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   BGH, 22.01.2015 - 3 StR 535/14   

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BGH, 22.01.2015 - 3 StR 535/14 (https://dejure.org/2015,3000)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - 3 StR 535/14 (https://dejure.org/2015,3000)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 3 StR 535/14 (https://dejure.org/2015,3000)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 27 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitlicher Vorrat); Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von gesetzlich vertyptem Milderungsgrund (hier: Beihilfe) und minder schwerem Fall

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 1 BtMG, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 49 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines einheitlichen Vorrats von jeweils veräußerten Betäubungsmittelmengen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Nachweis eines einheitlichen Vorrats von jeweils veräußerten Betäubungsmittelmengen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlich vertypte Minderungsgründe - und der "minder schwere Fall"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14

    Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 535/14
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den allein wegen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, juris Nr. 6).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 612/14

    Strafrahmenwahl beim (möglichen) Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier:

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den allein wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrunds herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14; vom 22. Januar 2015 - 3 StR 535/14).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 489/15

    Missachtung der innerprozessualen Bindungswirkung der aufrechterhaltenen

    Da einzelne der als selbständige Taten abgeurteilten Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen waren, hatte der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 22. Januar 2015 (3 StR 535/14) den Schuldspruch insoweit auf 19 Fälle berichtigt.
  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

    Ist jedoch nach einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungsumstände das Vorliegen eines minder schweren Falles abzulehnen, so sind zusätzlich die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung einzubeziehen (BGH, Beschl. v. 05.08.2014 - 3 StR 138/14; BGH, Beschl. v. 22.01.2015 - 3 StR 535/14).
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