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   BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00   

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BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00 (https://dejure.org/2001,1421)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3 StR 503/00 (https://dejure.org/2001,1421)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3 StR 503/00 (https://dejure.org/2001,1421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2558
  • NStZ 2001, 425
  • JR 2001, 514
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
    Bereits durch die in der Vereinbarung eines Preisvorteils als Entgelt für eine rechtswidrige Diensthandlung liegende Kundgabe der Bestechlichkeit wird das der Bestechlichkeit zugrunde liegende Rechtsgut, nämlich das Vertrauen der Allgemeinheit in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und die Sachlichkeit von Entscheidungen der Amtsträger zu schützen (vgl. Jescheck, aaO vor § 331 Rdn. 17), erschüttert (vgl. BGHSt 15, 88, 97).

    Wegen der Verknüpfung des Preisnachlasses von 26.000 DM mit der zugesagten Hilfe in den ausländerrechtlichen Angelegenheiten der drei polnischen Staatsangehörigen beim Abschluß des Werkvertrages vom 9. Juli 1997 (UA S. 33 f., 44 f., 105 ff.) hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei die für den Tatbestand der Bestechlichkeit erforderliche Unrechtsvereinbarung bejaht (vgl. BGHSt 15, 88, 91; BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 1).

    Dabei ist es erforderlich und ausreichend, daß mit der versprochenen Hilfe bei der Beschaffung der Aufenthaltsgenehmigungen die zukünftigen Diensthandlungen des Angeklagten ihrem sachlichen Gehalt nach in groben Umrissen erkennbar waren (vgl. BGHSt 15, 88, 97; BGHR StGB § 332 I Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2).

    Bereits durch die in der Vereinbarung eines Preisvorteils als Entgelt für eine rechtswidrige Diensthandlung liegende Kundgabe der Bestechlichkeit wird das der Bestechlichkeit zugrunde liegende Rechtsgut, nämlich das Vertrauen der Allgemeinheit in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen und die Sachlichkeit von Entscheidungen der Amtsträger zu schützen (vgl. Jescheck, aaO vor § 331 Rdn. 17), erschüttert (vgl. BGHSt 15, 88, 97).

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
    Die Vereinbarung eines Rabatts ist ein materieller Vorteil (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juli 1991 - 2 StR 132/91; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 331 Rdn. 11).

    Die Vereinbarung eines Rabatts ist ein materieller Vorteil (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juli 1991 - 2 StR 132/91; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 331 Rdn. 11).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
    Ein Vorteil im Sinne des § 332 StGB ist jede Zuwendung, auf die der Täter keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage objektiv verbessert (vgl. BGHSt 31, 264, 279).

    Ein Vorteil im Sinne des § 332 StGB ist jede Zuwendung, auf die der Täter keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage objektiv verbessert (vgl. BGHSt 31, 264, 279).

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
    Die Bestechlichkeit ist kein Vermögensdelikt, so daß der Bestechende keinen finanziellen Nachteil erleiden muß (vgl. BGH NJW 1987, 1340, 1341; Rudolphi aaO § 331 Rdn. 20).

    Die Bestechlichkeit ist kein Vermögensdelikt, so daß der Bestechende keinen finanziellen Nachteil erleiden muß (vgl. BGH NJW 1987, 1340, 1341; Rudolphi aaO § 331 Rdn. 20).

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
    a) Die Angriffe der Revision gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts erschöpfen sich in dem revisionsrechtlich unzulässigen Versuch, die Wertung des hierzu berufenen Tatgerichts durch eine eigene zu ersetzen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und Überzeugungsbildung 21).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 242/00

    Protokollierung des Selbstleseverfahrens

    Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
    Selbst wenn man in der unterlassenen Verlesung des vom Angeklagten gefertigten umfangreichen, im Urteil wörtlich wiedergebenen Vermerks vom 12. August 1997 eine Verletzung des § 261 StPO sehen würde (Rüge B. XXII.), würde das Urteil auf diesem Rechtsfehler nicht beruhen, weil es auf den genauen Wortlaut des Vermerks nicht ankommt (vgl. BGH, Beschl. vom 16. August 2000 - 3 StR 242/00) und das Landgericht bei seiner Beweiswürdigung aus dem Vermerk nur die Schlußfolgerung gezogen hat, daß der Angeklagte den wahren Sachverhalt gezielt verschleiern wollte.
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

    Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
    Dabei ist es erforderlich und ausreichend, daß mit der versprochenen Hilfe bei der Beschaffung der Aufenthaltsgenehmigungen die zukünftigen Diensthandlungen des Angeklagten ihrem sachlichen Gehalt nach in groben Umrissen erkennbar waren (vgl. BGHSt 15, 88, 97; BGHR StGB § 332 I Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
    Wegen der Verknüpfung des Preisnachlasses von 26.000 DM mit der zugesagten Hilfe in den ausländerrechtlichen Angelegenheiten der drei polnischen Staatsangehörigen beim Abschluß des Werkvertrages vom 9. Juli 1997 (UA S. 33 f., 44 f., 105 ff.) hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei die für den Tatbestand der Bestechlichkeit erforderliche Unrechtsvereinbarung bejaht (vgl. BGHSt 15, 88, 91; BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 1).
  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Unter dem vom Täter gewährten Vorteil ist jede Leistung zu verstehen, auf die der Empfänger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 503/00, NJW 2001, 2558, 2559, zu § 332 StGB; BGH, NJW 2003, 2996, 2997 f.; Heger in Lackner/Kühl aaO § 299 Rn. 4; Schönke/Schröder/Heine/Eisele aaO § 299 Rn. 11).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Zum anderen muß der Vorteil nicht mehr als Gegenleistung für eine bestimmte oder zumindest hinreichend bestimmbare (vgl. BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426) Diensthandlung des Amtsträgers gedacht sein.
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Aus dem weiten Vorteilsbegriff der §§ 331 ff. StGB folgt, dass die Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung keine unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen Vorteilsgeber und Empfänger voraussetzt (BGH NJW 2001, 2558, 2559; NStZ 2005, 334, 335).

