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   BGH, 10.01.2017 - 3 StR 484/16   

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BGH, 10.01.2017 - 3 StR 484/16 (https://dejure.org/2017,2016)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2017 - 3 StR 484/16 (https://dejure.org/2017,2016)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 3 StR 484/16 (https://dejure.org/2017,2016)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs als Nebenstrafe; Entzug eines Gegenstands von nicht unerheblichem Wert als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs als Nebenstrafe; Entzug eines Gegenstands von nicht unerheblichem Wert als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - als Nebenstrafe

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 484/16
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, BeckRS 2014, 15073 mwN).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so kann dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 484/16).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 29/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so kann dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 3 StR 470/11, juris Rn. 3; vom 27.05.2014 - 3 StR 137/14, juris Rn. 7 und vom 10.01.2017 - 3 StR 484/16, juris Rn. 2, jew. m.w.N.; s.a. Senat, Beschluss vom 08.02.2019 - 1 OLG 2 Ss 1/19).
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