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   BGH, 07.02.2017 - 3 StR 488/16   

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https://dejure.org/2017,11062
BGH, 07.02.2017 - 3 StR 488/16 (https://dejure.org/2017,11062)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2017 - 3 StR 488/16 (https://dejure.org/2017,11062)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 3 StR 488/16 (https://dejure.org/2017,11062)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB
    Kein Raub bei bloßem Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung (hilflose Lage; konkludente Drohung; bestimmtes Verhalten; hilflose Lage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StGB
    Raub: Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 249 StGB, § 177 Abs. 5 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen Raubes; Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme; Ausnutzung der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung

  • rewis.io

    Raub: Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 249
    Aufhebung des Schuldspruchs wegen Raubes; Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme; Ausnutzung der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung

  • datenbank.nwb.de

    Raub: Ausnutzen der Angst des Opfers vor erneuter Gewaltanwendung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub - und die fortwirkende Gewalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 143
  • NStZ-RR 2018, 33
  • StV 2019, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13

    Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter

    Auszug aus BGH, 07.02.2017 - 3 StR 488/16
    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 5 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbstständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben wurde (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16

    Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität;

    Auszug aus BGH, 07.02.2017 - 3 StR 488/16
    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 5 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbstständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben wurde (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93).
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