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   BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95   

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BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95 (https://dejure.org/1996,360)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1996 - 3 StR 518/95 (https://dejure.org/1996,360)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95 (https://dejure.org/1996,360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 EMRK; § 177 Abs. 2 StGB; § 174 StGB; § 264 StPO; § 261 StPO
    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der Vergewaltigung, wenn diese als Serienstraftat begangen wurde (Tat im prozessualen Sinne; Unschuldsvermutung; Verteidigungsrechte des Angeklagten); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bzw. ...

  • Wolters Kluwer

    Gewalt - Drohung - Gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben - Serienstraftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 200; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 107
  • NJW 1996, 2107
  • MDR 1996, 621
  • NStZ 1996, 349
  • NStZ 1997, 178
  • StV 1996, 363
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Dennoch dürfen die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte des bestreitenden Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353), ferner die unterschiedlichen tatbestandlichen Anforderungen der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften und schließlich das Alter eines Geschädigten auch im Hinblick auf seine Aussagefähigkeit nicht außer Acht gelassen werden.

    Das Verbrechen der Vergewaltigung ist durch besondere tatbestandliche Voraussetzungen gekennzeichnet, die auch bei Serienstraftaten wegen der erfahrungsgemäß nicht gleichen Handlungsabläufe beim Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellung bedürfen (BGH NStZ 1995, 204; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 7; BGH NStZ 1994, 352 und 555).

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Zwar kann einmal angewandte Gewalt als Drohung im Sinne des § 177 StGB fortwirken (vgl. BGHR StGB § 177 I Drohung 8) und dazu führen, daß das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (BGH NStZ 1981, 344).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Notwendig ist allerdings die Feststellung einer "Mindestzahl ihrer Begehung nach konkretisierter Einzeltaten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (innerhalb einer bestimmten Woche, eines bestimmten Monats)" (BGHSt 40, 138, 160).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 363/95

    Rechtsstaatliche Grundsätze - Schuldspruch - Ort der Tat - Zeit der Tat - Anlaß

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Hinzu kommt, daß die Schätzung einer Mindestzahl gleichartiger Fälle, die letztlich allein auf Angaben über die (durchschnittliche) Häufigkeit der Tatbegehung gestützt sind und sachlich lediglich mathematische Hochrechnungen bedeuten ("samstags" im Tatzeitraum abzüglich ausfallender Samstage), zur Feststellung einer Vielzahl rechtlich selbständiger Einzeltaten nicht unbedenklich sind (vgl. BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 4 StR 363/95).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Eine Individualisierung der einzelnen Straftaten nach genauer Tatzeit und exaktem Geschehensablauf ist vielfach nicht möglich (BGH NStZ 1995, 245).
  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92

    Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Hinzu kommt, daß die Schätzung einer Mindestzahl gleichartiger Fälle, die letztlich allein auf Angaben über die (durchschnittliche) Häufigkeit der Tatbegehung gestützt sind und sachlich lediglich mathematische Hochrechnungen bedeuten ("samstags" im Tatzeitraum abzüglich ausfallender Samstage), zur Feststellung einer Vielzahl rechtlich selbständiger Einzeltaten nicht unbedenklich sind (vgl. BGHR StGB § 176 I Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 4 StR 363/95).
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Der Täter muß erkennen und zumindest billigen, daß das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet und nur deshalb den Geschlechtsverkehr erduldet (BGH aaO; BGHR StGB § 177 I Drohung 2, 6 und Gewalt 1).
  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81

    Annahme einer Vergewaltigung bei nur geringer Gegenwehr des Opfers - Unterbleiben

