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   BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88   

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https://dejure.org/1989,6253
BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88 (https://dejure.org/1989,6253)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1989 - 3 StR 546/88 (https://dejure.org/1989,6253)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1989 - 3 StR 546/88 (https://dejure.org/1989,6253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil wird verworfen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 118/76

    Relativität der Erheblichkeit sexueller Handlungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88
    Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88
    Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88
    Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
  • BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Begriff der "sexuellen Handlung",

    Auszug aus BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88
    Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 41/84

    Begriff der sexuellen Handlung

    Auszug aus BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88
    Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
  • BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86

    Feststellungen zum Gesamtvorsatz und zum Tatbeginn als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88
    Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
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