Rechtsprechung
BGH, 29.01.1982 - 3 StR 496/81 |
Rocker mit Dachpfannen
§ 32 StGB, scharfes Notwehrrecht, Schutz von Eigentum und Hausrecht kann auch Tötung rechtfertigen, zur Frage der "Gebotenheit";
§ 24 StGB, Entdeckung der Tat schließt Freiwilligkeit des Rücktritts nicht aus
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwehr - Erforderlichkeit - Verteidigung - Scharfe Mittel - Bagatelle - Tatentdeckung - Freiwilligkeit des Rücktritts - Ausschluß der Freiwilligkeit
Papierfundstellen
- StV 1982, 219
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.05.1977 - 5 StR 274/77
Freiwilligkeit des Rücktritts vom beendeten Versuch bei möglicher Entdeckung der …
Auszug aus BGH, 29.01.1982 - 3 StR 496/81
Aber selbst wenn die Entdeckung feststünde, würde sie die Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht notwendig ausschließen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, BGH, Beschl. v. 16.02.1977 - 3 StR 15/77; v. 24.05.1977- 5 StR 274/77; v. 02.06.1977 - 4 StR 241/77).Hatte der Angekl. die Vorstellung, seine Handlungen seien bereits entdeckt oder würden alsbald entdeckt werden, so wäre dies nur ein Anhaltspunkt für die Unfreiwilligkeit (BGH, Beschl. v. 24.05.1977 - 5 StR 274/77; v. 02.06.1977 - 4 StR 241/77).
- BGH, 02.06.1977 - 4 StR 241/77
Rücktritt von einem beendeten Versuch - Begriff der "Freiwilligkeit" - …
Auszug aus BGH, 29.01.1982 - 3 StR 496/81
Aber selbst wenn die Entdeckung feststünde, würde sie die Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht notwendig ausschließen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, BGH, Beschl. v. 16.02.1977 - 3 StR 15/77; v. 24.05.1977- 5 StR 274/77; v. 02.06.1977 - 4 StR 241/77).Hatte der Angekl. die Vorstellung, seine Handlungen seien bereits entdeckt oder würden alsbald entdeckt werden, so wäre dies nur ein Anhaltspunkt für die Unfreiwilligkeit (BGH, Beschl. v. 24.05.1977 - 5 StR 274/77; v. 02.06.1977 - 4 StR 241/77).
- BGH, 16.02.1977 - 3 StR 15/77
Wegfall der Verurteilung wegen versuchten Mordes - Strafbarkeit wegen …
Auszug aus BGH, 29.01.1982 - 3 StR 496/81
Aber selbst wenn die Entdeckung feststünde, würde sie die Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht notwendig ausschließen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, BGH, Beschl. v. 16.02.1977 - 3 StR 15/77; v. 24.05.1977- 5 StR 274/77; v. 02.06.1977 - 4 StR 241/77).
- BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15
Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers …
Zwar ist anerkannt, dass auch das Hausrecht "grundsätzlich mit scharfen Mitteln' verteidigt werden darf, soweit es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt (BGH, Beschluss vom 29. Januar 1982 - 3 StR 496/81, juris;… Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79, juris Rn. 12). - BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit; …
Freiwillig ist ein Rücktritt, wenn weder eine äußere Zwangslage noch seelischer Druck den Täter an der Vollendung der Tat hindert (st. Rspr., vgl. schon BGH, Beschluss vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299;… zusammenfassend Lilie/Albrecht aaO Rn. 222, 248 f., 319 mwN); eine vorherige Entdeckung der Tat kann gegen Freiwilligkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 29. Januar 1982 - 3 StR 496/81, StV 1982, 219 mwN). - OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ss 227/01
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Strafverfahren, Festnahme, Polizei, …
Der Angeklagte durfte sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gegen das unberechtigte Eindringen "scharf" verteidigen (vgl. BGH StV 1982, 219) und sich seiner Festnahme bis hin zur Grenze des Rechtsmissbrauchs widersetzen.
- OLG Hamm, 28.11.2006 - 3 Ss 509/06
Notwehr; hausrecht; Verteidigung
Auch das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, das mit scharfen Mitteln verteidigt werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.2005 - 3 Ss 204/05 - BGH, StV 1982, 219; BGH NStZ 1995, 177; BGH NStZ 2002, 426; OLG Düsseldorf NJW 1997, 3383). - LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 1744/23
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen …
Soweit der Beklagte allerdings darauf hinweist, dass keine bedrohliche Situation für den Kläger bestanden habe, berücksichtigt er nur unzureichend, dass grundsätzlich auch das Hausrecht ein geschütztes Rechtsgut im Sinne des Notwehrrechtes ist und - notfalls mit scharfen Mitteln - verteidigt werden kann (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 29. Januar 1982 - 3 StR 496/81 - juris, Rz. 3). - OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ss 204/05
Notwehr
Das Landgericht hat zunächst nicht hinreichend bedacht, dass auch das Hausrecht ein notwehrfähiges Rechtsgut darstellt und mit scharfen Mitteln verteidigt werden darf ( BGH NStZ 2002, 426, 427; NStZ 1995, 177; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 3383, 3384; Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 32 Rdnr. 50 unter Hinweis auf BGH StV 1982, 219). - BGH, 14.09.1982 - 4 StR 490/82
Beurteilungskriterien für die Annahme von Rechtfertigungsgründen und …
Es kam im vorliegenden Fall für die Beurteilung der Frage, ob sich der Angeklagte auf Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe berufen kann, entscheidend darauf an, wie sich die "Kampflage" im Zeitpunkt der Messerstiche objektiv und vor allem in der Vorstellung des Angeklagten darstellte (…vgl. BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24; Strafverteidiger 1982, 219; Urteile vom 3. Dezember 1974 - 1 StR 366/74 -, vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 551/75 -, vom 18. Juli 1978 - 1 StR 231/78 -, vom 22. November 1979 - 4 StR 524/79 -, vom 15. April 1981 - 2 StR 658/80 - und vom 23. September 1981 - 3 StR 266/81 sowie Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 287/80).