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   BGH, 19.04.2016 - 3 StR 52/16   

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https://dejure.org/2016,12340
BGH, 19.04.2016 - 3 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,12340)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - 3 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,12340)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - 3 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,12340)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Vermögensschaden bei Einreichung ungedeckter Schecks (Zugriffsmöglichkeit des Angeklagten nach vorläufiger Gutschrift; Gefährdung der Inkassobank; Schaden in Höhe des gesamten Scheckbetrags; Bezifferung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vermögensschaden durch einen ungedeckten Scheck

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 263 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Vermögensschaden durch einen ungedeckten Scheck

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren wegen Betrugs: Vermögensschaden bei Einreichung ungedeckter Schecks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 52/16
    Insbesondere ist hier nach der langjährigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, wistra 2012, 267, 269), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (vgl. etwa LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 218; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 636; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rn. 166; aA etwa S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 145) bereits mit der Gutschrift der Scheckbeträge auf den bei der Andelskassen geführten Konten dieser ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstanden.
  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 52/16
    Insbesondere ist hier nach der langjährigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, wistra 2012, 267, 269), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (vgl. etwa LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 218; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 636; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rn. 166; aA etwa S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 145) bereits mit der Gutschrift der Scheckbeträge auf den bei der Andelskassen geführten Konten dieser ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstanden.
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17

    Betrug (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; keine Mittäterschaft bei

    Mit der Abhebung des Geldes war der Betrug aber nicht nur vollendet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 52/16, wistra 2016, 442), sondern auch - da die Tatbeute damit endgültig gesichert war - beendet.
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