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   BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19   

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https://dejure.org/2019,47403
BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19 (https://dejure.org/2019,47403)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2019 - 3 StR 482/19 (https://dejure.org/2019,47403)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 (https://dejure.org/2019,47403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1
    Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    c) Soweit der Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten geändert wird, verletzt dies nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    b) Diese Feststellungen tragen im Ergebnis auch in den Fällen II.2.d. und e. der Urteilsgründe die Annahme einer Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB (zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 3 mwN).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Da die besonders erniedrigende Handlung mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, hatte der Schuldspruch wegen Vergewaltigung zu ergehen (BGH, Beschluss vom 28.11.2019 - 3 StR 482/19).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei

    c) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht der Schuldspruchänderung auf die Revision des Angeklagten nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 StR 519/19, Rn. 7; Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 5).
  • BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Täterschaft und

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht der Schuldspruchänderung auf die Revision des Angeklagten nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 StR 519/19, Rn. 7; Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 5).
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