Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1626
BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95 (https://dejure.org/1995,1626)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1995 - 3 StR 514/95 (https://dejure.org/1995,1626)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95 (https://dejure.org/1995,1626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68

    Begründung eines Betreuungsverhältnisses bei Innehaben der Stellung eines Vaters

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95
    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, daß er wußte oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; 11, 263, 266; 2, 194, 202; Lackner StGB, 21. Aufl. § 17 Rdn. 2), wobei sich das Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95
    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, daß er wußte oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; 11, 263, 266; 2, 194, 202; Lackner StGB, 21. Aufl. § 17 Rdn. 2), wobei sich das Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318).
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95
    Auch wenn der Täter nur für möglich hält, Unrecht zu tun, hat er das Unrechtsbewußtsein, wenn er diese Möglichkeit in derselben Weise wie beim bedingten Vorsatz in seinen Willen aufnimmt (vgl. BGHSt 4, 1, 4; Lackner aaO. Rdn. 4).
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95
    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, daß er wußte oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; 11, 263, 266; 2, 194, 202; Lackner StGB, 21. Aufl. § 17 Rdn. 2), wobei sich das Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318).
  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95
    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, daß er wußte oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; 11, 263, 266; 2, 194, 202; Lackner StGB, 21. Aufl. § 17 Rdn. 2), wobei sich das Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318).
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95
    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, daß er wußte oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; 11, 263, 266; 2, 194, 202; Lackner StGB, 21. Aufl. § 17 Rdn. 2), wobei sich das Unrechtsbewußtsein auf die spezifische Rechtsgutverletzung des in Betracht kommenden Tatbestandes beziehen muß (BGHSt 10, 35, 39; 22, 314, 318).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236, 237; wistra 1986, 218; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Selbst dann, wenn es der Täter nur für möglich hält, Unrecht zu tun, hat er das Unrechtsbewusstsein, sofern er diese Möglichkeit in derselben Weise wie beim bedingten Vorsatz in seinen Willen aufnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95, NStZ 1996, 236, 237; Beschluss vom 23. Dezember 1952 - 2 StR 612/52, BGHSt 4, 1, 4).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236, 237; wistra 1986, 218).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Da der Täter bereits dann ausreichende Unrechtseinsicht hat, wenn er bei Begehung der Tat mit der Möglichkeit rechnet, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 4, 1, 4; 27, 196, 202; BGH NStZ 1996, 236, 237; 338), hier dem Angeklagten aber bewusst war, dass er sich in einem rechtlichen Grenzbereich bewegte, liegt es zumindest nicht nahe, dass er aufgrund der pauschalen Hinweise über das Unrecht seines Tuns irrte.
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Da es die Strafkammer versäumt hat, nähere Feststellungen zum objektiven Aussagegehalt der Druckwerke zu treffen, fehlt es bereits an der für die sachgerechte Beurteilung der Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums erforderlichen Tatsachengrundlage (vgl. BGH NStZ 1996, 236, 237).
  • OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15

    Vorsicht beim Verkauf von Altfahrzeugen!

    Bei unvermeidbarer Verbotsunkenntnis ist die Schuld ausgeschlossen, bei vermeidbarer Verbotsunkenntnis bleibt der Schuldvorwurf dagegen bestehen (BGH, Urteil vom 13.12.1995, 3 StR 514/95 m.w.N.).

    Denn erst wenn feststeht, dass der objektive und subjektive Straftatbestand (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) erfüllt ist, kann sachgerecht zum Vorliegen eines (unvermeidbaren) Verbotsirrtums Stellung genommen werden (BGH, Urteil vom 13.12.1995, 3 StR 514/95, NStZ 1996, 236 - 238).

    Dies ist rechtsfehlerhaft (BGH, Urteil vom 13.12.1995, a.a.O.).

    Deshalb ist es unzutreffend, dass die erkennende Strafkammer insoweit zugunsten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass ihr selbst die maßgeblichen Abfallbeseitigungsvorschriften bei Altfahrzeugen nicht bekannt gewesen seien (vgl. BGH Urteil v. 13.12.1995, 3 StR 514/95).

  • BGH, 07.04.2016 - 5 StR 332/15

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Beauftragtenbegriff; Verbotsirrtum

    Unter diesen Umständen hätte das Landgericht erörtern müssen, ob bei dem Angeklagten eine bedingte Unrechtseinsicht vorlag, die bereits einen Verbotsirrtum ausschließen würde (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8; vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 11 Irrtum 1; Beschlüsse vom 24. Februar 2011 - 5 StR 514/09, BGHSt 56, 174, 182; vom 23. Dezember 1952 - 2 StR 612/52, BGHSt 4, 1, 4).

    Eine solche würde allerdings erfordern, dass der Angeklagte nicht nur mit der Möglichkeit rechnete, sein Verhalten könnte verboten sein, sondern diese Möglichkeit in derselben Weise wie beim bedingten Vorsatz in seinen Willen aufnahm (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95, aaO).

  • OLG München, 28.07.2020 - 7 St 1/16

    Türkische Kommunisten unter Terrorverdacht

    Auch wenn der Täter es nur für möglich hält, Unrecht zu tun, handelt er mit Unrechtbewusstsein, wenn er diese Möglichkeit in derselben Weise wie beim bedingten Vorsatz in seinen Willen aufnimmt, er es also billigend in Kauf nimmt, gegen Strafgesetze zu verstoßen, um das von ihm mit der Tat verfolgte Ziel zu erreichen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Dies legt nahe, dass der Angeklagte bei den Versendungen der Medikamente ins Ausland zumindest mit der Möglichkeit rechnete, Unrecht zu tun, was gegen das Vorliegen eines Verbotsirrtums spricht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95, NStZ 1996, 236, 237).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99

    Parteiverrat; faktischer Geschäftsführer; Parteibegriff iSv § 356; Handeln des

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20

    Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine;

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 580/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 299/89

    Überspannung der Anforderungen an die Bejahung eines Verbotsirrtums

  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • KG, 07.05.2013 - 161 Ss 68/13

    Kein Einfluss der Duldung auf Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

  • LG Münster, 19.02.2018 - 20 KLs 9/18
  • LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

  • VG Berlin, 20.06.2007 - 14 A 20.07

    Widerruf der Apothekenerlaubnis

  • BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03

    Darlegungsumfang in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Verwendung eines

  • VG Berlin, 01.04.2009 - 14 A 24.07

    Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis bei Verkauf von Ephedrinhydrochlorid

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht