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   BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08   

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https://dejure.org/2008,6605
BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08 (https://dejure.org/2008,6605)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - 3 StR 533/08 (https://dejure.org/2008,6605)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08 (https://dejure.org/2008,6605)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von Tateinheit zwischen strafbarer Betäubungsmitteleinfuhr und ordnungswidriger Drogenfahrt

  • Wolters Kluwer

    Ausschließliche Anwendung des Strafgesetzes bei Vorliegen einer Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit; Zulässigkeit der Berücksichtigung einer verdrängter Ordnungswidrigkeit i. R. d. Strafzumessung

  • blutalkohol PDF, S. 299
  • Judicialis

    BtMG § 30 Abs. 1; ; OWiG § 21 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StVG § 24a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließliche Anwendung des Strafgesetzes bei Vorliegen einer Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit; Zulässigkeit der Berücksichtigung einer verdrängter Ordnungswidrigkeit i. R. d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 23
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1994 - 3 StR 264/94

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08
    Hier bestand zwischen der Einfuhr des Heroins und dem Fahrvorgang, bei dem der Angeklagte Tetrahydrocannabinol im Blut hatte, eine unlösbare innere Verknüpfung, die über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführung der Tathandlungen hinausging; denn die Verkehrsordnungswidrigkeit der "Drogenfahrt" diente dazu, die im Fahrzeug befindlichen Betäubungsmittel durch das Überqueren der Grenze mit dem von dem Angeklagten gesteuerten Pkw in das Bundesgebiet zu transportieren und damit einzuführen (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695; BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 7).
  • BGH, 15.10.1970 - 4 StR 322/70

    Strafrechtliches Erkenntnis - Bußgeld - Bußgeldentscheidung - Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08
    Dies ist aber auch bei Anwendung des § 21 OWiG zulässig; die danach verdrängte Ordnungswidrigkeit kann nach allgemeinen Grundsätzen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie einen anderen Unrechtsgehalt erfasst (Bohnert aaO § 21 Rdn. 14; vgl. BGHSt 23, 342, 345).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08
    Hier bestand zwischen der Einfuhr des Heroins und dem Fahrvorgang, bei dem der Angeklagte Tetrahydrocannabinol im Blut hatte, eine unlösbare innere Verknüpfung, die über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführung der Tathandlungen hinausging; denn die Verkehrsordnungswidrigkeit der "Drogenfahrt" diente dazu, die im Fahrzeug befindlichen Betäubungsmittel durch das Überqueren der Grenze mit dem von dem Angeklagten gesteuerten Pkw in das Bundesgebiet zu transportieren und damit einzuführen (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695; BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 7).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Verhältnis

    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Denn ihr Tatbestand wird durch dieselbe Ausführungshandlung verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11, NZV 2012, 250 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08, BGHR StVG § 24a Abs. 2 Konkurrenzen 1 zu § 24a Abs. 2 StVG und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; offengelassen in BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705 Rn. 8; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 316 Rn. 57; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1210).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

    aa) Mehrere strafbare Gesetzesverstöße stehen dann zueinander in Tateinheit, wenn die jeweiligen Ausführungshandlungen - über eine bloße Gleichzeitigkeit hinaus - in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und damit eine unlösbare innere Verknüpfung aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08, BGHR StVG § 24a Abs. 2 Konkurrenzen 1; vom 8. Juni 2011 - 4 StR 209/11, NZV 2012, 250; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52 Rn. 86; LK-StGB/ Rissing-van Saan, 13. Aufl., § 52 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 27.08.2018 - 1 RVs 52/18

    Strafschärfende Berücksichtigung vorangegangenen Drogenkonsums im Rahmen

    Dass der Angeklagte insofern neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis tateinheitlich weitere sich - gegebenenfalls strafschärfend auswirkende (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 32) - Straftatbestände verwirklicht oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit (vgl. zur Strafzumessung insofern BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - 3 StR 533/08 -, juris) begangen hat, lässt sich dem Urteil des Landgerichts mangels konkreter Feststellungen zu den Umständen und zum Ausmaß der Drogenintoxikation bzw. dem sich daraus ergebenden Einfluss auf das Tatgeschehen nicht entnehmen.
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