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   BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17   

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https://dejure.org/2018,10047
BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17 (https://dejure.org/2018,10047)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2018 - 3 StR 482/17 (https://dejure.org/2018,10047)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 3 StR 482/17 (https://dejure.org/2018,10047)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG; § 31 BtMG; § 24 StGB; § 46 StGB; § 52 StGB
    Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten; Rücktrittshorizont; revisionsrechtliche Prüfung; sachlich-rechtlicher Mangel bei fehlenden Feststellungen); Bestimmen einer minderjährigen Person zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmen einer minderjährigen Person zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Wertung der Ablehnung der Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln durch den Minderjährigen als strafbefreiender Rücktritt des Täters vom Versuch

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmen einer minderjährigen Person zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Wertung der Ablehnung der Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln durch den Minderjährigen als strafbefreiender Rücktritt des Täters vom Versuch

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Bestimmen" ist Einflussnahme auf den Willen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit BtMG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 366
  • NJ 2018, 251
  • StV 2018, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.04.2013 - 3 StR 61/13

    Verhältnis von Handeltreiben und Bestimmen einer minderjährigen Person zum

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    Bestimmt der Täter bei seinem auf den Umsatz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gerichteten Handeln zugleich eine Person unter 18 Jahren dazu, mit diesen Betäubungsmitteln selbst Handel zu treiben oder das Handeltreiben des Täters zu fördern, so stehen § 29a Abs. 1 Nr. 2 und § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG wegen ihres verschiedenartigen Unrechtsgehalts in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13, NStZ 2014, 161 mwN); nichts anderes gilt, wenn sich der Umsatz - wie hier - auf eine geringe Menge bezieht.

    Das Handeltreiben (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) tritt wegen des verschiedenartigen Unrechtsgehalts nicht hinter das Verbrechen nach § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG zurück; vielmehr liegt auch insoweit Tateinheit vor (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 3 StR 61/13, NStZ 2014, 161, 162).

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 17/14

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zum Fördern des

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    a) Die Handlungsalternative des "Bestimmens' im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG stellt sich als Parallele zu § 26 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 f.; Beschluss vom 5. August 2008 - 3 StR 224/08, NStZ 2009, 393 f.; MüKoStGB/Ö?lakcio?lu, 2. Aufl., § 30a BtMG Rn. 53; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30a Rn. 49); sie erhebt die Anstiftungshandlung zur eigentlichen Haupttat (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 17/14, NStZ 2015, 347, 348 mwN; Patzak/Körner/Volkmer/Patzak, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 32).

    § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG in der Variante des Bestimmens eines Minderjährigen zum Fördern einer der dort genannten Handlungen erfordert weiter, dass der angestiftete Minderjährige neben den objektiven auch die subjektiven Voraussetzungen einer Beihilfehandlung im Sinne des § 27 StGB verwirklicht (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 17/14, NStZ 2015, 347 f. mwN; zum Begriff des Förderns vgl. auch MüKoStGB/Ö?lakcio?lu, aaO Rn. 57; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 41).

  • BGH, 05.08.2008 - 3 StR 224/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Erörterung); Bestimmen einer

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    a) Die Handlungsalternative des "Bestimmens' im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG stellt sich als Parallele zu § 26 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 f.; Beschluss vom 5. August 2008 - 3 StR 224/08, NStZ 2009, 393 f.; MüKoStGB/Ö?lakcio?lu, 2. Aufl., § 30a BtMG Rn. 53; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30a Rn. 49); sie erhebt die Anstiftungshandlung zur eigentlichen Haupttat (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 17/14, NStZ 2015, 347, 348 mwN; Patzak/Körner/Volkmer/Patzak, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 32).

    Unter "Bestimmen' ist die Einflussnahme auf den Willen eines anderen zu verstehen, die diesen zu dem im Gesetz beschriebenen Verhalten bringt; dies setzt einen kommunikativen Akt voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2008 - 3 StR 224/08, NStZ 2009, 393 f.).

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 513/15

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (widersprüchliche Ausführungen zur Frage eines

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    Die Strafkammer war insbesondere nicht gehindert, die Angaben des Angeklagten zu seinem Betäubungsmittellieferanten und seine Bemühungen um die Aufklärung weiterer Straftaten strafmildernd zu berücksichtigen, auch wenn kein Aufklärungserfolg im Sinne von § 31 BtMG bzw. § 46b StGB festgestellt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15, NStZ 2016, 525; vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 428/15

    Keine automatische strafschärfende Wirkung der Begehung in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    Die Strafkammer war insbesondere nicht gehindert, die Angaben des Angeklagten zu seinem Betäubungsmittellieferanten und seine Bemühungen um die Aufklärung weiterer Straftaten strafmildernd zu berücksichtigen, auch wenn kein Aufklärungserfolg im Sinne von § 31 BtMG bzw. § 46b StGB festgestellt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15, NStZ 2016, 525; vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    Daher sind zur Annahme eines Fehlschlags regelmäßig Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten im Moment seines Nichtweiterhandelns (Rücktrittshorizont) erforderlich; lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 , NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 f.; vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, juris Rn. 8; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 24 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    Soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, ist bei Absatzdelikten eine Tat anzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, StV 1997, 636, 637; vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, juris Rn. 12).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 298/11

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; freiwilliges Aufgeben; korrigierter

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    Daher sind zur Annahme eines Fehlschlags regelmäßig Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten im Moment seines Nichtweiterhandelns (Rücktrittshorizont) erforderlich; lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 , NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 f.; vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, juris Rn. 8; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 24 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    - noch für möglich gehalten, käme ein Rücktritt vom unbeendeten Versuch nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17
    Soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, ist bei Absatzdelikten eine Tat anzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, StV 1997, 636, 637; vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, juris Rn. 12).
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03

    Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom

  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 441/21

    Bestimmung eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Nach den zu § 26 StGB entwickelten, allgemeingültigen Grundsätzen ist unter "Bestimmen" die Einflussnahme auf den Willen eines anderen zu verstehen, die diesen zu dem im Gesetz bezeichneten Verhalten bringt (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374; vom 11. Januar 2018 - 3 StR 482/17, NJ 2018, 251).

    Der dafür erforderliche "kommunikative Akt" (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 482/17, aaO; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 49 mwN) war mit der Frage des Angeklagten gegeben, ob M. für ihn Drogen verkaufen wolle, und wurde mit der Nachfrage vom 23. November 2020 nochmals bekräftigt.

  • BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18

    Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des

    Der Täter kann den Minderjährigen auch zur Förderung seines eigenen Handeltreibens bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 482/17, StV 2018, 482; KPV BtMG/Patzak, 8. Aufl., § 30a Rn. 41).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18

    Bestimmung des Wirkstoffgehalts im Betäubungsmittelstrafrecht (Maßgeblichkeit für

    Wegen des verschiedenartigen Unrechtsgehalts zwischen dem Bestimmen und der Abgabe bei ein und demselben Güterumsatz ist Tateinheit anzunehmen (BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 482/17, StV 2018, 482).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 10/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit: natürliche

    Indem der Angeklagte aber seinen minderjährigen Sohn mit der Abwicklung des Betäubungsmittelgeschäfts beauftragte und dazu veranlasste, das Kokain von seinem Lieferanten gegen Entrichtung des Kaufpreises abzuholen und an seinen Abnehmer auszuhändigen, hat er den Verbrechenstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG verwirklicht und sich insgesamt des Bestimmens eines Minderjährigen zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei tateinheitlichen Fällen (zum Konkurrenzverhältnis zwischen § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 ? 3 StR 482/17, StV 2018, 482) schuldig gemacht.
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