Rechtsprechung
BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 227 StGB; § 226 StGB a.F.; § 223 StGB; § 222 StGB; § 18 StGB; § 261 StPO; § 46 Abs. 2 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger Überfall; Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang; Objektive Zurechnung (Eigentümliches Risiko); Vorhersehbarkeit der Todesfolge (Beeinträchtigung durch vorangegangenen Alkoholgenuß); ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Körperverletzung - Körperverletzung mit Todesfolge - Strafausspruch - Steuerungsfähigkeit - Alkoholgenuss
- Judicialis
StGB § 223; ; StGB § 224; ; StGB § 225; ; StGB § 226; ; StGB § 46 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 3, § 227 Abs. 1
Voraussetzungen der Körperverletzung mit Todesfolge - hinterlistiger Überfall - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 478
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03
Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
Hinsichtlich der Verursachung des Todes ist dem Angeklagten, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB (vgl. BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 1992, 335; 2001, 478; NJW 1971, 152, 153) vorliegen. - BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11
Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf
Denn auch dann hat sich die der Verwirklichung des Grunddelikts eigentümliche tatbestandsspezifische Gefahr im tödlichen Ausgang verwirklicht (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00, BGHR StGB § 227 Todesfolge 1, vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21, …und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6).Im Rahmen des § 227 StGB ist, weil schon in der Begehung des Grunddelikts eine Verletzung der Sorgfaltspflicht liegt, alleiniges Merkmal der Fahrlässigkeit die Vorhersehbarkeit des Todeserfolgs (BGH, Urteile vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00, BGHR StGB § 227 Todesfolge 1, und vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21).
- BGH, 15.07.2003 - 1 StR 249/03
Gefährliche Körperverletzung (hinterlistig: planmäßige Verdeckung der wahren …
Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter dabei planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht bezeichnenden Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen (…RGSt 65, 65 (66), BGHR StGB § 223a Abs. 1 Hinterlist 1; BGH, Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00), beispielsweise auch durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit - freundlicher Gruß, Erkundigung nach dem Weg - (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 526 - "Gute Nacht, Iwan";… Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 224 Rdn.10 m.w.N.).
- BGH, 17.06.2004 - 1 StR 62/04
Hinterlistiger Überfall bei der gefährlichen Körperverletzung (strafschärfende …
Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht gerichteten Weise vorgeht, um dadurch dem Überfallenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen, beispielsweise durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit oder indem er sich vor dem Opfer verbirgt und ihm auflauert oder sich anschleicht (…BGHR StGB § 223a Abs. 1 (a.F.) Hinterlist 1;… BGH GA 1969, 61, 62; NStZ 2001, 478; BGH…, Urt. vom 15. Oktober 1963 - 1 StR 326/63; Beschluß vom 15. Juli 2003 - 1 StR 249/03; siehe auch RGSt 65, 65, 66). - LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"
Auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB, nämlich die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung, der das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 2001, 478 f.;… BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 und 12.), liegen vor. - BGH, 20.04.2021 - 1 StR 286/20
Tatrichterliche Beweiswürdigung
Dahin gestellt bleiben kann danach, unter welchen Voraussetzungen die mit einer Straftat für die Angehörigen des Tatopfers verbundenen psychischen Folgen einer Tat überhaupt strafschärfend Berücksichtigung finden können, insbesondere, ob es hierfür darauf ankommt, ob die Tatfolgen - dies wäre mit Blick auf den Straftatbestand der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) nicht der Fall - in den Schutzzweck des verletzten Strafgesetzes fallen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 4 StR 575/16 Rn. 8;… vom 6. Mai 2008- 5 StR 163/08 Rn. 9; vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02 …und vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 Rn. 9; Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00 Rn. 17 mwN;… vgl. auch Schäfer/Sander/von Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. S. 214 ff. zum Meinungsstand hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit außertatbestandsmäßiger Tatfolgen). - LG Bonn, 04.07.2017 - 28 KLs 14/16 Eine Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten zur Tatzeit aufgrund Alkoholkonsums ist bei der Beurteilung der Vorhersehbarkeit zu berücksichtigen (BGH NStZ 2001, 478).