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   BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12   

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https://dejure.org/2012,12750
BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,12750)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,12750)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,12750)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Beweiswürdigung nach Absehen von der Verfolgung unwesentlicher Nebenstraftaten

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Auseinandersetzung des Tatgerichts mit Widersprüchen in einer Zeugenaussage

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Beweiswürdigung nach Absehen von der Verfolgung unwesentlicher Nebenstraftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Pflicht zur Auseinandersetzung des Tatgerichts mit Widersprüchen in einer Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 709
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12
    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12
    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung (Aussageanalyse;

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12
    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12
    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Zu Recht beanstandet der Revisionsführer, dass das Urteil eine Auseinandersetzung mit seiner vor Eröffnung des Hauptverfahrens abgegebenen schriftlichen Einlassung vermissen lässt, mithin wesentlichen in die Hauptverhandlung eingeführten Beweisstoff unberücksichtigt gelassen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; Beschluss vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12, NStZ 2012, 709).
  • BGH, 03.06.2014 - 5 StR 199/14

    Verurteilung eines ehemaligen "Big Brother-Kandidaten" wegen besonders schwerer

    a) Der Bestand des Urteils wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Landgericht - in der Sache für den Senat allerdings schwer nachvollziehbar - die im Abschnitt "Nachtatgeschehen" erörterten weiteren Erpressungstaten des Angeklagten N. nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschieden hat (UA S. 81), ohne die dafür maßgebenden Gründe in seinen beweiswürdigenden Erörterungen näher zu beleuchten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12, NStZ 2012, 709, und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228, jeweils mwN).
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