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   BGH, 09.12.2008 - 3 StR 514/08   

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https://dejure.org/2008,11016
BGH, 09.12.2008 - 3 StR 514/08 (https://dejure.org/2008,11016)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - 3 StR 514/08 (https://dejure.org/2008,11016)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 3 StR 514/08 (https://dejure.org/2008,11016)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers mit dem Ziel einer anderen Rechtsfolge der Tat oder einer Verurteilung wegen einer nicht zum Anschluss berechtigten Gesetzesverletzung; Pflicht eines Nebenklägers zur Darlegung des seine Anschlussbefugnis stützenden verletzten ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

    Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird, das zum Nachteil des Nebenklägers oder des die Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vermittelnden Opfers begangen wurde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 (Ls); vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, 67; vom 5. November 2013 - 1 StR 518/13, NStZ-RR 2014, 117; vom 8. November 2017 - 2 StR 125/17 Rn. 2).
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).
  • BGH, 21.04.2011 - 3 StR 46/11

    Unzulässige Revision der Nebenklage (beschränke Rechtsmittelberechtigung;

    Die Erhebung einer unausgeführten allgemeinen Sachrüge genügt dem nicht (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 mwN).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 323/15

    Unzulässigkeit der auf die Erhebung der unausgeführten allgemeinen Sachrüge

    Die Erhebung der unausgeführten allgemeinen Sachrüge genügt dem grundsätzlich nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2010 - 2 StR 429/10

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Die Erhebung der allgemeinen Sachrüge genügt nicht den genannten Anforderungen (vgl. BGH Beschl. vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 360/02 - und vom 1 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08).
  • BGH, 27.02.2018 - 4 StR 489/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Die Erhebung der allgemeinen Sachrüge genügt nicht den genannten Anforderungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182; vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00, NStZ-RR 2001, 266, 267; vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 246/18

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Die Erhebung der unausgeführten allgemeinen Sachrüge genügt dem grundsätzlich nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2009, 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 m.w.N.).
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