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Zwar kann einmal angewandte Gewalt als Drohung im Sinne des § 177 StGB fortwirken (vgl. BGHR StGB § 177 I Drohung 8) und dazu führen, daß das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (BGH NStZ 1981, 344).
  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr ein längerer Zeitraum, etwa von Wochen oder sogar Monaten, liegt (BGH NStZ 1986, 409).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
    Im Hinblick auf die Probleme der Stoffülle und der Beweisschwierigkeiten bei vielen sexuellen Übergriffen auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind dürfen an die Individualisierbarkeit der einzelnen Taten im Urteil allerdings keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (BGH NStZ 1994, 502).
  • BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt im Sinne einer konkludenten Drohung in der Regel ausscheidet, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr Wochen oder sogar Monate liegen (vgl. BGH NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5; NStZ-RR 1998, 105).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Mögen solche Angaben auch nicht immer ohne weiteres hinlänglich zu konkretisieren sein (vgl. BGHSt 42, 107 ff), so sind sie aber nicht schon allein wegen solcher Ungenauigkeiten falsch.

    Es ist aber zu besorgen, daß die Strafkammer durch die sehr weitgehende Verfahrensbeschränkung nicht nur den Gesamtumfang der ursprünglichen Vorwürfe für die Würdigung des Gesamtergebnisses der Beweisaufnahme aus den Augen verloren hat; darüber hinaus kann durch die nachhaltige Verwischung der zuvor wesentlich klareren zeitlichen Konturen auch konkretes Verteidigungsvorbringen erschwert werden (vgl. BGHSt 42, 107, 109).

  • BGH, 17.04.2007 - 4 StR 34/07

    Vergewaltigung (Serientaten; Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels;

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten, zumal wenn diese über einen erheblichen Zeitraum (hier: mehr als anderthalb Jahre) begangen werden, bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellungen (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 107 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).

    Wenn jedoch - wie hier - zwischen Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr ein längerer Zeitraum, etwa von Wochen oder sogar Monaten liegt, kommt eine Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 42, 107, 111; BGH NStZ 1986, 409).

    Der Täter muss erkennen und zumindest billigen, dass das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet und nur deshalb den Geschlechtsverkehr erduldet (BGHSt 42, 107, 111 m.w.N.).

  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anforderungen an die

    Entscheidend dabei ist nicht, dass eine - möglicherweise auf nicht völlig sicherer Grundlage hochgerechnete - Gesamtzahl festgestellt wird, sondern dass das Gericht von jeder einzelnen individuellen Straftat, die es aburteilt, überzeugt ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.).

    Dabei sind grundsätzlich bei Verurteilungen, die den sexuellen Missbrauch von Geschädigten über 14 Jahren betreffen, an die Konkretisierung einzelner Handlungsabläufe größere Anforderungen zu stellen als bei Tatserien zu Lasten von Kindern (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).

  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Der Tatrichter muss sich aber, möglichst unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523; Beschluss vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94, NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch die Überzeugung verschaffen, dass es im gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestanzahl von Straftaten gekommen ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).

    Dabei muss das Tatgericht darlegen, aus welchen Gründen es die Überzeugung gerade von dieser Mindestzahl von Straftaten gewonnen hat (BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 StR 611/07, BGHSt 42, 107, 109; Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO).

  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 178/06

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; fortwirkende Drohung; finale Verknüpfung;

    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einmal angewandte Gewalt als Drohung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB fortwirken und dazu führen, dass das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet; es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass bei lang andauernden Missbrauchsverhältnissen immer Gewalt angewendet oder ein Nötigungsmittel im Sinne des § 177 StGB eingesetzt wird (BGHSt 42, 107, 111).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    b) Auch in Fällen der hier vorliegenden Art mag freilich eine tatrichterliche Überzeugung von einem über die Einzelfallindividualisierbarkeit hinausgehenden, im Wege der Schätzung zu ermittelnden Mindestschuldumfang in Betracht zu ziehen sein, was zur Aburteilung einer unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes zu bestimmenden Mindestzahl weiterer von der Anklage erfaßter Einzelfälle auf wahldeutiger Tatsachengrundlage führen kann (vgl. für allerdings ganz unterschiedliche Fälle BGHSt 40, 374, 376 f.; 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1997, 280; wistra 1999, 426).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 506/16