    Auf die Frage, aus wessen Vermögen die Einzelspenden jeweils entrichtet wurden, kommt es insoweit nicht an, da der Vorteilsbegriff der §§ 331 Abs. 1 und 333 Abs. 1 StGB keine Vermögensminderung auf Seiten des Vorteilsgebers voraussetzt (BGH NJW 2001, 2558, 2559).

    Dies gilt auch für den Fall, dass die vom Vorteilsgeber zu erbringende Gesamtleistung für den Amtsträger trotz des Rabattes tatsächlich nicht wirtschaftlich vorteilhaft ist, etwa weil der Preis, auf den der Rabatt gewährt wird, überhöht war (BGH, Urteil v. 11.04.2001, Az.: 3 StR 503/00, zit. nach juris).

    Für einen Vorteil im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB reicht es aus, dass der vom Vorteilsgeber geforderte Preis ermäßigt wird, selbst wenn die Gesamtleistung des Vorteilsgebers für den Amtsträger trotz des Rabattes nicht wirtschaftlich vorteilhaft ist, etwa weil der Preis, auf den der Rabatt gewährt wird, überhöht war (BGH, Urteil v. 11.04.2001, Az.: 3 StR 503/00, zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Die Rüge der Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht darf sich nicht auf die Mitteilung der Tatsachen beschränken, die nach Meinung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht sind, sondern muss bestimmte Beweisbehauptungen und die konkrete Angabe des erwarteten Beweisergebnisses enthalten (BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 503/00 = BGH NStZ 2001, 425; BGH, Beschluss vom 01. Juli 2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316; BGH, Urteil vom 03. August 2017 - 4 StR 202/17 = NStZ-RR 2017, 317; Gericke in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, StPO § 344 Rn. 51 m. w. N.).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    b) Für die formgerechte Begründung einer Revisionsrüge, mit der geltend gemacht wird, das Tatgericht habe den Inhalt einer in der Hauptverhandlung nicht verlesenen Urkunde verwertet, verlangt der Bundesgerichtshof regelmäßig den Vortrag, dass der Inhalt der Urkunde auch nicht in sonstiger prozessordnungsgemäßer Weise, etwa durch Vorhalt, in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, soweit Anhaltspunkte dafür sprechen können (vgl. BGH, MDR, S. 1987, 981; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Urkunde 1; wistra 1990, S. 197; NStZ 2001, S. 425).
  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz

    Die Erlangung eines Vorteils im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB setzt nämlich keinen korrespondierenden Nachteil des Vorteilsgebers voraus (BGH NJW 2001, 2558, 2559 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Unter dem vom Täter gewährten Vorteil ist jede Leistung zu verstehen, auf die der Empfänger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert (BGH wistra 2001, 260, 261 m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19

    Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger;

    Diese dem Angeklagten H. zugesicherte Bereitstellung der Zahlungsmittel begründet die notwendige Beeinträchtigung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Nichtkäuflichkeit von Diensthandlungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 503/00, NStZ 2001, 425, 426).
  • OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16

    Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz

    Die Rüge der Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht darf sich nicht auf die Mitteilung der Tatsachen beschränken, die nach Meinung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht sind, sondern muss bestimmte Beweisbehauptungen und die konkrete Angabe des erwarteten Beweisergebnisses enthalten (BGH NStZ 1984, 329; 2001, 425).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Wird beanstandet, das Tatgericht habe den Inhalt in der Hauptverhandlung nicht verlesener Urkunden verwertet, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Verfahrensrüge nicht nur die Behauptung, dass die Urkunde nicht verlesen worden, sondern auch - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, NJW 2005, 1999, 2001 f.) - die Darlegung, dass der Inhalt der Urkunde nicht in sonst zulässiger Weise eingeführt worden sei (BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 503/00, NJW 2001, 2558 f.; OLG Düsseldorf, StV 1995, 120; Gericke, aaO, § 344 Rn. 58; Sander in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 185).
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

  • LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22

    Sittenwidrigkeit des durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten

  • BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04

    Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19

    Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle

  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20

    Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger

  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten; Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16

    Ablehnung der Beiziehung einer "Lebensakte" des Messgeräts

  • VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 7 U 30/04
  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 2 RBs 35/10

    Beweisantrag, Bußgeldverfahren, Ablehnung, Verspätung, Fahrverbotsentscheidung,

  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 28 U 79/03

    Schadensersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit eines Kaufobjekts bzw. wegen

  • BGH, 07.12.2022 - 5 StR 122/22

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zum Selbstleseverfahren

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 27/08

    Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis der mit der Anlage Traffipax Traffistar

  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 2 Ss 192/05

    Aufklärungsrüge; ausreichende Begründung; Beweiswürdigung; Indizienbeweis;

  • LG München I, 02.02.2023 - 5 KLs 400 Js 196515/22

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Vorteilsgewährung bei Wechsel des

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2007 - 5 Ss 96/07

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung i.F. des Sitzens des Angeklagten

  • KG, 15.08.2017 - 3 Ws (B) 182/17

    Inbegriffsrüge, Verfahrensrüge, Anforderungen

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