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   BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09   

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https://dejure.org/2010,6318
BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09 (https://dejure.org/2010,6318)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2010 - 3 StR 496/09 (https://dejure.org/2010,6318)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2010 - 3 StR 496/09 (https://dejure.org/2010,6318)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 StGB; § 55 StGB
    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung: Mitteilung des Vollstreckungsstandes)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung durch eine erledigte Strafe; erneute Gesamtstrafenbildung nach vorheriger Aufhebung im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Kennzeichnung der jeweils gegebenen Qualifikation in den Urteilsgründen; Pflicht zur Feststellung des Vollstreckungsstandes einer erfolgten Verurteilung bei der Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung durch eine erledigte Strafe; erneute Gesamtstrafenbildung nach vorheriger Aufhebung im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung durch eine erledigte Strafe; erneute Gesamtstrafenbildung nach vorheriger Aufhebung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Kennzeichnung der jeweils gegebenen Qualifikation in den Urteilsgründen; Pflicht zur Feststellung des Vollstreckungsstandes einer erfolgten Verurteilung bei der Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 202
  • NStZ-RR 2013, 101
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die neuen Gesamtstrafenbildungen nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung vorzunehmen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 72; Fischer aaO Rdn. 37).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
    Daher ist im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08 - Rdn. 5 - , insoweit in NStZ-RR 2008, 342 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; Schoreit in KK 6. Aufl. § 260 Rdn. 30).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08

    Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
    Daher ist im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08 - Rdn. 5 - , insoweit in NStZ-RR 2008, 342 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; Schoreit in KK 6. Aufl. § 260 Rdn. 30).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
    Im Übrigen wird für den Fall, dass wiederum mehrere gesonderte Strafen gebildet werden, unter Umständen das gesamte Strafübel zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NStZ 2000, 137).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als

    Im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09).

    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11

    Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil);

    Der Senat kann deshalb nicht ausschließen, dass ein allein dem Tatrichter vorbehaltener Härteausgleich in Betracht kommt (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, juris; vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203; vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09, StraFo 2010, 74).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Dabei werden etwaige neue Gesamtstrafenbildungen nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt des ersten tatrichterlichen Urteils vorzunehmen sein (BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203 mwN).
  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab und stellt dabei zugleich klar, dass der Angeklagte sowohl hinsichtlich des schweren Raubes als auch hinsichtlich der versuchten schweren räuberischen Erpressung die Qualifikation des § 250 Abs. 2 StPO verwirklicht hat (vgl. zur Tenorierung: BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12

    Schwerer Raub (finale Verknüpfung; Erforderlichkeit gesonderter Feststellungen

    b) Das Landgericht hat den Tatbestand des schweren - richtig: des besonders schweren (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09) - Raubes als erfüllt angesehen, weil der Angeklagte H. zu einer Zeit, als die Wegnahme der in der Wohnung zusammengepackten Gegenstände noch nicht vollendet gewesen sei, den Geschädigten mit einem Deo-Roller an den Kopf geschlagen und so bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendet habe (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
    Eine erledigte Strafe entfaltet keine Zäsurwirkung (BGH, Beschluss vom 02. März 2010 - 3 StR 496/09 -, Rn. 6, juris) Weder E2 Gesamtstrafen, E2 mit den Urteilen des Landgerichts Kleve vom 17.09.2019 und vom 14.10.2019 noch E2 Gesamtstrafe von 5 Jahren, E2 mit Beschluss der Kammer vom 06.08.2020 aus den - wie vorstehend dargestellt - einzubeziehenden Einzelstrafen unter Auflösung der Gesamtstrafen aus den Urteilen des Landgerichts Kleve vom 17.09.2019 und 14.10.2019 gebildet worden ist, sind bislang vollständig vollstreckt.
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 124/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Kronzeugenregelung

    Den Schuldspruch hat der Senat berichtigt, da in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen ist, dass der Angeklagte nach §§ 22, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ-RR 2009, 377; vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 250 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2015 - 2 StR 495/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: keine Zäsurwirkung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt erledigten Vorverurteilungen keine Zäsurwirkung zu (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, NJW 1988, 1801, 1802; Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203; Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 StR 166/14).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 53/18

    Prüfung der ordnungsgemäßen Bildung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29, und vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269 mit Anm. Drees; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 380/12

    Räuberische Erpressung (Eignung des abgenötigten Opferverhaltens zur

    Daher ist im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09).
  • BGH, 20.08.2020 - 1 StR 239/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 532/13

    Entschuldigender Notstand im Zusammenhang mit versuchtem

  • BGH, 06.07.2011 - 5 StR 144/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Vollstreckungsstand)

  • BGH, 09.08.2017 - 5 StR 316/17

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (fehlende Prüfung einer möglichen

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