    Sexuelle Nötigung (Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen im Urteil bei

    Denn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 177 Abs. 1 StGB aF müssen auch bei einer länger dauernden Serie von Tathandlungen grundsätzlich für jede Tat konkret und individualisiert festgestellt werden (BGH, Beschlüsse vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 111 und vom 13. Juni 2006 - 4 StR 178/06, NStZ-RR 2006, 269, 270 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466 mwN zu geringeren Anforderungen, wenn sich der Tatrichter im Einzelfall die Überzeugung eines von dem Täter erzeugten und bewusst eingesetzten "Klima(s) der Angst und Einschüchterung' verschafft).
  • BGH, 21.03.2001 - 3 StR 50/01

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern (Anforderung an die Darlegung der

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zum serienmäßigen Kindesmißbrauch ausgesprochen, daß in solchen Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl erst nach Jahren aufgedeckter sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, jedoch darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß ein Angeklagter unangemessen in seiner Verteidigung beschränkt wird (vgl. BGHSt 42, 107, 109; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7, 8).

    Dabei ist zu beachten, daß das Verbrechen der Vergewaltigung durch besondere tatbestandliche Voraussetzungen gekennzeichnet ist, die auch bei Serienstraftaten wegen der erfahrungsgemäß nicht gleichen Handlungsabläufe beim Nötigungsmittel genauer Feststellung bedürfen (BGHSt 42, 107, 111).

    Daß in solchen Fällen eine konkludente Drohung des Angeklagten vorgelegen hat und dieser sich dessen bewußt gewesen wäre (vgl. BGHSt 42, 107, 111), ist den Feststellungen nicht zu entnehmen, zumal es auch bei sonstigen Gelegenheiten zu körperlichen Züchtigungen gekommen war, deren finale Verknüpfung mit sexuellen Handlungen nicht ohne weiteres angenommen werden kann.

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Wie bei jeder Verurteilung muss der Tatrichter auch bei Serienstraftaten, wie sie in länger andauernden Missbrauchsbeziehungen vorkommen, von jeder einzelnen individuellen Straftat überzeugt sein (BGHSt 42, 107, 109).
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 200/10

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung;

  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 274/02

    Nötigung; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; konkludente Drohung

  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 546/97

    Revision aufgrund einer Sachrüge - Eintreten einer Verfolgungsverjährung -

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 454/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit (Antragsstellung außerhalb der Hauptverhandlung;

  • BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99

    Gebot der Konkretisierung und Individualisierung bei der Anklageschrift

  • BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 635/17

    Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung (Klima der Gewalt; finale Verknüpfung;

  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

  • BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung (mangelnde Individualisierung

  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 611/07

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; sexueller Missbrauch von Kindern;

  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 163/06

    Mangelhafte Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (Serientaten); Misshandlung einer

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 169/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Anforderungen an die Individualisierung und die

  • BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Beweiswürdigung: fehlerhafter Teilfreispruch

  • BGH, 12.01.2007 - 2 StR 584/06

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Konkretisierung der

  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05

    Strafverfolgungsverjährung; Beweiswürdigung (mangelhafte Feststellungen:

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 304/02

    Vergewaltigung (Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels);

  • BGH, 30.08.2002 - 2 StR 274/02

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Nötigung;

  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97

    Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges

  • BGH, 11.04.2022 - 2 StR 94/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Urteilsgründe: erforderliche Individualisierung

  • OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07

    Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr

  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

  • BGH, 25.09.1997 - 4 StR 437/97

    Zum sexuellen Missbrauch eines Kindes

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

  • BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei der Vergewaltigung (Anwendung von

  • BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97

    Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche

  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05
  • BGH, 01.08.1996 - 5 StR 252/96

    Möglichkeit der Feststellung serienmäßigen gewaltsamen Mißbrauchs ohne

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 439/10

    Serienstraftaten (gebotene Individualisierung); Gesamtstrafenbildung (Beruhen)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
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