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   BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63   

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https://dejure.org/1964,120
BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63 (https://dejure.org/1964,120)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1964 - 3 StR 55/63 (https://dejure.org/1964,120)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1964 - 3 StR 55/63 (https://dejure.org/1964,120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des Rechtsmittels der anderen Seite - Kostentragungspflicht bei erfolgreicher Revision der Staatsanwaltschaft zugunsten des Angeklagten - Kosten nach erfolgreicher Revision der Staatsanwaltschaft zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 226
  • NJW 1964, 875
  • MDR 1964, 612
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1961 - 4 StR 167/61
    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Fühlt sich der Angeklagte nur durch eine tateinheitliche Verurteilung aus einem zusätzlichen rechtlichen Gesichtspunkt beschwert, so bedeutet es einen vollen Erfolg seines allein darauf abzielenden Rechtsmittels, wenn es zur Beseitigung der Verurteilung aus diesem Gesichtspunkt führt (Erweiterung von BGHSt 16, 168).

    Wenn es sich bei der Anfechtung einer solchen tateinheitlichen Verurteilung auch, hinsichtlich der Beschränkbarkeit des Rechtsmittels, nicht um einen "abtrennbaren" Teil der angefochtenen Entscheidung handelt (vgl. BGHSt 16, 168), so ist doch der vorliegende Fall dem des erfolgreichen Rechtsmittels bei Anfechtung eines abtrennbaren Teils gleich zu behandeln.

    Die Staatskasse hat darum auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen (BGHSt 16, 168.174).

  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 70/56
    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    § 473 Abs. 1 S. 2 StPO trifft nur den Fall des zurückgenommenen oder erfolglos eingelegten Rechtsmittels; § 473 Abs. 1 S. 3 StPO versteht unter "Auslagen" nur die gerichtlichen, nicht die dem Angeklagten erwachsenen (BGHSt 10, 15).
  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 516/62
    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Soweit die Revision der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten eingelegt war (§ 23 StGB), gehören die durch sie entstandenen Gerichtskosten an sich zu den "Kosten des Verfahrens", die der Angeklagte zu tragen hat, wenn er zu Strafe verurteilt wird (§ 465 StPO und BGHSt 18, 231).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 622/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Aus dem gleichen Gedankengang heraus hat der Bundesgerichtshof in seinen unveröffentlichten Urteil 5 StR 622/54 vom 4. Dezember 1954 (angeführt bei Kleinknecht/Müller 4. Aufl. § 473 StPO Anm. 1 e II) bereits einem auf einen Teil der Kostenentscheidung beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg zugebilligt.
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Gegen dieses Urteil hatten die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Revision eingelegt; beide Rechtsmittel griffen nur einen Teil des Urteils an, das der Staatsanwaltschaft die nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 StGB rechtlich unzulässige Gewährung von Strafaussetzung und (insoweit zu Gunsten des Angeklagten) die nach BGHSt 6, 159 gleichfalls rechtlich unzulässige Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach § 90 a StGB, das Rechtsmittel des Angeklagten ebenfalls und allein die Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach § 90 a StGB.
  • BGH, 11.06.1953 - 3 StR 930/52
    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Sie ist zulässig (BGHSt 4, 275 und ständig) und ist auch begründet.
  • RG, 18.02.1898 - 351/98

    Wie ist über die Kosten der Revisionsinstanz zu entscheiden, wenn das von der

    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Soweit die Revision der Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Angeklagten eingelegt war (Wegfall der Verurteilung nach den §§ 90 a, 49 StGB), dürfen, obgleich das Rechtsmittel insoweit "erfolgreich" war, dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels nicht auferlegt werden; es erscheint nicht gerechtfertigt, ihn in solchem Falle schlechter zu stellen, als er bei Erfolg seines entsprechenden eigenen Rechtsmittels oder bei einem zu seinen Ungunsten, aber erfolglos eingelegten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft stehen würde (vgl. § 473 Abs. 1 S. 1 StPO; RGSt 31, 21; 45, 268, 270; Eb, Schmidt, Lehrkomm, Anm. 8 a zu § 473 StPO).
  • RG, 02.11.1911 - III 771/11

    Wie hat die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren zu lauten, wenn ein

    Auszug aus BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
    Soweit die Revision der Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Angeklagten eingelegt war (Wegfall der Verurteilung nach den §§ 90 a, 49 StGB), dürfen, obgleich das Rechtsmittel insoweit "erfolgreich" war, dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels nicht auferlegt werden; es erscheint nicht gerechtfertigt, ihn in solchem Falle schlechter zu stellen, als er bei Erfolg seines entsprechenden eigenen Rechtsmittels oder bei einem zu seinen Ungunsten, aber erfolglos eingelegten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft stehen würde (vgl. § 473 Abs. 1 S. 1 StPO; RGSt 31, 21; 45, 268, 270; Eb, Schmidt, Lehrkomm, Anm. 8 a zu § 473 StPO).
  • OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

    Von seinen notwendigen Auslagen ist er nicht zu entlasten (BGHSt 19, 226; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage 2018, § 473, Rn. 15).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Da das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht auf die Beseitigung einer auf einem Irrtum des Gerichts beruhenden gesetzwidrigen Entscheidung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 1 Ws 701/99 v. 23.09.1999 - NStZ-RR 2000, 223), sondern darauf abzielte, das Verfahren fortzusetzen und die Angeklagten im Sinne der Anklageschrift zu verurteilen, ist es zu Ungunsten der Angeklagten eingelegt, so dass die durch dieses Rechtsmittel entstandenen Gerichtskosten zu den "Kosten des Verfahrens" gehören, welche die Angeklagten dann zu tragen haben, wenn sie zu Strafe verurteilt werden (§ 465 StPO; vgl. BGH, 3 StR 55/63 v. 28.01.1964 - BGHSt 19, 226 ).
  • OLG Dresden, 12.05.2005 - 2 Ss 278/05

    Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Entziehung

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. auch BGHSt 19, 226).
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