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   BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91   

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https://dejure.org/1991,1785
BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91 (https://dejure.org/1991,1785)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1991 - 3 StR 500/91 (https://dejure.org/1991,1785)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91 (https://dejure.org/1991,1785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung - Möglichkeit der Neufestsetzung einer Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 55 Abs. 2, § 69 a
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht erledigter Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 231
  • NZV 1992, 286
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91
    Das für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständige Gericht ist an die Rechtskraft der früheren Entscheidung insofern gebunden, als es eine durch sie angeordnete und noch nicht erledigte Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen aufrechterhalten muß, wenn die neue Tat wie hier keine Grundlage für die Anordnung einer Rechtsfolge bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete einschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 307; BGH NJW 1979, 2113; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 Rdn. 40; Lackner StGB 19. Aufl. § 55 Rdn. 18; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug 5. Aufl. Rdn. 144, 145).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91
    Das für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständige Gericht ist an die Rechtskraft der früheren Entscheidung insofern gebunden, als es eine durch sie angeordnete und noch nicht erledigte Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen aufrechterhalten muß, wenn die neue Tat wie hier keine Grundlage für die Anordnung einer Rechtsfolge bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete einschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 307; BGH NJW 1979, 2113; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 Rdn. 40; Lackner StGB 19. Aufl. § 55 Rdn. 18; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug 5. Aufl. Rdn. 144, 145).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91
    Das Landgericht hätte daher die durch das Urteil des Amtsgerichts Geldern vom 19. Oktober 1988 gebildete Gesamtfreiheitsstrafe bestehen lassen müssen (BGHSt 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Zwar ist es zutreffend, daß das Landgericht im Rahmen der beim Angeklagten R. vorgenommenen (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung entgegen § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB die vom Amtsgericht Neunkirchen nach § 69 a StGB festgesetzte isolierte Sperrfrist nicht berücksichtigt hat (vgl. BGH NStZ 1992, 231).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Insoweit weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, daß die Ausführungen der Strafkammer zum Maßregelausspruch unklar sind (UA 37), im Hinblick auf den Urteilstenor aber davon ausgegangen werden muß, daß die Sperrfrist lediglich aufrechterhalten und nicht - wie es auch rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1) - unter Anrechnung der seit Rechtskraft des früheren Urteils abgelaufenen Zeit (BGHSt 24, 205, 207) neu festgesetzt worden ist.
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00

    StGB §§ 55 Abs. 2, 69a

    Dies ergibt sich unmittelbar aus § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, der damit die Bindung des für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständigen Gerichts an die Rechtskraft der früheren Entscheidung zum Ausdruck bringt (BGH NStZ 1992, 231), und ist auch dann zu beachten, wenn im Rechtsmittelverfahren als Folge einer Beschränkung des Schuldspruchs - wie sie hier als Konsequenz der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO vorzunehmen war - die Anlaßtat wegfällt und die noch verbleibenden Taten die Anordnung einer Maßnahme nach den §§ 69, 69a StGB nicht rechtfertigen können.
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Dies ist der Fall, wenn die neue Tat ihrerseits Grundlage für die Anordnung einer Nebenstrafe oder Maßregel bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete miteinschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 306 f.; BGH NJW 1979, 2113; NStZ 1992, 231).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren

    Das Landgericht war daher hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls (§ 73a StGB aF) an die Rechtskraft der früheren Entscheidung gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91, NStZ 1992, 231; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10 Rn. 3).
  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 474/99

    Verstoß gegen § 5 des Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG)

    Der Senat ergänzt den Rechtsfolgenausspruch der Klarstellung halber dahin, daß die in dem vorbezeichneten Urteil angeordneten Maßnahmen der Fahrerlaubnisentziehung und der Führerscheineinziehung aufrechterhalten bleiben (§ 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1; vgl. auch BGH NJW 1979, 2113 f).
  • BGH, 27.09.2007 - 5 StR 414/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtfreiheitsstrafe (zeitliche Voraussetzungen:

    Zumindest die Haupttat aus Fall III. 6. der Urteilsgründe (Betrug zu Lasten der M. L. AG) war vor Dezember 2004 jedenfalls nicht vollendet (vgl. BGH NStZ 1992, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 3).
  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10

    Grenzen der Aufrechterhaltung von Maßnahmen in der nachträglichen

    Das Landgericht war daher hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls an die Rechtskraft der früheren Entscheidung gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91, NStZ 1992, 231).
  • KG, 20.05.2020 - 161 Ss 59/20

    Nachholung von Entscheidungen nach §§ 73, 73c, 55 Abs. 2 StGB durch das

    Das für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständige Gericht ist an die Rechtskraft der früheren Entscheidung insofern gebunden, als es eine durch sie angeordnete und noch nicht erledigte Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen aufrechterhalten muss, wenn die neue Tat keine Grundlage für die Anordnung der Rechtsfolge bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete einschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91 -, juris Rdnr. 4; Fischer, a. a. O., § 55 Rdnr. 33, § 69a Rdnr. 26; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 13.10.1998 - 2 Ss 53/98

    Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mir Trunkenheit im Verkehr; Zulässigkeit

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  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 598/93

    Auswirkungen der Änderung einer zweijährigen Sperrfrist in eine einjährige

  • BGH, 30.06.1993 - 3 StR 318/93

    Grundlage für Maßnahmen nach §§ 69, 69 a Strafgesetzbuch (StGB) - Entziehung der

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