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   BGH, 24.04.1991 - 3 StR 493/90   

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BGH, 24.04.1991 - 3 StR 493/90 (https://dejure.org/1991,9061)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1991 - 3 StR 493/90 (https://dejure.org/1991,9061)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90 (https://dejure.org/1991,9061)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß immer wieder hervorgehoben, dass durch sie die Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90) in der praktischen Rechtsanwendung nicht in Frage gestellt oder auch nur relativiert werden solle (BGH, Urteile vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, vom 12. Januar 1994 - 3 StR 636/93, NStE Nr. 33 zu § 212 StGB, vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51, und vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372), auch nicht bei Taten zum Nachteil des eigenen Kindes (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 305).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Diese zu Recht immer wieder erneuerten Hinweise dürfen jedoch nicht dahin mißverstanden werden, daß durch sie die gleichzeitig betonte Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90) in der praktischen Rechtsanwendung in Frage gestellt werden solle und daß dieser Beweisgrund den Schluß auf Tötungsvorsatz nie oder in aller Regel nicht tragen könne.
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem

    In Fällen massiver stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine Indizwirkung für die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes beispielsweise in folgenden Konstellationen anerkannt: mehrere kraftvolle Hammerschläge gegen den Kopf mit der Folge großer Platzwunden und offener Zertrümmerung der Schädeldecke des Opfers (BGH, NStZ 2007, 150); Schläge mit mehreren Flaschen, so dass diese zerbrachen und einen Schädelbasisbruch mit Hirnprellungsblutung verursachten (BGH, Beschluss vom 24.04.1991, 3 StR 493/90); mehrere Schläge mit einem Baseballschläger mit der Folge einer zweifachen Fraktur der Augenhöhle, einer Zersplitterung des Unterkiefers mit Zahnverlust und einer Gehirnerschütterung (BGH, Beschluss vom 24.03.2005, 3 StR 402/04).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

    Dabei entwickeln besonders gefährliche Gewalthandlungen eine hohe Indizwirkung für einen bedingten Tötungsvorsatz, die durch die zu erwägende hohe Hemmschwelle nicht relativiert werden darf (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 35; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 StR 434/93; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90 und Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

    Diese Hinweise dürfen jedoch nicht dahin mißverstanden werden, daß durch sie die gleichzeitig betonte Wertung der hohen und offensichtlichen Lebensgefährlichkeit von Gewalthandlungen als ein gewichtiges auf Tötungsvorsatz hinweisendes Beweisanzeichen (vgl. auch BGH, Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90 -) in Frage gestellt werden solle und daß dieser Beweisgrund den Schluß auf Tötungsvorsatz nie oder in aller Regel nicht tragen könne (BGH, Urteil vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92 -).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 20/91

    Voraussetzungen für eine mildere Beurteilung

    Falls aufgrund der neuen Verhandlung wieder festgestellt wird, daß der Angeklagte unter den Voraussetzungen des § 21 StGB gehandelt hat, müßte dies zur Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach § 213 2. Alternative StGB oder gemäß § 49 Abs. 1 StGB führen (vgl. die Hinweise im Senatsurteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90 S. 6 f. sowie BGHSt 35, 143).
  • LG Arnsberg, 27.06.2017 - 2 Ks 9/17
    Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf jedoch die Frage der Billigung einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere aller objektiven und subjektiven Tatumstände, der psychischen Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seiner Motive (BGH, Urteil vom 17.12.2009, 4 StR 424/09; Urteil vom 23.06.2009, 1 StR 191/09; Urteil vom 25.10.2005, 4 StR 185/05; Urteil vom 09.08.2005, 5 StR 352/04; Urteil vom 23.04.2003, 2 StR 52/03; Urteil vom 19.07.2001, 4 StR 144/01; Urteil vom 11.10.2000, 3 StR 321/00; Urteil vom 24.04.1991, 3 StR 493/90; Urteil vom 28.04.1988, 4 StR 72/88, jeweils zit. nach juris und m.w.N).
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