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   BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20   

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https://dejure.org/2020,9283
BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20 (https://dejure.org/2020,9283)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2020 - 3 StR 55/20 (https://dejure.org/2020,9283)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2020 - 3 StR 55/20 (https://dejure.org/2020,9283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 354 Absatz 1 StPO, § 74 StGB, § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel i.R.d. Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Einziehung: Anforderung an die Bezeichnung der eingezogenen Gegenstände im Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel i.R.d. Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    StGB § 74 ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel i.R.d. Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Delikte - und die Urteilsformel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 745 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20
    Darüber hinaus bedarf es hinsichtlich des Falls 27 nicht des Zusatzes "in nicht geringer Menge', denn der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass die Tat eine solche Menge zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Auszug aus BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20
    Hinsichtlich aller abgeurteilten Fälle ist die ausdrückliche Bezeichnung des Handeltreibens als "unerlaubt' entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09

    Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)

    Auszug aus BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20
    Eine wie hier erfolgte bloße Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09 - in NStZ-RR 2009, 384; BGH StV 1981, 396; Fischer, StGB, 67. Aufl. § 74 Rz 24).
  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Auszug aus BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20
    Grundsätzlich sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13 - m.w.N.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 74 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Der Verweis auf die Anklageschrift genügt nicht (BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    bb) Zwar sind einzuziehende Gegenstände in der Urteilsformel oder einer Anlage zu dieser so genau zu bezeichnen, dass für alle Beteiligten und die Vollstreckungsorgane aus dem Urteilstenor selbst zweifelsfrei erkennbar ist, welche Objekte der Einziehung unterworfen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 3 StR 477/22, juris Rn. 5 mwN; vom 27. Oktober 2021 - 4 StR 351/21, juris Rn. 7; vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, juris Rn. 3 f.; MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 322; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 43).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Das Urteil ist daher noch hinreichend bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20).
  • BGH, 15.06.2021 - 6 StR 312/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung von

    Eine Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - 6 StR 216/20, Rn. 3; vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, Rn. 3 mwN).

    Zwar kann das Revisionsgericht die Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020, aaO, und vom 29. Juli 2020 - 6 StR 218/20, Rn. 4).

  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 477/22

    Einziehung von Betäubungsmitteln und Konsumutensilien (Bezeichnung in der

    Denn einzuziehende Gegenstände müssen in der Urteilsformel so genau bezeichnet werden, dass für alle Beteiligten und die Vollstreckungsorgane aus dem Tenor selbst zweifelsfrei erkennbar ist, welche Objekte der Einziehung unterworfen sind (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2021 - 4 StR 351/21, juris Rn. 7; vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, juris Rn. 3; vom 28. August 2019 - 4 StR 317/19, juris Rn. 8; MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 322; KK-StPO/ Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 43).
  • BGH, 20.01.2022 - 5 StR 410/21

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei DNA-Mischspuren

    Demgegenüber hat die Kennzeichnung der Tat als "gemeinschaftlich" begangen zu entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19) und ist die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" im Betäubungsmittelstrafrecht entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20).
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 46/22

    Strafverurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Erweiterte Einziehung von

    Hinsichtlich des abgeurteilten Delikts aus dem Betäubungsmittelstrafrecht ist die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 8; vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, juris Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20, juris Rn. 2; vom 9. Februar 2021 - 3 StR 449/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 355/20

    Neufassung der Urteilsformel hinsichtlich Entbehrlichkeit der ausdrücklichen

    Hinsichtlich der abgeurteilten Delikte aus dem Betäubungsmittelstrafrecht ist die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 8; vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.06.2023 - 6 StR 244/23

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung

    Der Senat hat aber dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend den Schuldspruch neu gefasst, weil die Bezeichnung der Betäubungsmitteltaten als "unerlaubt" entbehrlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, vom 24. Januar 2023 - 6 StR 500/22).
  • BGH, 17.08.2021 - 5 StR 190/21

    Konkurrenzrechtliche Bewertung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit

    Zudem weist der Senat darauf hin, dass die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" im Betäubungsmittelstrafrecht entbehrlich ist, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20).
  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 25.08.2020 - 6 StR 216/20

    Einziehung (genaue Bezeichnung; Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und

  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 449/20

    Revision gegen Verurteilung wegen "unerlaubten" Handeltreibens mit

  • BGH, 12.01.2022 - 6 StR 588/21

    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen des bewaffneten

  • BGH, 29.03.2022 - 4 StR 325/21

    Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: Subsidiarität)

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