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   BGH, 07.03.2017 - 3 StR 521/16   

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https://dejure.org/2017,14121
BGH, 07.03.2017 - 3 StR 521/16 (https://dejure.org/2017,14121)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 3 StR 521/16 (https://dejure.org/2017,14121)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 3 StR 521/16 (https://dejure.org/2017,14121)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (fehlende eindeutige Unterscheidung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei diagnostizierter bipolarer Störung; erheblicher wirtschaftlicher Schaden)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 66 Abs 1 Nr 3 StGB vom 27.12.2003
    Auslegung des Begriffs des "schweren wirtschaftlichen Schadens"

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 20 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 63 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 63 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Hinreichende Grundlage für die zuverlässige Beurteilung der Gefährlichkeit des Beschuldigten; Erforderlichkeit einer eindeutigen Bewertung des Zustandes des Täters

  • rewis.io

    Auslegung des Begriffs des "schweren wirtschaftlichen Schadens"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4; StGB § 20; StGB § 63 S. 1
    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Hinreichende Grundlage für die zuverlässige Beurteilung der Gefährlichkeit des Beschuldigten; Erforderlichkeit einer eindeutigen Bewertung des Zustandes des Täters

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des Begriffs des "schweren wirtschaftlichen Schadens"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 201
  • StV 2017, 574
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 521/16
    Bleibt nach den Urteilsgründen zweifelhaft, welche Alternative der Tatrichter annehmen wollte, so ist dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung, ob die Voraussetzungen der Vorschrift zu Recht bejaht worden sind und damit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist, nicht möglich (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, BGHR StGB § 20 Steuerungsfähigkeit 2).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 521/16
    Bleibt nach den Urteilsgründen zweifelhaft, welche Alternative der Tatrichter annehmen wollte, so ist dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung, ob die Voraussetzungen der Vorschrift zu Recht bejaht worden sind und damit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist, nicht möglich (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, BGHR StGB § 20 Steuerungsfähigkeit 2).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 521/16
    In manischen Phasen kann es, je nach den konkreten Umständen, zur Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit, aber auch der Einsichtsfähigkeit kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 34/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bleibt nach den Urteilsgründen zweifelhaft, welche Alternative der Tatrichter annehmen wollte, so ist dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung, ob die Voraussetzungen des § 63 StGB zu Recht bejaht worden sind, nicht möglich (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 4 StR 12/20 Rn. 5; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 25/20 Rn. 5 und vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16 Rn. 6; je mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 25/20

    Schuldunfähigkeit (alternatives Fehlen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit);

    Mangels eindeutiger Feststellungen ist dem Revisionsgericht in solchen Fällen die Überprüfung verwehrt, ob die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtsfehlerfrei ist (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18 Rn. 7; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12; vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16 Rn. 6; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 18; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13 Rn. 5; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86 Rn. 3, BGHR StGB § 63 Schuldfähigkeit 1).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 549/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unterscheidung

    Nur wenn geklärt ist, ob der Beschuldigte (noch) die Fähigkeit besitzt, das Unrecht seines Tuns zu erkennen und lediglich nicht in der Lage ist, danach zu handeln, oder ob ihm bereits die Fähigkeit fehlt, das Unerlaubte seiner Tat einzusehen, ist dem Revisionsgericht eine rechtliche Überprüfung der Gefährlichkeitsprognose möglich (BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16, NStZ-RR 2017, 201, 202).
  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 12/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Bleibt nach den Urteilsgründen zweifelhaft, welche Alternative das Tatgericht annehmen wollte, gefährdet dies den Bestand des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16, NStZ-RR 2017, 201, 202).
  • LG München II, 24.07.2020 - 1 KLs 46 Js 2300/19

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und Gefahrprognose bei paranoider

    Mangels eindeutiger Feststellungen ist dem Revisionsgericht in solchen Fällen die Überprüfung verwehrt, ob die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtsfehlerfrei ist (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2018 - 5 StR 449/18 Rn. 7; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17 Rn. 12; vom 7. März 2017 - 3 StR 521/16 Rn. 6; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 18; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13 Rn. 5; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9 und vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86 Rn. 3, BGHR StGB § 63 Schuldfähigkeit 1).
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