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BGH, 24.11.1993 - 3 StR 517/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sozialprognose - Tatumstände - Bestreiten - Urteil - Beweisergebnis - Überzeugung - Sexuelle Handlung - Entkleiden - Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 358
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87
Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - 3 StR 517/93
b) Das Landgericht stützt seine Tatfeststellungen auf die Angaben der Zeugin U. Wird die Überführung eines Angeklagten allein auf die Aussage des Opfers gestützt, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1;… BGHR a.a.O. - Mitangeklagter 2;… BGHR a.a.O. - Zeuge 12) Unter diesem Gesichtspunkt hält das Urteil in mehrfacher Hinsicht rechtlicher ÜberprÜfung nicht stanD.
- BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16
Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen: …
Denn das bloße Entfernen der Kleidung führt nicht zu dem körperlichen Kontakt, der für eine sexuelle Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39;… Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2; Beschlüsse vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490 und vom 17. Juli 1991 - 5 StR 279/91, NStE Nr. 8 zu § 178 StGB; Urteil vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93, juris Rn. 17). - BGH, 14.06.2016 - 3 StR 72/16
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Ausziehen eines Kindes als sexuelle Handlung …
Denn das bloße Entfernen der Kleidung stellt nicht den körperlichen Kontakt her, der für eine sexuelle Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB erforderlich ist (vgl. BGH…, Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2; Beschlüsse vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490; vom 17. Juli 1991 - 5 StR 279/91, NStE Nr. 8 zu § 178 StGB; Urteil vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93, juris Rn. 17). - BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16
Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames …
a) Der Senat kann insoweit offen lassen, ob der Ansicht zu folgen ist, dass dies nur für Fälle gilt, in denen das Entfernen der Bekleidung mit einer sexuellen Handlung an dem Körper des Tatopfers verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 627/16 zu § 176 Abs. 1 StGB, NStZ-RR 2017, 140, 141; Beschluss vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490; Beschluss vom 17. September 1992 - 4 StR 416/92, NStZ 1993, 78) oder das Entfernen der Kleidung vom Körper des Tatopfers jedenfalls mit einem nicht nur flüchtigen körperlichen Kontakt verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39 f.;… Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2; Beschlüsse vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490 …und vom 17. Juli 1991 - 5 StR 279/91, juris Rn. 3; Urteil vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93, juris Rn. 17; siehe auch BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49 f.; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69, NJW 1970, 1465, 1466;… differenzierend auch MüKo StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 21 a.E.). - OLG Oldenburg, 26.03.2012 - 1 Ss 205/11
Irrtum über Erlaubnispflicht zum Betreiben von Bankgeschäften als ein …
Hieran gemessen halten die Ausführungen des Landgerichts zur Strafzumessung revisionsrechtlicher Überprüfung, bei der der Senat wegen der Beschränkung der Revision von dem Schuldspruch der Strafkammer auszugehen hat (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.1993, 3 StR 517/93, bei juris), stand. - BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der …
Denn zur umfassenden Würdigung gehört regelmäßig auch die Auseinandersetzung mit dem Umstand, daß ein Teil der Aussage eines Zeugen für glaubhaft erachtet wird, ein anderer dagegen nicht (vgl. BGH NJW 1993, 2451; StV 1994, 358, 359; NStZ 1995, 558).