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BGH, 11.02.1983 - 3 StR 484/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unbilligkeit einer Kostenentscheidung
- Wolters Kluwer
Hinzuziehung rechtskräftiger Feststellung zur Hauptverhandlung durch Verlesung
- Wolters Kluwer
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen …
Angemessen ist es vielmehr, die Hälfte der Rechtsmittelkosten der Staatskasse aufzuerlegen und die Revisionsgebühr um die Hälfte zu ermäßigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8 9 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86, BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 1; vom 11. Februar 1983 - 3 StR 484/82 (S)). - BGH, 21.10.1986 - 4 StR 553/86
Maß des erreichten Teilerfolges hinsichtlich der Ermäßigung der Revisionsgebühr
Hier ist das Gewicht des Rechtsfolgenausspruches durch den Wegfall der Anordnung nach § 63 StGB so gemindert, daß es unbillig wäre, dem Angeklagten die gesamten Rechtsmittelkosten aufzubürden (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Februar 1983 - 3 StR 484/82 (S)).Es entsteht nur eine Revisionsgebühr, die sich aus der rechtskräftig erkannten Strafe errechnet (BGH, Beschluß vom 11. Februar 1983 - 3 StR 484/82 (S)).
- BGH, 12.02.1987 - 4 StR 724/86
Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird die Kostenentscheidung geändert
Dadurch ist das Gewicht der Rechtsfolgenentscheidung so gemindert, daß es unbillig wäre, dem Angeklagten - wie im angefochtenen Urteil geschehen - die gesamten Rechtsmittelkosten aufzubürden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86 - und vom 11. Februar 1983-3 StR 484/82 (S)).Es entsteht nur eine Revisionsgebühr, die sich aus der rechtskräftig erkannten Strafe errechnet (BGH, Beschluß vom 11. Februar 1983 - 3 StR 484/82 (S)).