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   BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12   

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https://dejure.org/2013,6965
BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12 (https://dejure.org/2013,6965)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2013 - 3 StR 513/12 (https://dejure.org/2013,6965)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12 (https://dejure.org/2013,6965)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussichten; Bedeutung von fehlenden Sprachkenntnissen und mangelnder Therapiewilligkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 35 BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erfolgsaussicht trotz unzureichender Sprachkenntnisse und Ablehnung einer Suchtbehandlung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB i.R.d. Konsums von Rauschmitteln

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erfolgsaussicht trotz unzureichender Sprachkenntnisse und Ablehnung einer Suchtbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1, 2
    Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB i.R.d. Konsums von Rauschmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Da der Angeklagte die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362), das Landgericht die Voraussetzungen der Maßregelanordnung gemäß § 64 Satz 1 StGB rechtsfehlerfrei bejaht hat und die Unterbringung nach den bisherigen Feststellungen auch nicht aus anderem Grunde von vornherein ausscheidet, bedarf die Frage ihrer Anordnung - wiederum unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (§ 246a StPO) - der nochmaligen Prüfung und Entscheidung durch einen neuen Tatrichter.
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 528/96

    Versagung der Unterbringungsanordnung wegen mangelnder sprachlicher

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Mangelnde Sprachkenntnisse von Ausländern haben zwar als in der Persönlichkeit des Täters begründete, nicht suchtbezogene Umstände für die Unterbringungsanordnung eine, wenn auch im Einzelnen hinsichtlich ihrer Erheblichkeit nicht einheitlich beurteilte, Bedeutung (vgl. MüKo-StGB, aaO, Rn. 71 sowie LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 141 f., jew. mwN; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139 sowie Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689; vgl. auch BT-Drucks. 16/1344 S. 12 f.).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung;

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Danach liegt es nahe, dass er zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt; dies genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Mangelnde Sprachkenntnisse von Ausländern haben zwar als in der Persönlichkeit des Täters begründete, nicht suchtbezogene Umstände für die Unterbringungsanordnung eine, wenn auch im Einzelnen hinsichtlich ihrer Erheblichkeit nicht einheitlich beurteilte, Bedeutung (vgl. MüKo-StGB, aaO, Rn. 71 sowie LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 141 f., jew. mwN; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139 sowie Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689; vgl. auch BT-Drucks. 16/1344 S. 12 f.).
  • BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Zwar kann fehlende Therapiebereitschaft, die der Anordnung der Unterbringung gemäß § 64 StGB weiterhin grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. LK, aaO, Rn. 138 ff.), ein gegen die erforderliche konkrete Erfolgsaussicht sprechendes Indiz sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141 sowie Beschluss vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307).
  • BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Zwar kann fehlende Therapiebereitschaft, die der Anordnung der Unterbringung gemäß § 64 StGB weiterhin grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. LK, aaO, Rn. 138 ff.), ein gegen die erforderliche konkrete Erfolgsaussicht sprechendes Indiz sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141 sowie Beschluss vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Mangelnde Sprachkenntnisse von Ausländern haben zwar als in der Persönlichkeit des Täters begründete, nicht suchtbezogene Umstände für die Unterbringungsanordnung eine, wenn auch im Einzelnen hinsichtlich ihrer Erheblichkeit nicht einheitlich beurteilte, Bedeutung (vgl. MüKo-StGB, aaO, Rn. 71 sowie LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 141 f., jew. mwN; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139 sowie Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689; vgl. auch BT-Drucks. 16/1344 S. 12 f.).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08

    Begründung der Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrags; Besetzungsrüge;

    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
  • Drs-Bund, 26.04.2006 - BT-Drs 16/1344
    Auszug aus BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
    Mangelnde Sprachkenntnisse von Ausländern haben zwar als in der Persönlichkeit des Täters begründete, nicht suchtbezogene Umstände für die Unterbringungsanordnung eine, wenn auch im Einzelnen hinsichtlich ihrer Erheblichkeit nicht einheitlich beurteilte, Bedeutung (vgl. MüKo-StGB, aaO, Rn. 71 sowie LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 141 f., jew. mwN; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139 sowie Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689; vgl. auch BT-Drucks. 16/1344 S. 12 f.).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Vielmehr wird bei weitgehender Sprachunkundigkeit die Annahme fehlender Erfolgsaussicht nahe liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12 Rn. 6, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1).

    Hingegen genügt es regelmäßig für eine erfolgversprechende Maßregelanordnung, wenn der Betreffende zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7 und vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12 Rn. 6, NStZ-RR 2013, 241, 242).

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Die Strafkammer hat berücksichtigt, dass der Angeklagte zum Urteilszeitpunkt der deutschen Sprache nicht mächtig gewesen ist, und erkannt, dass fehlende Deutschkenntnisse der Erfolgsaussicht einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Hinblick auf die zentrale Bedeutung von Therapiegesprächen entgegenstehen können und vielfach entgegenstehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 3 StR 493/21, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 7; vom 23. November 2021 - 2 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 41 f.; vom 8. Juni 2021 - 2 StR 91/21, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 8 Rn. 8; vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273, 274; Urteile vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18, juris Rn. 17 f.; vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1 Rn. 6).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Bei weitgehender Sprachunkundigkeit wird die Annahme fehlender Erfolgsaussicht nahe liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1).
  • BGH, 08.06.2021 - 2 StR 91/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung:

    Daher kann die fehlende Beherrschung der deutschen Sprache die Annahme nahelegen, eine Behandlung habe keine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, aaO; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Vielmehr wird bei weitgehender Sprachunkundigkeit die Annahme fehlender Erfolgsaussicht nahe liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

    Bei weitgehender Sprachunkundigkeit wird die Annahme fehlender Erfolgsaussicht nahe liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Hinzu kommt, dass die fehlenden Sprachkenntnisse des Angeklagten als prognoserelevanter Umstand (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, NStZ-RR 2013, 241; vom 20. Mai 2020 - 2 StR 62/20; vgl. demgegenüber aber BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 StR 91/21, StV 2021, 645) nicht in eine gebotene Gesamtwürdigung der für und gegen die Therapierbarkeit sprechenden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71) eingestellt worden sind, sich das Landgericht insoweit allein auf den Therapiewillen des Angeklagten gestützt hat.
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang;

    Dabei hat sie - unabhängig von der Frage, welche Bedeutung mangelnden Sprachkenntnissen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Unterbringung im Einzelnen zukommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1 Rn. 6) - nicht bedacht, dass bereits solche Kenntnisse der deutschen Sprache, die eine Verständigung im Alltag ermöglichen, für eine erfolgreiche Therapie ausreichend sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, aaO; vom 20. Juni 2001 - 3 StR 209/01, NStZ-RR 2002, 7).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18

    Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie

    Angesichts dessen hätte die Verneinung einer Erfolgsaussicht der Maßregel i.S.v. § 64 StGB zumindest näherer Darlegung bedurft (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, NStZ-RR 2013, 241, 242), zumal die Strafkammer bereits mit dem angefochtenen Urteil der Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG zugestimmt hat (UA S. 32).
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 275/17

    Rechtswirksamkeit der Revisionsbeschränkung (Möglichkeit der unabhängigen

    Nach § 64 Satz 2 StGB setzt die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg, mithin darauf voraus, die süchtige Person zu heilen oder über eine erhebliche Zeitspanne vor einem Rückfall in den Rauschmittelkonsum zu bewahren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 493/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs 401 Js 28842/17
  • LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
  • BGH, 16.07.2019 - 2 StR 241/19

    Verwerfung der Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchter räuberischer

  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs
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