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   BGH, 25.11.2014 - 3 StR 508/14   

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https://dejure.org/2014,42308
BGH, 25.11.2014 - 3 StR 508/14 (https://dejure.org/2014,42308)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2014 - 3 StR 508/14 (https://dejure.org/2014,42308)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2014 - 3 StR 508/14 (https://dejure.org/2014,42308)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB
    Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch aufgrund fehlender Mitteilung der voraussichtlichen Dauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei der Unterbringung eines Straftäters in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei der Unterbringung eines Straftäters in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei der Unterbringung eines Straftäters in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßregelausspruch - und die Angabe der voraussichtlichen Unterbringungsdauer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 3 StR 508/14
    Diese bestünde nur, wenn die nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB zulässige Höchstdauer der Unterbringung von zwei Jahren nicht überschritten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

    Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 3 StR 508/14
    Der Mitteilung der voraussichtlichen Dauer bedarf es ferner, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Entscheidung über den - vorliegend nicht angeordneten - Vorwegvollzug (§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB) zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ-RR 2009, 172), der gemäß § 67 Abs. 2 Satz 3, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB so zu bemessen ist, dass eine Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich ist.
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