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   BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12   

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https://dejure.org/2013,7438
BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12 (https://dejure.org/2013,7438)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2013 - 3 StR 499/12 (https://dejure.org/2013,7438)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 3 StR 499/12 (https://dejure.org/2013,7438)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 267 StGB; § 52 StGB; § 25 StGB
    Anforderungen an die Mitwirkung eines Bandenmitglieds bei Betrugs- und Urkundenfälschungsdelikten (Erforderlichkeit der Feststellung eines konkret einzelne Taten fördernden Beitrags); Konkurrenzverhältnis von Serientaten hinsichtlich eines lediglich im Vorfeld ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 244 Abs 1 Nr 2 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB
    Gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung und Betrug: Bandenmitgliedschaft bei Gehilfentätigkeit; Konkurrenzverhältnisse und Zurechenbarkeit der Tatbeiträge der Mittäter

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzug von Handlungseinheit und Tatmehrheit bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktssereie

  • rewis.io

    Gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung und Betrug: Bandenmitgliedschaft bei Gehilfentätigkeit; Konkurrenzverhältnisse und Zurechenbarkeit der Tatbeiträge der Mittäter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 4
    Abgrenzug von Handlungseinheit und Tatmehrheit bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktssereie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 210 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12
    Leistet ein Bandenmitglied aber keinen eigenen für das Gelingen einer Bandentat wesentlichen oder für deren Begehung förderlichen Beitrag, so wird er nicht schon dadurch zu deren Täter oder Teilnehmer, dass er mittels der Bandenabrede mit den Handelnden verbunden ist, denn die Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB und die Beteiligung an Bandentaten sind begrifflich voneinander zu trennen und unabhängig voneinander zu beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216; vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, NStZ-RR 2007, 307, 308; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 244 Rn. 39).
  • BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst.

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12
    Erbringt der Mittäter einer solchen Serie lediglich in deren Vorfeld einen einheitlichen, sämtliche dieser Taten fördernden Beitrag, ohne sich im Weiteren an der Tatausführung zu beteiligen, so sind ihm deshalb die von den anderen Mittätern begangenen Einzeltaten nicht als jeweils rechtlich selbständig, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zuzurechnen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343; Fischer aaO vor § 52 Rn. 34 f.).
  • BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07

    Aufklärungspflicht bei Verfahrensabsprachen (Überprüfung eines Geständnisses);

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12
    Leistet ein Bandenmitglied aber keinen eigenen für das Gelingen einer Bandentat wesentlichen oder für deren Begehung förderlichen Beitrag, so wird er nicht schon dadurch zu deren Täter oder Teilnehmer, dass er mittels der Bandenabrede mit den Handelnden verbunden ist, denn die Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB und die Beteiligung an Bandentaten sind begrifflich voneinander zu trennen und unabhängig voneinander zu beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216; vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, NStZ-RR 2007, 307, 308; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 244 Rn. 39).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Ob andere Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13, NStZ-RR 2013, 372; vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307; vom 24. März 2020 - 6 StR 36/20, NStZ-RR 2020, 206 (Gründe nicht abgedruckt)).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    Diese Grundsätze, die für die Zurechnung von auf Grund einer Bandenabrede ausgeführten Taten an die Bandenmitglieder entwickelt wurden und inzwischen gefestigte Rechtsprechung sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - 5 StR 583/15, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Bande 2; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, wistra 2013, 97 f.; vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307 f.), sind ohne weiteres auf andere Formen einer allgemeinen Willensübereinkunft zur fortgesetzten Deliktsbegehung zu übertragen.
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Die vom Angeklagten T B nach der ersten vorsätzlichen Beihilfehandlung des Angeklagten Dr. H begangenen Betrugstaten im Rahmen einer Serie waren dem Angeklagten Dr. H als tateinheitlich begangen zuzurechnen (BGH 2 StR 160/09 - juris Rn. 10; BGH 3 StR 499/12 - juris Rn. 12).
  • BGH, 11.05.2016 - 5 StR 583/15

    Bandendiebstahl (Beurteilung der Beteiligung an Bandentat unabhängig von

    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Bande 2; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, StV 2013, 386 f., und vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307 f.).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13

    Konkurrenzverhältnis bei Deliktsserie (Mittäterschaft; Beurteilung für jeden

    Ob andere Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13; Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 507/14

    Gleichartige Tateinheit bei mehrere Taten betreffenden Tatbeiträgen eines

    Erbringt ein Mittäter nur solche Tatbeiträge, die einheitlich sämtliche oder jedenfalls einzelne dieser Taten fördern, so sind ihm diese nicht als jeweils rechtlich selbständig, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307, 308).
  • LG Kleve, 25.05.2022 - 110 KLs 16/22
    (vgl. BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12 - zit. nach juris).
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