vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80; vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08, bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2011, 229; ferner KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 264 Rn. 7a mwN), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Ein zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 356; vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, juris Rn. 19).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Die umfassende Kognitionspflicht des Tatgerichts gebietet es, die Anklage, wie sie im Eröffnungsbeschluss zugelassen ist, zu erschöpfen, also die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat restlos nach allen tatsächlichen (§ 244 Abs. 2 StPO) und denkbaren rechtlichen (§ 265 StPO) Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne Rücksicht auf die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 53; Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, StV 2010, 131, 132; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 423/03

    Hehlerei (Wahlfeststellung mit Diebstahl; Verfügungsgewalt über die gestohlene

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
    Auch eine Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) könnte gegeben sein, insbesondere wenn der Angeklagte (Mit-)Verfügungsgewalt an der Beute erlangt hatte, die er unabhängig vom Willen der Mitangeklagten auszuüben in der Lage war (s. hierzu BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175 f.; Beschlüsse vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99

    Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinne; Tateinheit

  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Bei einer Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber ist der Tatbestand des § 259 Abs. 1 StGB nur gegeben, wenn der Erwerber unabhängig vom Willen des Vortäters über die Sache verfügen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 28. April 1998 - 4 StR 167/98, StV 1999, 604, jeweils mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    a) Ist das Einverständnis des Vortäters mit der Aufgabe der Verfügungsgewalt oder der Einräumung von Mitverfügungsgewalt über die deliktisch erlangte Sache (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16; Beschluss vom 28. April 1998 - 4 StR 167/98, StV 1999, 604) an die durch Täuschung hervorgerufene irrtümliche Erwartung geknüpft, hierfür eine "Gegenleistung' zu erhalten, stellt dies die Annahme einverständlicher Übertragung der Verfügungsgewalt über die Sache nicht in Frage.
  • OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17

    Vortäuschen einer Straftat bei Anzeige unzutreffenden Alternativgeschehens

    Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; ein zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist dagegen weder erforderlich noch ausreichend (BGH, Urt. v. 26.01.2017 - 3 StR 482/16 [bei juris] m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Entgegen der Ansicht der Strafkammer erstreckte sich ihre Kognitionspflicht gemäß § 264 Abs. 1 StPO auch auf diese Straftatbestände, weil die entsprechenden Lebenssachverhalte (Fahrzeugveräußerungen) als prozessuale Taten Gegenstand der zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 10. Dezember 2016 - unabhängig von der dortigen rechtlichen Würdigung - waren (zum Umfang der Kognitionspflicht s. etwa BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 10, 21 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Der Tatrichter ist verpflichtet, diesen Vorgang unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne an die der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung gebunden zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16, juris Rn. 6; Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 07.11.2018 - 2 StR 361/18

    Beihilfe (allgemeiner Maßstab; psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort);

    Der Tatrichter ist verpflichtet, diesen Vorgang unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne an die der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung gebunden zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16, juris Rn. 6; Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von

    Ebenso sind die Geschäfte als eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO zu beurteilen und unterlagen somit insgesamt der tatrichterlichen Kognitionspflicht (s. hierzu BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 21).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19

    Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

    Zwar gebietet es die umfassende Kognitionspflicht des Tatgerichts, die Anklage, wie sie im Eröffnungsbeschluss zugelassen ist, zu erschöpfen, also die den Untersuchungsgegenstand bildende angeklagte Tat restlos nach allen tatsächlichen (§ 244 Abs. 2 StPO) und denkbaren rechtlichen (§ 265 StPO) Gesichtspunkten aufzuklären und abzuurteilen, ohne Rücksicht auf die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16 mwN).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 312/19

    Begründetheit einer Revision

    Soweit das Landgericht im Fall II. 2. b) der Urteilsgründe eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Begünstigung angenommen hat, sind die dieser Bewertung zu Grunde liegenden tatsächlichen Umstände Bestandteil der prozessualen Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO, die der Strafkammer mit der Anklageschrift zur Untersuchung und Entscheidung unterbreitet worden ist; sie finden - ersichtlich vom Strafverfolgungswillen der Staatsanwaltschaft erfasst - im Anklagesatz konkrete Erwähnung (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 374; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 22; anders gelagert BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80).
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